Beiträge von Plüschpo

    Mal nicht Hundebezogen, aber ich kriege gerade das große Kotzen:


    http://kleinanzeigen.ebay.de/a…22825-139-1848?ref=search


    Die Stute war vor ein paar Wochen als reiner Beisteller in den Kleinanzeigen, dort wurde sie deutlich nur als reiner Beisteller (also nur noch für maximal Schrittausritte) angeboten, da sie unter Belastung unsauber läuft. War entsprechend billig (ich glaube noch unter dem aktuellen Preis).
    Und nun? Wird sie weitervertickt weil sie *hups* doch zu groß ist? :dead: Klar, ein Pferd wächst über Nacht mal eben 25 cm. Warum glaube ich nur, dass der wahre Verkaufsgrund ein anderer ist...
    Armes Hü. So werden Wanderpokale gemacht....

    Zitat

    Ist das nicht sogar derselbe Hund? Leider ist die Anzeige von Seite 2 aus diesem Thread nicht mehr verfügbar, aber da waren es noch 2500 €, oder? :???:


    Das ist derselbe (Wortlaut der Anzeige fast identisch) und ja waren es. Ob sie ihn loswerden? Wahrscheinlich nicht. Aber versuchen kann mans. Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.

    Zitat

    Na, das klingt ja nun ganz so als ob die Sorge, es könnten Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, bzw. die Forderung, Arten in das Jagdrecht aufzunehmen, in erster Linie deshalb bestehe, weil man den betreffenden Arten mit Fütterung über Notzeiten helfen möchte, um ihre Bestände rein aus Tierschutzgründen zu erhalten. Das ist aber ja nun mitnichten so. Die Motivation geht doch in erster Linie zur Nutzung des Überschusses oder Abschuss des "Konkurrenten". Die Forderung nach der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, um nur mal das prominteste Beispiel zu nennen, hat sicher nichts damit zu tun, dass demnächst die sächsische Jägerschaft Wölfe füttern will... Wer sich als Jäger für den Arterhalt und Naturschutz engagieren möchte, kann das durchaus auch tun, ohne dass die Art auf der Liste jagdbarer Tiere steht - manche Dinge gehen nicht oder gehen anders, ja, klar. Aber das ist ja auch Natur und kein Zoo, den man sich im eigenen Revier hält.



    Ein wichtiger Punkt, möglichst viele Tierarten ins Jagdrecht aufzunehmen/zu halten ist die Hege. Nicht nur das von Sundri angesprochene Füttern, sondern eben auch der Hegeabschuss. Ein erwachsenes Wildtier kann man nicht mal eben zum Tierarzt fahren, jedenfalls nicht ohne es unendlich zu quälen.
    Um beim Wolf zu bleiben, hier im DF finden sich einige Schilderungen zu sehr unschönen Verletzungen, z.B. durch Autounfälle. Stellen wir uns mal einen Wolf mit offen gebrochenem Vorderbein vor. Das Bein blutet nicht nur, es entzündet sich, das Bild kann sich jeder ausmalen. Wenn ein Jäger nun einen solchen Wolf sieht, darf (!) er nichts machen, er muss zusehen, wie das Tier seiner Wege geht in dem Wissen, dass es sich noch Wochen weiterquält ehe es endlich unter Schmerzen verreckt, obwohl es mit einer schnellen Kugel erlöst ist.
    Unseren Haustieren gönnen wir diese Gnade, aber Wildtieren nicht?


    Meine Bedenken, dass ausgerechnet das Wisent im Jagdrecht verbleibt, bezieht sich übrigens nur darauf, dass es wegen der Wildschadensrechten drin bleibt. Eine Eule macht ja keinen Wildschaden, also wird sie, populärerweise, aus dem Jagdrecht genommen. Ebenso der Wolf.


    Aber ich stimme Sundri zu, es sollten möglichst viele Wildtiere im Jagdrecht verbleiben. Schließlich heißt das erstmal nur, dass die Tiere unter die Fürsorge der Jäger gestellt werden. Ob man widerrechtlich ein Tier schiesst, dass nicht im Jagdrecht ist, oder ob man ein Tier schießt, dass geschont wird (also keine Jagdzeit hat), das Strafmaß ist das gleiche.

    Die Versicherung zahlt, was der Versicherungsnehmer zahlen muss, nicht mehr, nicht weniger. Übrigens vertreten die auch ihren Versicherungsnehmer und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab.
    Die Erstforderung stellt man an den Besitzer, danach übernimmt die Versicherung, bzw. deren Anwälte. Jedes Schreiben, dass den Besitzern zugeht, werden die an die Versicherung weiterleiten und die Füße hochlegen. Doof, für die TE, aber dafür ist man (auch) versichert.

    Hm, immer eine schwierige Kiste. Zuerst würde ich Einspruch einlegen. Mal gucken, manchmal ist das Problem dann schon erledigt.


