Beiträge von CastroJess

    Du studierst Recht oder wie? Naja auch egal nichts gegen dich aber ich vertraue jemandem, der sein Staatsexamen schon etwas länger hat, etwas mehr als einem Studenten. Nix für ungut ;)

    Zitat

    Für richtige Einschätzungen bräuchte man das ganze Urteil, inklusive Sachverhalt.


    Ich bezweifle, dass die TE Schadensersatz muss, da ihr Grundstück gesichert war und und und...


    Ich wiederhole es gerne in jedem Thread nochmal neu: wenn die Juristerei so einfach wäre, dann bräuchte man das nicht studieren.


    Ich wollte jetzt die ganzen drei Seiten nicht noch hereinkopieren, aber ich bin deiner Meinung Schadensersatz wird sie nicht zahlen müssen, aber ich habe einen Bekannten von mir gefragt, der zufällig Anwalt ist, von daher hab ich das aus einer ziemlich sicheren Quelle ;)

    Zitat

    Ne, nur wenn er Schadensersatz haben will. Wär ja der Hit, wenn der Rüdenhalter ne Abtreibung fordern könnte, obgleich der Hündinnenbesitzer kein Problem mit Trächtigkeit hat.


    Was aber vllt die Freude am Deckakt mindern könnte: Infektionen. So schrecklich unüblich ist es nicht, Abstriche zu verlangen, die die Gesundheit von Hündin/Rüde beweisen, um eben den jeweils anderen Hund nicht zu gefährden mit einer Infektion. Ich habe keine Ahnung, was die Untersuchung kostet, aber man könnte vllt damit die Freunde übers gelungene Schnäppchen dämpfen.



    Dann solltest du das Urteil noch einmal ganz genau durchlesen. Wenn die TS zu einem Anwalt geht und dort Klage auf Schadensersatz einreichen lässt, was sie kann. Kann sich der Anwalt auf dieses Urteil berufen und Besitzer der Hündin zu einer Abtreibung verurteilen. Und wenn es ein ganz findiger Anwalt ist, drückt er der Frau auch noch einen Betrug rein. wie jeder weiß § 263
    Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.



    Mit freundlichem Gruß das StGB

    Zitat

    Ne, nur wenn er Schadensersatz haben will. Wär ja der Hit, wenn der Rüdenhalter ne Abtreibung fordern könnte, obgleich der Hündinnenbesitzer kein Problem mit Trächtigkeit hat.


    Was aber vllt die Freude am Deckakt mindern könnte: Infektionen. So schrecklich unüblich ist es nicht, Abstriche zu verlangen, die die Gesundheit von Hündin/Rüde beweisen, um eben den jeweils anderen Hund nicht zu gefährden mit einer Infektion. Ich habe keine Ahnung, was die Untersuchung kostet, aber man könnte vllt damit die Freunde übers gelungene Schnäppchen dämpfen.



    Dann solltest du das Urteil noch einmal ganz genau durchlesen. Wenn die TS zu einem Anwalt geht und dort Klage auf Schadensersatz einreichen lässt, was sie kann. Kann sich der Anwalt auf dieses Urteil berufen und Besitzer der Hündin zu einer Abtreibung verurteilen. Und wenn es ein ganz findiger Anwalt ist, drückt er der Frau auch noch einen Betrug rein. wie jeder weiß § 263
    Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.



    Mit freundlichem Gruß das StGB

    Im Urteil steht, dass der Besitzer der Hündin VERPFLICHTET ist abzutreiben und den Schadensersatz wirst du auch nicht zahlen müssen, wenn du erklärst, dass dein Hund im eingezäunten Garten war und es die Hündin war, die plötzlich im Garten stand.

    Hier ein Urteil geh schnellstens zum Anwalt:


    In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.
    (LG Kassel, Az. ZfS 81263/95)

    Dann drück ich mal die Daumen, dass die Hündin leerbleibt. Und dann würd ich das Gartentor, wenn deine Hunde draußen sind, abschließen. Nur zur Sicherheit. Gehen die denn in vier Wochen zum Ultraschall??

    das geht ganz einfach. Du gehst mit einem Fotoapparat am Zaun entlang und beweist somit, dass kein Loch da war, wo die Hündin hätte durchschlüpfen können, danach verklagst du sie auf schadensersatz, eventuell sogar noch ruhestörung, weil sie ja einfach auf dein Grundstück gekommen ist ;) Dann ist sie in der Beweispflicht und am besten lässt du sie dann noch ne eidesstattliche unterschreiben, denn wenn sie das tut und lügt, ist sie richtig dran :gut:

    Nur mal so im Vergleich: Für meinen Zweithund, der 2016 einziehen soll, stehe ich jetzt schon auf der Warteliste und hoffe das die Hündin, die noch angekört wird, gut abschneidet. Man kauft sich nicht einfach einen Hund aus den Kleinanzeigen, ein Hund ist doch kein Stuhl, den man mal so eben verscherbelt!