Beiträge von Calybso

    #agil: Das die Nachbarin auf uns abgesehen hat ist mir mitterweile auch klar geworden. Ich möchte ihr da nichts unterstellen. Zumal unser Hund ja ständig nur dahin und sonst nirgendswo hinläuft. Ab durch die Feder zu ihrem Hof.
    Unser ist sonst eigentlich ganz lieb und schmusieg ja manchmal sogar eher ein Schisshase. In dem besagten Affekt war unser Hund weniger bis gar nicht agresiv als der kleiner Nachbarshund, tja... aber die Größe machts natürlich.
    Aber wie gesagt... er buchst aus und das ist ein Problem ;(
    Mit einem Fotoapparat auf die Lauer und fotografieren wenn ihr Hund bei uns ist, ist mir echt zu blöde. Aber bald wird es wohl so weit kommen... sojfz.


    LG
    Calybso

    #Hund, deine Aussage ins offene Messer laufen lassen trifft voll zu.
    Erst setz man einem Rüden die Hündin vor die Nase, lässt Sie ein Paar mal hier hinlaufen und dann wunder man sich wen er die Hundedame ebenfalls besucht.


    #Wakan, aus §2 Absätze 1 und 2 Hundegesetz für das Land NRW.
    Deine Aussage:
    „Grundsätzlich genügst Du der Sorfaltspflicht (haftungsrechtlich) wenn der Zaun so hoch ist, dass der Hund mit seinen Pfoten die Oberkannte nicht erreichen kann. Das sind bei einer Dogge über zwei Meter. Ansonsten anbinden, anleinen oder zumindest dabei bleiben.“


    2 m das ist hoch! Wir müssten dann 2000 m Zaun neu ziehen.... oha
    Unseren Grundstück sichern ist gar nicht so einfach, er buddelt leider 1,5 m tiefe Löcher mit links, somit unterbuddelt er auch jeden Zaun.
    Nunja... dabei war ich ja aber ich denke das macht die Sache jetzt auch nicht besser.

    Wir wohnen hier mit unsere Deutsche Dogge ( Rüde 5 J.) ziemlich weit draußen, Bauerhof außerhalb geschlossener Ortschaft an einer Landstrasse ohne Fußweg.
    Zum nächsten Bauernhof sind es ca. 200 m auf diesem besagten Bauernhof ist eine Hündin etwas kleiner ca. 35-40 cm Widerristhöhe, zu dieser Hündin fühlt sich unsere Dogge scheinbar hingezogen oder er will Sie ärgern in dem er ihre Näpfe klaut und nach Hause mitbringt.
    Nutzt jeder Gelegenheit zum ausbuchsen um auf den anderen Bauernhof zu laufen, oft Nachts wenn wir vergessen haben den Schlüssen im Türschoss zu drehen. Aber auch die Hündin hat uns hier schon mal hin und wieder besucht was uns nicht störte, wir dachen immer nur... ach, was solls Sie sucht halt was zum Spielen.


    Vor einiger Zeit hat sich die Nachbarin nun bei uns UND beim Ordnungsamt beschwert das unser Hund bei ihr Nachts in den Garten macht und sollten wir das nicht abstellen so wird Sie eine Anzeige erstatten.
    Gütliche Vorschläge unserseits zum Streitfall schlichten wollte sie gar nicht erst hören, und ihre Hündin kommt natüüüüüürlich nicht zu uns in den Garten sondern bleibt schön am Haus.


    Vor etwa 3 Wochen ging dann der Sohn ( um die 30J) mit der Hündin angeleint die Landstrasse bei uns am Gartenzaun entlang, was mich sehr wunderte da die sonst nie mit dem Hund spazieren gehen und schon gar nicht hier entlang.
    Die Hündin sah unseren Hund im Garten und fing an zu knurren, unserem scheint es gar nicht gefallen zu haben er nahm einen Satz und eher man sich versehn konnte stand er schon vor der knurrenden Hündin und schaute sie an.
    Der Leinenführer fing dann irgendwann an der Leine zu zerren und wollte die knurrende Hündin wegziehen. Nun, in diesem Moment ist dann auch unsere Dogge auf die Hündin und hilt Sie fest. Der Mann schlug auf unsere Dogge ein ( wie mutig) und es war mir sofort klar das der Hund sich dann nur noch mehr verbeißt.
    So schnell konnte ich gar nicht gucken, bin dann rüber auf die Strasse zu den beiden Hunden als ich ihn dann rief ließ er loß und kam mit.


    Heute bekam ich ein Brief mit Anhörung da ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde mit Begründung:
    .... inzwischen liegt eine schriftliche Anzeige vor, die besagt, dass Sie ihren Hund nach wie vor frei und ohne Aufsicht laufen lassen.- Außerdem soll es vor ca. 3 Wochen zu einem Beißvorfall gekommen sein, wo ihr Hund einen anderen an der Leine geführten Hund gebissen haben soll.
    In dieser Handlung liegt ein Verstoß gegen §2 Absätze 1 und 2 Land NRW.
    Es ist daher ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden usw. usw...


    Ich habe vor die Angelegenheit an Meinen Anwalt zu übergeben.


    Es kommt mir vor als ob es Absicht war mit dem Hund Landstrasse entlang zu laufen genau an unsere Hecke vorbei, evtl. auch die Hündin angestiftet zu knurren?
    Die Hunde kennen sich, da beide schon mal ausbüchsen und sich gegenseitig besuchen, es kam auch nie zu einer Beißerei zwischen den beiden.


    Eure Meinung zu diesem Fall würde mich sehr interessieren.
    bzw. was mache ich jetzt?