    Ansonsten hilft nur Anwalt, von dem beurteilen lassen, ggf. klagen. Mit ungewissem Ausgang. Hast du unabhängige Zeugen zu dem Vorfall? Wenn nein, ist es noch schwieriger. Ist halt die Frage obs mir das Wert wäre, so hoch wird der Streitwert (die 30%) ja nicht sein.


    Das ist jetzt nur die zivilrechtliche Seite. Das Ordnungsamt gehört bei sowas natürlich informiert, falls nicht schon geschehen.

    So, nachdem hier es ja nicht um die Jagd allegemein gehen soll (danke Sundri nochmal für die tollen Beiträge), wollte ich hier noch ein bisschen was zum Entwurf für NRW sagen und aufzeigen, warum ich von dem ganzen Summs nichts halte.


    Zitat

    Ziel ist unter anderem der Schutz des Waldes vor zu hohen Wildbeständen. Die Jagd
    muss ein Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der nachhaltigen
    Nutzung des Offenlandes sein.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Dieses Zitat von der Seite des Umweltmnisteriums NRW zeigt ziemlich eindeutig worum es in der Gesetzesänderung geht. Der Schutz des Waldes. Natürlich, der Wald ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, es hängt eine ganze Menge Geld drin. Forstwirtschaft und Jägerei muss Hand in Hand gehen. Aber meiner Ansicht nach, darf ein Jagdgesetz nicht nur für den Schutz des Waldes gemacht sein, sondern auch für den Schutz der Tiere. Idealerweise findet sich ein Gleichgewicht, möglichst wenige Wildschäden bei einem möglichst breitem und gesundem Artenspektrum.


    Zitat

    Die Jagdzeit für alles Schalenwild (außer Schwarzwild) endet einheitlich zum 15. Januar.
    Die Jagdausübung während des natürlichen Nahrungsengpasses im Winter
    kann zu einer starken Beunruhigung und Belastung des Wildes führen; Stoffwechselabläufe
    werden gestört, Wildschäden provoziert.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Das finde ich zum Beispiel eine wirklich fragwürdige Argumentation. Abhängig vom Revier und den vorkommenden Arten (natürlich) macht gerade das Schwarzwild (zusammen mit Rotwild) die meisten Schäden. Ausserdem, wenn man dann am 1. Februar eine Rotte Schweine schiesst, wird der komplette Revierteil beunruhigt. Wollte man zur Schonung des Wildes beitragen, müsste man alles Wild schonen. Das ist aber allein schon deshalb nicht tragbar, weil man den explodierenden Wildschweinbeständen (Genmais sei Dank) gar nicht mehr Herr werden würde.


    Zitat

    Die Jagdzeit für Rehböcke wurde vom 15.10. auf den 15.01. verlängert und damit
    mit der Jagdzeit auf Ricken synchronisiert. Dies ermöglicht die gemeinsame und damit
    effektivere Bejagung beider Geschlechter im Rahmen von Ansitzdrückjagden insbesondere
    zur Absenkung des Rehwildbestandes aus waldbaulichen Gründen.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Wieder taucht dass auf was ich eingangs im Thread kritisiert habe. Das Rehwild als Schadtier. Sicher, Rehe machen Schäden im Wald, verbeissen Bäume. Aber damit wird der Jäger zum Schädlingsbeseitiger, eine Sichtweise mit der sich Jäger (zu recht) nicht anfreunden können.


    Zitat

    Der Wisent verbleibt im Jagdrecht. Als streng geschützt erhält er aber keine reguläre
    Jagdzeit.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Der größte Witz seid langem. Wer sich dafür interessiert, kann sich mal damit auseinandersetzen, wie das Wisent wieder in die Wälder gepackt wurde und was es da so anstellt. Die Kurzform: Reicher Adeliger setzt sich ein paar rückgezüchtete Urrinder in den Wald, weil sieht hübsch aus. Die halten nur nicht an seiner Grundstücksgrenze an, sondern marodieren durch die Gegend. Dem Land (dass das Projekt feierte, wie NS den Luchs) werden die Wildschäden bald zu teuer. Da das Tierchen aber im Jagdrecht steht, müssen nun die Jäger die Schäden zahlen...


    Zitat

    Warum entfällt der Abschussplan für Rehwild?


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Kurz gesagt, damit man soviel schiessen kann wie man mag. Denn, wie wir gelernt haben, nur ein totes Reh... :mute:



    Verbot bleifreier Munition


    Joa, weniger Bleibelastung im Wildfleisch und in der Umwelt, hört sich erst mal gut an. Nur hat bleifreie Munition einen großen Nachteil: Sie tötet nicht so schnell und sicher. Davon wissen viele Nachsuchenführer zu berichten, weniger Schweiß, gleich schwerere Suchen, weniger Erfolge, mehr leidende Tiere.
    Es gibt zwar dazu solche und solche Stimmen, für mich hat Blei in der Munition aber durchaus eine Berechtigung. Schrot mag noch was anderes sein, aber bei Büchsengeschossen...


