Beiträge von tamstar

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    Ganz nebenbei würde ich doch gerne mal wissen, ob sich hier alle ganz sicher sind, dass der §6 der TierSchHuV tatsächlich auf dieses zeitweise, nicht regelmäßig über das gesamte Hundeleben verlaufende "Unterbringen" in einer solchen Box unter 6qm anwendbar ist. Also ob eine solche Box im Sinne dieser Verordnung einen Zwinger darstellt, auf den sie anwendbar wäre. Denn dort ist z.B. auch folgender Satz zu finden: "Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein." Wenn sie darauf anwendbar wäre, dürfte ich generell in fast keiner Wohnung, die nicht über bodentiefe Fenster verfügt, einen Zwinger aufstellen. Auch das Einsperren in ein Zimmer (auch über 6qm) wäre dann grenzwertig, wenn diese Verordnung auch auf eine räumliche Begrenzung innerhalb der von Menschen bewohnten Wohnung anzuwenden wäre, da in den meisten Wohnungen kein Blick aus dem Gebäude möglich ist. Hat da jemand Ausführungsbestimmungen, verwaltungsvorschriften, Definitionen o.ä. gefunden oder sonst zuverlässige Quellen? Mich interessiert das tatsächlich ernsthaft, versuche seit Tagen was zu finden, gestaltet sich aber als schwierig....


    Es ist doch eine absolut regelmäßige Unterbringung, da sie ja jeden Tag arbeitet.
    Aus der Verordnung: Abweichend muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.


    Das heißt für mich, selbst wenn der Hund ja 18 von 24h außerhalb des "Zwingers" ist, muss er die 6m² Bodenfläche haben.


    Und mit dem Ausblick aus dem Gebäude ist einfach Tageslicht gemeint. Der Hund kann ja durchaus auch gen Himmel gucken .

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    Wie funktioniert eigentlich die Zahnsteimentfernung durch Ultraschall? Was für Geräte werden benutzt (Hersteller, Bezeichnung). Was ist der Unterschied zu normalen Ultraschall zahnbürsten?


    http://www.roesch-tieraerzte.de/index.htm


    Montag anrufen und Termin machen, nicht selbst auf die Suche nach solchen Geräten gehen (so klingt die Frage).

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    also sorry, 3 x 2 m ist ja wohl gar nichts! Da ist mein Klo ja noch größer und da sitze ich nur 5 min. auf der Schüssel. Selbst meine Nymphis haben noch ne größere Voliere.


    Natürlich sind auch 3x2m nicht viel, mein Balkon wäre zB nur wenig größer als 6m² und da könnte mein Hund wenigstens ein wenig rumlaufen, ich könnte sogar mehrere Schlafplätze anbieten und das alles ist bei diesem ach so großen "Käfig" der TE anscheinend nicht möglich, denn sie redet nur von aufstehen und ausgestreckt liegen. Ja, dafür braucht mein Hund nicht mal seine unter 2m² große Matratze...so groß kann der selbstgebaute Babylaufstall also gar nicht sein.


    So sollte das doch dann aussehen, oder ?
    Dann ziehst du einfach beide Zipper nach unten zu den "langen Zähnchen" und ziehst auf EINER Seite den Reißverschluss raus. Welche Seite das ist, musst du probieren, aber eine Seite kann man rausziehen (wenn der RV nicht doch kaputt sein sollte). Und auf der anderen Seite bleiben dann beide Zipper direkt übereinander. Wenn die nciht ganz aufeinander sitzen, gehts auch nicht auf. Muss wirlklich beides ganz unten sein (aber nicht abreißen ! ;) )

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    so um das noch mal klar zu stellen. das ding ist mehr als 6 qm2 und ich nehme es zur zeit in kauf, dass dann eben viel vom zimmer fehlt. nicht umsonst, habe ich das ding extra bauen lassen.


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    Die kleine ist mittlerweile ja 11 Monate alt, und sie kennt den Kennel von Anfang an. Der ist riesengroß, sie kann problemlos stehen, sitzen, ganz breit liegen, alles


    Na was denn nun. In einem 6qm Kennel könnte sie auch rumlaufen, nicht nur stehen, liegen, sitzen. Das sind 3x2 METER !