Beiträge von Plüschpo

    @TE


    :gut: Siehste, so gehört das ^^ Freut mich das euch der Anwalt so gut den Rücken stärkt.


    Zitat

    Wenn der Anwalt Recht hat, sind ja dann im Grunde die meisten Schutzverträge nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind?


    Genauso ist es. Die allermeisten sind nichtig, genauso wie die Verträge mit Eigentumsvorbehalt. Beim Eigentumsvorbehalt kann es etwas schwieriger werden, aber meist ist die Sache klar, besonders wenn eine Schutzgebühr bezahlt wurde.
    Übrigens sind auch diese netten Kastrationsklauseln nichtig ;)


    Weil hier das Beispiel mit dem Leasingvertrag z.B. bei Pferden genannt wurde. Im Regelfall sind das Verträge für Tiere mit hohem Wert. Ein gutes ausgebildetes Dressurpferd, als Beispiel, fängt bei 25.000€ an. Preis nach oben offen. der 'Leasingnehmer' erwirbt das Recht, das Tier z.B. selber auf Turnieren vorzustellen, hat also einen Vorteil davon.
    Auch wenn er z.B. einen monatlichen Mietpreis zahlen muss, zusätzlich zu TA und Hufschmied, erreicht dieser jedoch nicht den Wert des Tieres.
    Ein Mischlingshund hat jedoch einen deutlich niedrigeren Wert, das Tier kann mit 150€ bezahlt sein. Oder, wie im Fall der TE mit 50€ da es ein älteres, gesundheitlich eingeschränktes Tier ist. Handelt es sich um einen BC mit Papieren, der sich für die WM qualifiziert ist, liegt der Wert des Hundes natürlich auch deutlich höher.

    Naja, bei nem Hund ist die Sache ziemlich einfach. Du haftest für jeden Schaden den dein Hund anrichtet.
    Bei einer Katze ist der monetäre Schaden aber vernachlässigbar, bei einem Wald und Wiesenmix liegt der Schadensersatz bei ca 50€. Bei einem Rassetier kanns höher werden, aber das sind ja die wenigstens Freigänger.


    Grundsätlich ist es natürlich tragisch wenn so etwas passiert. Aber wenn man seine Katze in den ungesicherten Freilauf lässt, nimmt man solche Gefahren billigend in Kauf.
    Intelligente Katzen haben aber schnell auf der Platte, in welchen Garten sie straffrei dürfen, welcher Hund ihnen gefährlich werden könnte. Unser Hovi hätte auch jede Katze platt gemacht. Während der 14 Jahre seines Lebens haben wir unserem keine einzige Katze gesehen (nein auch keine toten). Als die Dogge einzog wurde der Hund einmal vom Nachbarskater verprügelt und seitdem war unser Garten 'voll' mit Katzen.


    Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken machen. Es ist immerhin dein Garten. ;)

    Zitat

    Wenn man nichts zu verbergen hat, könnte man mit der Zustimmung zu einer einmaligen "Überprüfung" durch Tierschutz oder Orga oder...den Vorbesitzern zeigen, dass sie sich keine Sorgen machen müssen.


    Warum? Damit selbsternannte Tierschützer durch die Wohnung pilgern, in die Schränke gucken und am besten die Haltung als problematisch einstufen, wegen irgendeinen abwegigen Grundes? Es gibt genug Tierschutzvereine, Orgas etc. mit einem völlig abwegigen Verhältnis zu Tieren.
    Dem Weidekumpel von meinem früheren Pferd wurde vom örtlichen Tier'schutz'verein im Sommer auf der Weide die Ganzkörperdecke abgezogen, mit der Begründung "Das arme Tier! Das bekommt doch einen Hitzschlag." Tja, am Abend war das komplette Pferd blutig, hatte sich den Schweif praktisch abgekratzt. Das Tierchen war Ekzemer die Decke eine spezielle Schutzdecke. Und ich könnte noch tausend andere Beispiele für Tierschutzvereine und Orgas ohne Plan nennen.
    Warum sollte man also einen Haufen Laien in die Wohnung lassen, nur weil es eine Cholerikern gerne möchte?


    Das Vetamt würde ich übrigens jederzeit reinlassen, selbst wenn ich nicht müsste ;)


    Zitat

    Dieses "Wenn-ich-nichts-zu-verbergen-habe..." Argument finde ich gruselig, joa, wenn ich nichts zu verbergen habe kann ich doch auch auf den Schutz meiner Privatsphäre verzichten, oder wie?! :mute:


    :gut:

    Zitat

    Ich glaube inzwischen, dass die TE genau weiß, dass sie auf verlorenem Posten kämpft. Deswegen baut sie diesen Mega-Druck auf. LittleLea, lass dich bitte nicht von der Dame einschüchtern, kämpfe für dein Recht und pass bloss auf dich und den Hund auf.


    Ich meinte natürlich die Vorbesitzerin :headbash: :ugly: :headbash:

    kikt1, du hast das nur nicht verstanden. Das ist wie bei den Druckern. Hat der Hund 2000mal gek*ckt ist der Zähler voll. Ein Vermehrer, besonders die, die Mixe züchten, liefern den Hundekäufern aber die Hacker-Software mit.
    So das nur VDH-Rassehunde nach 2000 Häufchen kaputt sind, die bekommen nämlich nur besonders gut informierte dann wieder hin. :klugscheisser:

    Jessyshadow
    Ich bin nicht verwirrt, du schon, scheint mir. :???:
    Was ich dir versuche klarzumachen, ist folgendes: Hunde gelten im Zivilrecht als Sache. Dementsprechend sieht auch Vertragsrecht aus. Alles was als sittenwidrig gilt, ist in einem solchen Vertrag schlicht irrelevant. Jeder darf in einen Vertrag reinschreiben was er lustig ist. Deswegen ist es noch längst nicht rechtlich haltbar.
    Und nur darum geht es. Die rein rechtliche Seite der Angelegenheit. Sowohl zivilrechtlich (Wem gehört der Hund?) als auch strafrechtlich (Verleumdung z.B.).


    Ob die TE einem Besuch zustimmt oder nicht ist ihre, und nur ihre, freie Entscheidung. Die Vorbesitzerin hätte höflich bitten können, vielleicht hätte die TE dann zugestimmt. Wenn nicht, nun das wäre ihr gutes Recht. Was die Vorbesitzerin nicht machen darf, ist dieses Stalking, üble Nachrede usw.
    Dabei ist es völlig egal, wie die Haltung des Hundes aussieht. Liegt lt. Meinung der Vorbesitzerin eine Tierquälerei vor, muss sie eine entsprechende Anzeige, bei VetAmt oder Polizei machen. Wenn sie den Hund wiedersehen/wiederhaben will, muss sie (wenn die Kontaktaufnahme nichts nutzt) die Herausgabe zivilrechtlich einklagen.
    So einfach ist das. Das Prinzip eines Rechtsstaates für dich erklärt ;)




    @ all
    Ich glaube inzwischen, dass die TE genau weiß, dass sie auf verlorenem Posten kämpft. Deswegen baut sie diesen Mega-Druck auf. LittleLea, lass dich bitte nicht von der Dame einschüchtern, kämpfe für dein Recht und pass bloss auf dich und den Hund auf.