    Zitat

    Verbot der Ausbildung an flugunfähigen Enten


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Ja, die Prüfung "lebende Ente" ist unschön. Noch unschöner ist aber eine krankgeschossene Ente, die nicht erlöst werden kann, weil der Jagdhund das zappelnde Ding nicht aus dem Wasser holen mag. Für die ist die Sache nämlich nicht nach max. 5 Minuten vergessen.


    Zitat

    Die Baujagd auf Füchse und Dachse wird aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt.
    Dies soll Beißereien zwischen Bauhund und Fuchs oder Dachs verhindern.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Baujagd auf den Dachs machen eh die wenigsten. Unglaublich aber wahr, auch Jäger hängen an ihren Hunden.


    Das Verbot der Baujagd auf den Fuchs wird in nicht wenigen Revieren zu einem Ende der Niederwildbestände führen. Wirklich effektiv lässt sich der Fuchs als Kulturfolger nämlich nur durch den Dreiklang Bau, Falle und Ansitz bejagen. Der erste wird komplett gestrichen, der zweite stark eingeschränkt.
    Ich finde auch das Verbot von Totschlagfallen falsch. Zum einen ist der Tod in einer modernen Falle schnell. Der Fuchs läuft rein, freut sich über den leckeren Happen und zack, merkt er nichts mehr. Stattdessen muss es doch schrecklich sein für zwölf Stunden in Todesangst eingesperrt zu sein (eine Lebendfalle muss 2x am Tag kontrolliert werden) und dann erst zu sterben. Durch ein gutes, durchdachtes Aufstellen und beködern können in beiden Fällen Fehlfänge weitesgehend vermieden werden.


    Übrigens, wo sich doch so viele über das Abschussverbot für Hunde freuen:


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Also darf der wildernde Hund nach wie vor geschossen werden. Wer an seiner Ruhe im Ort hängt und keine Lust auf jahrelangen gerichtlichen Ärger mit Hundebesitzern hat, hat auch vorher nicht ohne Beweis geschossen.



    Zitat

    Die Kirrmenge (z.B. von Mais) wird auf einen halben Liter beschränkt, um den Energieeintrag
    und die Möglichkeit einer damit beschleunigten Gewichtszunahme bei
    Frischlingen – verbunden mit einer verfrühten Geschlechtsreife und einer Erhöhung
    der Reproduktionsrate – zu reduzieren. Ein halber Liter genügt bei optimaler Ausbringung
    und Verteilung.


    Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Das finde ich hingegen völlig akzeptabel. Es soll schlisslich gekirrt und nicht gemästet werden (bei dem Biogasmaisfeld nebenan ist es dann eh egal).


    Zitat

    Warum gibt es zukünftig eine grundsätzliche zeitliche Trennung von
    Jagd- und Fütterungszeiten?
    Eine Bejagung beunruhigt das Wild stark. In einer Notzeit braucht das Wild jedoch
    Ruhe, um Energie zu sparen. Deshalb wurde ein Verbot aufgenommen, Schalenwild
    zu erlegen, während Futtermittel für Schalenwild angeboten werden.


    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Auch das ist völlig ok. Obwohl ich eh keinen Jäger kenne der bei ausgewiesener Notzeit schießt. Aber Notzeiten sind eh eher die Ausnahme.


    Die Regelungen zu Wildunfällen (wurde eh schon so gehandhabt, gibt jetzt nur Rechtssicherheit) und dem Aussetzen von Wild sind ebenfalls in Ordnung.



    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Heisst in Klardeutsch: Der Veganerverein "Wir lieben Blümchen" kauft sich 10 Hektar Land und verbietet die Jagd auf seinem Grundstück. Das Wild denkt sich juchhei, beziehen wir dort Wohnung. Von 10 Hektar kanns sich aber nicht ernähren, daher marodiert es auf den Nachbarflächen (ja, auch in den kostbaren Wäldern) und futtert sich da rund. Dafür muss der Jäger aufkommen. Der muss zusehen, dass Wild zu erwischen, wenn sich mal nicht beim Verein verkriecht. Das tut sich kein Jäger lange an. Das Revier bleibt unverpachtet, der Bauer bleibt auf seinen Schäden sitzen. Er muss seine Produkte teurer verkaufen oder er geht bankrott.
    In diesem Beispiel geht es nur um den kleinen Maßstab. Wisst ihr wieviel Land in Vereinsbesitz ist? Z.B. vom Nabu? Das wird zu Problemen führen und zu sehr problematischen Landstrichen...



