So, nachdem hier es ja nicht um die Jagd allegemein gehen soll (danke Sundri nochmal für die tollen Beiträge), wollte ich hier noch ein bisschen was zum Entwurf für NRW sagen und aufzeigen, warum ich von dem ganzen Summs nichts halte.
Zitat
Ziel ist unter anderem der Schutz des Waldes vor zu hohen Wildbeständen. Die Jagd
muss ein Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der nachhaltigen
Nutzung des Offenlandes sein.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Dieses Zitat von der Seite des Umweltmnisteriums NRW zeigt ziemlich eindeutig worum es in der Gesetzesänderung geht. Der Schutz des Waldes. Natürlich, der Wald ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, es hängt eine ganze Menge Geld drin. Forstwirtschaft und Jägerei muss Hand in Hand gehen. Aber meiner Ansicht nach, darf ein Jagdgesetz nicht nur für den Schutz des Waldes gemacht sein, sondern auch für den Schutz der Tiere. Idealerweise findet sich ein Gleichgewicht, möglichst wenige Wildschäden bei einem möglichst breitem und gesundem Artenspektrum.
Zitat
Die Jagdzeit für alles Schalenwild (außer Schwarzwild) endet einheitlich zum 15. Januar.
Die Jagdausübung während des natürlichen Nahrungsengpasses im Winter
kann zu einer starken Beunruhigung und Belastung des Wildes führen; Stoffwechselabläufe
werden gestört, Wildschäden provoziert.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Das finde ich zum Beispiel eine wirklich fragwürdige Argumentation. Abhängig vom Revier und den vorkommenden Arten (natürlich) macht gerade das Schwarzwild (zusammen mit Rotwild) die meisten Schäden. Ausserdem, wenn man dann am 1. Februar eine Rotte Schweine schiesst, wird der komplette Revierteil beunruhigt. Wollte man zur Schonung des Wildes beitragen, müsste man alles Wild schonen. Das ist aber allein schon deshalb nicht tragbar, weil man den explodierenden Wildschweinbeständen (Genmais sei Dank) gar nicht mehr Herr werden würde.
Zitat
Die Jagdzeit für Rehböcke wurde vom 15.10. auf den 15.01. verlängert und damit
mit der Jagdzeit auf Ricken synchronisiert. Dies ermöglicht die gemeinsame und damit
effektivere Bejagung beider Geschlechter im Rahmen von Ansitzdrückjagden insbesondere
zur Absenkung des Rehwildbestandes aus waldbaulichen Gründen.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Wieder taucht dass auf was ich eingangs im Thread kritisiert habe. Das Rehwild als Schadtier. Sicher, Rehe machen Schäden im Wald, verbeissen Bäume. Aber damit wird der Jäger zum Schädlingsbeseitiger, eine Sichtweise mit der sich Jäger (zu recht) nicht anfreunden können.
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Der Wisent verbleibt im Jagdrecht. Als streng geschützt erhält er aber keine reguläre
Jagdzeit.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Der größte Witz seid langem. Wer sich dafür interessiert, kann sich mal damit auseinandersetzen, wie das Wisent wieder in die Wälder gepackt wurde und was es da so anstellt. Die Kurzform: Reicher Adeliger setzt sich ein paar rückgezüchtete Urrinder in den Wald, weil sieht hübsch aus. Die halten nur nicht an seiner Grundstücksgrenze an, sondern marodieren durch die Gegend. Dem Land (dass das Projekt feierte, wie NS den Luchs) werden die Wildschäden bald zu teuer. Da das Tierchen aber im Jagdrecht steht, müssen nun die Jäger die Schäden zahlen...
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Warum entfällt der Abschussplan für Rehwild?
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Kurz gesagt, damit man soviel schiessen kann wie man mag. Denn, wie wir gelernt haben, nur ein totes Reh...
Verbot bleifreier Munition
Joa, weniger Bleibelastung im Wildfleisch und in der Umwelt, hört sich erst mal gut an. Nur hat bleifreie Munition einen großen Nachteil: Sie tötet nicht so schnell und sicher. Davon wissen viele Nachsuchenführer zu berichten, weniger Schweiß, gleich schwerere Suchen, weniger Erfolge, mehr leidende Tiere.
Es gibt zwar dazu solche und solche Stimmen, für mich hat Blei in der Munition aber durchaus eine Berechtigung. Schrot mag noch was anderes sein, aber bei Büchsengeschossen...
