@TE
Siehste, so gehört das ^^ Freut mich das euch der Anwalt so gut den Rücken stärkt.
ZitatWenn der Anwalt Recht hat, sind ja dann im Grunde die meisten Schutzverträge nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind?
Genauso ist es. Die allermeisten sind nichtig, genauso wie die Verträge mit Eigentumsvorbehalt. Beim Eigentumsvorbehalt kann es etwas schwieriger werden, aber meist ist die Sache klar, besonders wenn eine Schutzgebühr bezahlt wurde.
Übrigens sind auch diese netten Kastrationsklauseln nichtig
Weil hier das Beispiel mit dem Leasingvertrag z.B. bei Pferden genannt wurde. Im Regelfall sind das Verträge für Tiere mit hohem Wert. Ein gutes ausgebildetes Dressurpferd, als Beispiel, fängt bei 25.000€ an. Preis nach oben offen. der 'Leasingnehmer' erwirbt das Recht, das Tier z.B. selber auf Turnieren vorzustellen, hat also einen Vorteil davon.
Auch wenn er z.B. einen monatlichen Mietpreis zahlen muss, zusätzlich zu TA und Hufschmied, erreicht dieser jedoch nicht den Wert des Tieres.
Ein Mischlingshund hat jedoch einen deutlich niedrigeren Wert, das Tier kann mit 150€ bezahlt sein. Oder, wie im Fall der TE mit 50€ da es ein älteres, gesundheitlich eingeschränktes Tier ist. Handelt es sich um einen BC mit Papieren, der sich für die WM qualifiziert ist, liegt der Wert des Hundes natürlich auch deutlich höher.