    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Wieder irgendwie schwachsinnig. Schieße ich eine Sau, ist der gesamte Revierteil beunruhigt. Siehe oben.


    Zitat

    Warum wird die Mindestpachtdauer von neun auf fünf Jahre gesenkt?
    Mit der Absenkung der Mindestpachtdauer von neun auf fünf Jahre soll gewährleistet
    werden, dass sowohl Pächterinnen/Pächter als auch Verpächterinnen/Verpächter auf
    geänderte Rahmenbedingungen schneller einstellen können.


    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Bei neun Jahren lohnt sich das Anlegen einer neue Hecke, einer Suhle. Wenn man nach fünf Jahren Angst haben muss, dass das nun hochwertigere Revier einem wieder weggenommen wird, macht das keiner...


    Zitat

    Wie wird zukünftig die Lockjagd auf Rabenkrähen geregelt?
    Das Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird neu aufgenommen,
    um das sportliche Massenschießen von Rabenkrähen zu unterbinden.


    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Sportliche Massenschiessen von Krähen :lol: Derjenige war garantiert noch nie auf einer Krähenjagd. Bei Krähen muss man den Schwarm komplett runterholen. Jede überlebende Krähe ist schlau geschossen und wird sich beim nächsten mal nicht erwischen lassen und andere Krähen warnen.
    Ausserdem, das Krähenschiessen ist in D alles andere als eine große prestigeträchtige Sache. Zum einen ist es hochaufwendig (Tarnzelt, Lockkrähen, Locker, Hund usw.) und zum anderen echt schwer, denn Krähen sind nunmal sehr, sehr schlau. Meist ist der Jungjäger der Trottel zum Krähenschiessen abgestellt wird.
    Krähen machen große Schäden, auch an z.B. Silofolien und co.


    Zitat

    Dürfen Kreise und kreisfreie Städte zukünftig wieder die Jagdsteuer
    erheben?
    Durch Änderung des Kommunalabgabegesetzes wird den Kreisen und kreisfreien
    Städte die Möglichkeit eingeräumt, am 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder
    zu erheben. Die Jagdsteuer knüpft die Steuererhebung an die Ausübung des
    Jagdrechtes. Der Steuersatz wird auf 20 Prozent des Pachtpreises begrenzt.


    http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf


    Noch mehr unverpachtbare Reviere mit allen Nachteilen für Bauern und Bürger... Nicht alle Jäger (und besonders die besten) schwimmen nicht im Geld, entgegen der landläufigen Meinung.


    So, dass sind so die Eckpunkte. Ist nicht alles drin, aber das meiste. Vielleicht regts ja zum Nachdenken an ;)

    harry97, da möchte ich dir aufs Schärfste widersprechen. Ein Förster ist für den Forst, also den Wald zuständig. Als solcher ist es seine Aufgabe, den Wald, also das Holz zu schützen. Steht in jeder Berufsbezeichnung.
    Die meisten Jäger die ich kenne (und das sind berufsbedingt viele) betrachten Rehe zum Beispiel als Schädlinge. Da gilt: Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh. Es wird (ausser führenden Ricken) alles erschossen was denen vor die Flinte kommt.
    Wildernde Hunde sind ihnen egal, die gehen ja nicht ans Holz. Katzen werden ebenfalls geschont, denn sie halten die Kleintiere des Waldes (Mäusearten z.B.) kurz.


    Kein Jäger den ich kenne, geht nur in den Wald um Tiere abzuknallen. Sicherlich gibt es, wie überall im Leben, Idioten, die besser Quark im Regal geblieben wären. Aber genauso wie es idiotische Jäger gibt, gibt es idiotische Hundehalter. Deswegen schere ich da längst nicht alles über einen Kamm.
    Die meisten sind aktive Tierschützer, sorgen dafür, dass wir überhaupt noch Niederwild in D wie Hasen, Rebhühner, Birkwild usw. haben.
    Ich habe seit 20 Jahren bewusst mit Jägern zu tun. Die einzigen toten Hunde die ich kenne oder von denen ich gehört habe, sind Jagdhunde, die einen Jagdunfall hatten. Der Stress mit den Besitzern ist es einfach nicht wert einen Hund zu schießen.


    Die Vorlage enthält übrigens einiges mehr, als nur das Jagdverbot für wildernde Haustiere.

    Papier ist geduldig. Erstmal muss das TH da hinter kommen, dann muss der Schutzvertrag unanfechtbar sein. Ist der Hund inzwischen schon verkauft, haben sie keine Handhabe den Hund wieder zu bekommen. Da können sie maximal eine Strafzahlung (sofern vereinbart) fordern. Die muss der Händler erstmal zahlen können (fass mal nem nackten Mann in die Tasche...).


    Eigentumsvorbehalt ist ebenfalls in den meisten Fällen rechtswidrig.