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Verbot der Ausbildung an flugunfähigen Enten
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Ja, die Prüfung "lebende Ente" ist unschön. Noch unschöner ist aber eine krankgeschossene Ente, die nicht erlöst werden kann, weil der Jagdhund das zappelnde Ding nicht aus dem Wasser holen mag. Für die ist die Sache nämlich nicht nach max. 5 Minuten vergessen.
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Die Baujagd auf Füchse und Dachse wird aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt.
Dies soll Beißereien zwischen Bauhund und Fuchs oder Dachs verhindern.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Baujagd auf den Dachs machen eh die wenigsten. Unglaublich aber wahr, auch Jäger hängen an ihren Hunden.
Das Verbot der Baujagd auf den Fuchs wird in nicht wenigen Revieren zu einem Ende der Niederwildbestände führen. Wirklich effektiv lässt sich der Fuchs als Kulturfolger nämlich nur durch den Dreiklang Bau, Falle und Ansitz bejagen. Der erste wird komplett gestrichen, der zweite stark eingeschränkt.
Ich finde auch das Verbot von Totschlagfallen falsch. Zum einen ist der Tod in einer modernen Falle schnell. Der Fuchs läuft rein, freut sich über den leckeren Happen und zack, merkt er nichts mehr. Stattdessen muss es doch schrecklich sein für zwölf Stunden in Todesangst eingesperrt zu sein (eine Lebendfalle muss 2x am Tag kontrolliert werden) und dann erst zu sterben. Durch ein gutes, durchdachtes Aufstellen und beködern können in beiden Fällen Fehlfänge weitesgehend vermieden werden.
Übrigens, wo sich doch so viele über das Abschussverbot für Hunde freuen:
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Hunde: Wildernde Hunde können dem Wild durchaus gefährlich werden.
Der Abschuss von Hunden ist aber nur noch unter strengen Auflagen zulässig: Die
Hunde müssen dem Wild, das sie hetzen, nach ihrer jeweiligen Körperkonstitution
gefährlich werden können, sie müssen in der Lage sein, das Wild zu beißen oder zu
reißen. Des Weiteren dürfen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine anderen
milderen und zumutbaren Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen
des Hundes, erfolgversprechend sein und der Abschuss eines Hundes ist der
Veterinärbehörde unverzüglich anzuzeigen, und das Wildern durch Foto-, Video-,
oder Zeugenbeweis zu belegen.
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Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Also darf der wildernde Hund nach wie vor geschossen werden. Wer an seiner Ruhe im Ort hängt und keine Lust auf jahrelangen gerichtlichen Ärger mit Hundebesitzern hat, hat auch vorher nicht ohne Beweis geschossen.
Zitat
Die Kirrmenge (z.B. von Mais) wird auf einen halben Liter beschränkt, um den Energieeintrag
und die Möglichkeit einer damit beschleunigten Gewichtszunahme bei
Frischlingen – verbunden mit einer verfrühten Geschlechtsreife und einer Erhöhung
der Reproduktionsrate – zu reduzieren. Ein halber Liter genügt bei optimaler Ausbringung
und Verteilung.
Q: http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Das finde ich hingegen völlig akzeptabel. Es soll schlisslich gekirrt und nicht gemästet werden (bei dem Biogasmaisfeld nebenan ist es dann eh egal).
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Warum gibt es zukünftig eine grundsätzliche zeitliche Trennung von
Jagd- und Fütterungszeiten?
Eine Bejagung beunruhigt das Wild stark. In einer Notzeit braucht das Wild jedoch
Ruhe, um Energie zu sparen. Deshalb wurde ein Verbot aufgenommen, Schalenwild
zu erlegen, während Futtermittel für Schalenwild angeboten werden.
http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Auch das ist völlig ok. Obwohl ich eh keinen Jäger kenne der bei ausgewiesener Notzeit schießt. Aber Notzeiten sind eh eher die Ausnahme.
Die Regelungen zu Wildunfällen (wurde eh schon so gehandhabt, gibt jetzt nur Rechtssicherheit) und dem Aussetzen von Wild sind ebenfalls in Ordnung.
Zitat
Dürfen neben natürlichen Personen zukünftig auch juristische Personen
einen Antrag auf Ablehnung der Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen
Gründen stellen?
