Gut, dass steht da nicht. Aber die beiden Männer haben den Überfall geplant, sie hatten eine mentale Vorbereitungszeit. Gesetzt den Fall sie haben den Hund nicht frontal getroffen, wie soll dann die TE, panisch, mit ängstlichem Hund an der Leine einen angreifenden Hund treffen?
Beiträge von Plüschpo
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http://www.planethund.com/aktu…r-raub-dornbirn-1401.html
Das lasse ich jetzt mal als Beispiel stehen, wie unglaublich gut Pfefferspray wirkt...
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Zitat
Wenn du das Spray benutzt, sprüh es aus nächster Nähe direkt auf die Nase, der Hund wird sofort zurückgehen/loslassen.
Das ist ein Ammenmärchen. Einen rumprollenden Hund wird man ohne Spray los, einen wirklich 'auf Angriff' stehenden Hund stoppst du mit Spray nicht.Pfefferspray würde ich lassen. Zum einen wird das einen Hund in Tötungsabsicht nicht stoppen, zum anderen gefährdest du dich und deinen Hund.
Wenn ein fremder Hund deinen angreift, wirst du mit so einem Spray nie passend zielen können, um nicht deinen Hund zu erwischen. Also musst du den Hund ansprayen bevor er deinen packt. Könntest du es mit deinem Gewissen vereinbaren, wenn du einen fremden Hund (womöglich nachhaltig) schädigst, nur weil er recht laut auf euch zu kam? Es kann immer sein, dass du die Absicht eines Hundes missverstehst.
Je nach verwendetem Spray kannst du auch dich selbst schädigen, in dem du es falsch hand habst, gegen den Wind sprühst o.ä.Ich würde eine Anzeige beim OA machen, die Dame und die Hunde genau beschreiben. Ausserdem ihr aus dem Weg gehen. Gut wäre es auch, wenn du die von deiner Hundetrainerin mal zeigen lässt, wie man einen fremden Hund bei einer Begegnung blockt. So wie du das beschreibst, sollte es bei dieser Situation möglich sein. Bei einer echten Beschädigungsabsicht hätte dein Hund ziemlich Macken davongetragen.
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Die Formulierung ist prima, Geckolina. Du hast keine Einschränkung für die Anzahl der Hunde, die Art des Hundes (groß, klein, Soka), keine Beschränkung auf einen bestimmten Hund, kein "Wenn der Hund wen stört muss er weg".
Eine 100% Sicherheit gibts für Mieter nicht, aber bei der Formulierung kann relativ wenig passieren, wenn sich dein Hund 'regelkonform' verhält. Bellt er die Nächte durch, gibts natürlich Ärger, aber da gehen wir mal nicht von aus. -
Zitat
Ein Hund, welcher aufgrund seiner Abstammung und den Intentionen des Züchters als Jagdhund vorgesehen ist, wird ja nicht entgegen des TSchG kupiert, also dürfte der Paragraph nicht anwendbar sein. In den seltensten Fällen dürfte 3 Tage nach der Geburt feststehen, dass der Hund nicht jagdlich geführt wird.
Volle Zustimmung. Zumal es ja auch sein kann, bei aller vorsichtig und sorgfältiger Verpaarung, dass der Hund gar nicht die erforderlichen Anlagen zum Jagdhund hat. Sei es Schussfestigkeit, Nervenstärke oder oder....
Auch das kann bei einem 3 Tage altem Hund keiner feststellen. -
Aber klar doch
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Hm schade, muss ich selbst recherchieren ^^
Macht der VDH denn Rettungshundeausbildung? Ich dachte immer das ist eher Malteser, Johanniter, das rote Kreuz und so?
Weil dann wäre ja alles klar bezüglich der Regelung -
Zitat
Also so irre viele gibts ja da nicht, dass man das jetzt extra regeln müsste. Mal abgesehen davon, dass in manchen Organisationen (ich find aber ums verrecken nicht wo das steht) keine kupierten Hunde mehr geprüft werden dürfen.
Gibts dazu eine Begründung? Finde ich (persönlich) jetzt ziemlich schwachsinnig. Gesetzt den Fall der Hund bricht sich irgendwann die Rute und muss kupiert werden, wird der dann nicht mehr nachgeprüft?
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Zitat
Scheinbar nutzen österreichische Jagdhunde, speziell Weimaraner ihre Rute anders.
Die hatten noch nie eine Verletzung sind aber ganz normal im Einsatz auf Rot- und auch Schwarzwild etc.
Das liegt aber auch am Revier. Müssen die Hunde viel durchs Unterholz, durch Brombeeren oder sonstiges Dornengestrüpp ist die Verletzungsrate natürlich deutlich höher. Das kann hier z.B. ein Faktor sein.
Zitat... habe gestern mit einer Züchterin von jagdlichen Foxterriern gesprochen , das Kuperieren der Welpen erfolgt am 3-4 Lebenstag ohne Narkose!
Eine Deutsche? Sie lässt ihre Welpen selber kupieren? Meiner Meinung nach wäre das gar nicht mehr erlaubt.
Zitat§ 5
(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen
werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt
vorzunehmen. Dies gilt nicht, soweit die Betäubung ausschließlich durch äußerliche Anwendung eines
Tierarzneimittels erfolgt, das nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist, um eine örtliche
Schmerzausschaltung zu erreichen, und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zweck der
Durchführung des jeweiligen Eingriffs geeignet ist. Dies gilt ferner nicht für einen Eingriff im Sinne des § 6 Absatz
1 Satz 2 Nummer 2a, soweit die Betäubung ohne Beeinträchtigung des Zustandes der Wahrnehmungs- und
Empfindungsfähigkeit, ausgenommen die Schmerzempfindung, durch ein Tierarzneimittel erfolgt, das nach
arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Schmerzausschaltung bei diesem Eingriff zugelassen ist. Für die
Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein
berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich,
sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. [...]
(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von
der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. (weggefallen)
2. für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern,
3. für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern,
4. für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe,
5. für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum Schutz des
Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerläßlich ist,
6. für das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die als Zuchthähne
Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages,
7. für die Kennzeichnung
a) durch implantierten elektronischen Transponder,
b) von Säugetieren außer Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohr- oder
Schenkeltätowierung innerhalb der ersten zwei Lebenswochen,
c) von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung,
d) von Schweinen durch Schlagstempel und
e) von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohrmarke oder Flügelmarke.
Quelle http://www.gesetze-im-internet…recht/tierschg/gesamt.pdf -
Gute Frage, aber ich stelle es mir schmerzhaft vor, das Tape hinterher wieder abzuziehen. Aber ansonsten