http://kleinanzeigen.ebay.de/a…25559-134-4717?ref=search
Ich kann mir nicht helfen, die Rassebezeichnung lässt mich an Schlachtvieh denken
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigst du ein Benutzerkonto.
Du hast schon ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmeldenHier kannst du ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenhttp://kleinanzeigen.ebay.de/a…25559-134-4717?ref=search
Ich kann mir nicht helfen, die Rassebezeichnung lässt mich an Schlachtvieh denken
ZitatIn vielen (nicht allen) anderen Ländern käme kein Mensch auf die Idee irgendeinem Passanten im Vorbeilaufen oder -fahren so Dreistigkeiten zuzurufen.
Mir würde da jetzt keins Einfallen. Ich hatte ähnliche Erlebnisse in den USA, Spanien, Italien, Frankreich, teilweise asiatische Länder (hier wohl meinem Touri-Status zuzuordnen) und in den Niederlanden.
ZitatAlso in der Uckermark leben auf einem Quadratkilometer 40 Menschen.
Naja, das ist vergleichsweise immer noch viel. In Norwegen (gesamt, also auch im dichter besiedeten Süden, leben 13 Menschen auf den Quadratmeter.
Der Landkreis Uckermark ist etwas über 3.000km² groß. Inklusive Ortschaften. Lt. der HP der Wolfsregion Lausitz liegen die Reviergrößen des Wolfes zwischen 150km² und 300km². Da Wölfe entgegen der allgemeinen Meinung nicht im Rudel leben, sondern als Paare mit Nachwuchs, ist die Region bei einem 'Startpärchen' innerhalb von drei, vier Jahren voll. Man muss ja auch immer davon ausgehen, dass die Welpen erwachsen werden und eigene Rudel gründen.
Es ist also keinesfalls so, dass wir unglaublich viel Fläche haben, wo die Wölfe ungestört rumtoben können.
Große Raubtiere, ich hatte ja auch schon den Luchs genannt, brauchen einfach Fläche. Und diese Fläche brauchen sie, um genügend Nahrung ranschaffen zu können. Können die Reviergrößen nicht eingehalten werden, durch zu viele Raubtiere und zu wenig Wild, gibt es zwei Möglichkeiten: Es finden sich keine Alternativen: Hungern, dadurch eine Reduktion des Bestandes, die Reviergrößen können wieder ansteigen, der Wildbestand erholt sich. Die zweite Möglichkeit: Es gibt Alternativen. Die heissen dann bei uns Schaf, Kuh und Pony. Je nach dem wie stark der Hunger ist, desto mehr Risiken geht der Wolf ein. Ist ja auch logisch, alle wollen überleben. Nachzulesen übrigens im jedem Lehrbuch der Ökologie.
Im Moment gibt es relativ wenig Wölfe in Deutschland. Die Zahlen steigen aber. Irgendwann kommt der Punkt, wo es eng wird. Und dann muss man zeitnah wissen was man macht, wie man vorgeht.
Wir alle wissen, wie lange Diskussionen in der Politik dauern. Sich mit einer möglichen Wolfsüberpopulation erst zu beschäftigen, wenn sie da ist, ist unsinnig und führt nur zu 'Schnellschüssen' die erfahrungsgemäß negative Folgen haben. Daher ist es durchaus legitim, wenn jetzt schon gesetzliche Grundlagen gelegt werden, um die Situation im Auge zu behalten.
Denn je stärker ein Gleichgewicht gestört wird, desto stärker muss man eingreifen um es wieder in die Waage zu bringen.
Eine natürliche Regulation des Gleichgewichtes ist in Deutschland leider nicht mehr möglich, dafür hat der mensch sehr nachhaltig gesorgt. Doch genau deshalb ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ein Gleichgewicht gewahrt bleibt.
Gefunden
Es steht nicht im Gesetz, sondern in der Landesjagdverordnung. Also eine Ebene drunter sozusagen.
Danke fürs dranbleiben mittendrin, nun weiss ichs.
ZitatAlles anzeigen
§ 3
Weitere dem Jagdrecht unterliegende Tierarten
Dem Jagdrecht unterliegen über § 2 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September
1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557, 2560)
geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Marderhunde
(Nyctereutes procyonoides), Minke (Neovison vison),
Sumpfbiber (Myocastor coypus), Waschbären (Procyon lotor),
Wölfe (Canis lupus), Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elstern
(Pica pica), Nebelkrähen (Corvus corone cornix), Nilgänse
(Alopochen aegyptiacus) und Rabenkrähen (Corvus corone
corone).
mittendrin, nochmal zum Mitschreiben: Es gilt was im Gesetz steht, nicht das was irgendwelche Vereine, Zeitungen oder sonstige Gestalten posten.