Das novellierte Landesjagdgesetz NRW sieht abweichend vom Bundesjagdgesetz vor,
auch Anträge von juristischen Personen als Grundeigentümerinnen und -eigentümer
auf Befriedung von Grundflächen zuzulassen. Das Antragsverfahren richtet sich sinngemäß
nach dem Bundesjagdgesetz.
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http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Heisst in Klardeutsch: Der Veganerverein "Wir lieben Blümchen" kauft sich 10 Hektar Land und verbietet die Jagd auf seinem Grundstück. Das Wild denkt sich juchhei, beziehen wir dort Wohnung. Von 10 Hektar kanns sich aber nicht ernähren, daher marodiert es auf den Nachbarflächen (ja, auch in den kostbaren Wäldern) und futtert sich da rund. Dafür muss der Jäger aufkommen. Der muss zusehen, dass Wild zu erwischen, wenn sich mal nicht beim Verein verkriecht. Das tut sich kein Jäger lange an. Das Revier bleibt unverpachtet, der Bauer bleibt auf seinen Schäden sitzen. Er muss seine Produkte teurer verkaufen oder er geht bankrott.
In diesem Beispiel geht es nur um den kleinen Maßstab. Wisst ihr wieviel Land in Vereinsbesitz ist? Z.B. vom Nabu? Das wird zu Problemen führen und zu sehr problematischen Landstrichen...
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Gibt es eine Erweiterung des Nachtjagdverbots?
Das bisherige Verbot, Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) und Federwild zur
Nachtzeit zu erlegen, wird ausgedehnt, um Störungen in den Ruhezeiten des Wildes
in der Nacht zu vermeiden. Dies dient auch der Wildschadenverhütung. Wiederkäuer
sind auf eine möglichst regelmäßige Nahrungsaufnahme angewiesen und müssen
sich auf den Schutz der Dunkelheit verlassen können. Erlaubt bleibt weiterhin die
Nachtjagd auf Schwarz-und Raubwild.
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http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Wieder irgendwie schwachsinnig. Schieße ich eine Sau, ist der gesamte Revierteil beunruhigt. Siehe oben.
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Warum wird die Mindestpachtdauer von neun auf fünf Jahre gesenkt?
Mit der Absenkung der Mindestpachtdauer von neun auf fünf Jahre soll gewährleistet
werden, dass sowohl Pächterinnen/Pächter als auch Verpächterinnen/Verpächter auf
geänderte Rahmenbedingungen schneller einstellen können.
http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Bei neun Jahren lohnt sich das Anlegen einer neue Hecke, einer Suhle. Wenn man nach fünf Jahren Angst haben muss, dass das nun hochwertigere Revier einem wieder weggenommen wird, macht das keiner...
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Wie wird zukünftig die Lockjagd auf Rabenkrähen geregelt?
Das Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird neu aufgenommen,
um das sportliche Massenschießen von Rabenkrähen zu unterbinden.
http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Sportliche Massenschiessen von Krähen Derjenige war garantiert noch nie auf einer Krähenjagd. Bei Krähen muss man den Schwarm komplett runterholen. Jede überlebende Krähe ist schlau geschossen und wird sich beim nächsten mal nicht erwischen lassen und andere Krähen warnen.
Ausserdem, das Krähenschiessen ist in D alles andere als eine große prestigeträchtige Sache. Zum einen ist es hochaufwendig (Tarnzelt, Lockkrähen, Locker, Hund usw.) und zum anderen echt schwer, denn Krähen sind nunmal sehr, sehr schlau. Meist ist der Jungjäger der Trottel zum Krähenschiessen abgestellt wird.
Krähen machen große Schäden, auch an z.B. Silofolien und co.
Zitat
Dürfen Kreise und kreisfreie Städte zukünftig wieder die Jagdsteuer
erheben?
Durch Änderung des Kommunalabgabegesetzes wird den Kreisen und kreisfreien
Städte die Möglichkeit eingeräumt, am 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder
zu erheben. Die Jagdsteuer knüpft die Steuererhebung an die Ausübung des
Jagdrechtes. Der Steuersatz wird auf 20 Prozent des Pachtpreises begrenzt.
http://www.umwelt.nrw.de/natur…vellierung_jagdgesetz.pdf
Noch mehr unverpachtbare Reviere mit allen Nachteilen für Bauern und Bürger... Nicht alle Jäger (und besonders die besten) schwimmen nicht im Geld, entgegen der landläufigen Meinung.
So, dass sind so die Eckpunkte. Ist nicht alles drin, aber das meiste. Vielleicht regts ja zum Nachdenken an