Ich kann auch behaupten, dass letzte Woche ein Gesetz verabschiedet wurde, dass ab sofort nur rote Hosen erlaubt sind. Deswegen existiert das Gesetz aber noch längst nicht.
Wie ich jetzt zum dritten Mal schrieb: Der Wolf im Jagdrecht ist kurzfristig wieder gekippt worden in Sachsen. Sowas veröffentlichen aber die entsprechenden Vereine nicht. Damit kann man nämlich keine Hetze betreiben, oder Stimmungsmache, oder Spendengelder sammeln.
Lies das verlinkte Gesetz, wenn du da drin was zum Wolf findest, ziehe ich alles zurück.
Der Artikel ist von 2011. Wie ich schon sagte, es sollte umgesetzt werden, ist aber nie in Kraft getreten. Das aktuelle Jagdgesetz Sachsen: http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=7731015429416 Die aktuelle Fassung stammt aus 2012, ist also aktueller als der verlinkte Artikel.
Zitat
In Sachsen ist der Wolf mit ganzjähriger Schonzeit im Jagdgesetz.
Das stimmt definitiv nicht. Ansonsten hätte ich gerne ne Quellenangabe.
Welches Wild vom Jagdgesetz erfasst wird, regelt das BUNDESjagdgesetz. Das habe ich weiter vorne schon einmal verlinkt und zitiert. Der Wolf steht definitiv nicht drin.
Sachsen hat vor einigen Jahren eine Änderung diskutiert, die aber nie in Kraft getreten ist.
Sicher, im Jagdgesetz sind sie bundesweit nicht. Trotzdem muss ein verletztes Tier gefunden und erlöst werden. Um ihm unnötige Qualen zu ersparen. (s. Tierschutzgesetz)
Daher kann eine Nachsuche meiner Ansicht nach schon möglich sein, besonders wenn der Wolf sehr schwer verletzt ist. Aber weil der Wolf nicht im Jagdrecht ist, geht das nur mit 'Sondergenehmigung'. Auch darum gehört der Wolf ins Jagdrecht.
ZitatNa tagelang nicht. Optimal ist das zwar auch nicht, geht aber schneller:
http://www.cellesche-zeitung.de/S2742334/
Wenn er sehr verletzt ist, dass er liegen bleibt, stimmt, dann sind das ein paar Stunden die er länger leiden muss, stimmt.
Aber wenn er noch halbwegs mobil ist? Dann kann die Suche erst deutlich später losgehen, die Spur ist schwerer zu finden, dann muss er gesichtet werden und dann noch von dem Kreisvet untersucht werden, bevor (!) geschossen werden darf.
Abgesehen davon, dass ich echt Magenschmerzen hätte auf die Nachsuche eines Wolfes zu gehen, was ist wenn der Wolf tief im Gebüsch sitzt? Normalerweise würde er dann rausgetrieben werden (evtl. mit Hund), dass ist aber auch nur schwer möglich, da man den Hund z.B. nicht loslassen darf, bevor der Vet das ok gegeben hat. :/
Das Risiko wird also für das Nachsuchegespann nochmals beträchtlich erhöht, der Wolf muss noch länger leiden.
Oder was ist bei einem verletzten Tier, das eben nicht gemeldet wurde? EIn Jäger sieht z.B. einen stark humpelnden Wolf. Kann er ihn nicht auf Video bannen, muss er den Vet mit ins Revier schleifen, solange bis er den Wolf wiedersieht. Das ist aber mehr als unwahrscheinlich. In der Hauptsache der Fälle, kriegt der Jäger den Wolf nämlich nicht zu Gesicht, daher auch die Fotofallen.
Wo hast du diese Info her? Aus den zerstückelten Zitaten dieses 'Zeitungsartikels'?
Bitte erkundige dich vorher einmal, bevor er du die Polemiken irgendwelcher reisserischen Artikel nachplapperst....
ZitatIch werde mir weder ein Kaltblut noch ein Warmblut auf die Koppel stellen, ich bin extra auf klein umgestiegen, weil gross nicht mehr geht/ging.
Kann ich verstehen. War nur eine Idee, die man deutlich leichter umsetzen kann als einen HSH.