ZitatAlso ich würde da evtl auch langsam mal Richtung Polizei dackeln... das grenzt (oder ist es sogar schon?) an Verleumdung!
Das IST Verleumdung. Das Geld ist bezahlt. Die TE ist nicht Pflegefamilie, sondern hat den Übernahmevertrag unterschrieben.
Der absolute Vorteil, wenn du direkt eine Anzeige machst, ist der: Die Angelegenheit ist aktenkundig. Sollte ein Notfall eintreten (Poleninkasso will den Hund holen, o.ä.) kannst du beim Notruf (den du dann unbedingt absetzen solltest) direkt auf die bestehende Anzeige hinweisen. Dann kommt die Polizei deutlich flotter, weil bereits bekannt ist, dass es Probleme gibt.
Jessyshadow
Welche Infos brauchst du über den Hund? Es ist für die Rechtslage komplett unerheblich ob das nun ein Hund, eine Katze, ein Audi oder der lila-gepunktete Quilt der Oma ist.
Das hier ist das Verordnungen & Rechtliches Forum. Alles was man hier braucht zur Bestimmung des Sachverhalts ist der SACHverhalt. Nicht die Befindlichkeiten der Vorbesitzer, keine philosophische Diskussion zum Thema: 'Geht es dem armen Hündchen gut?', nicht ob der Hund zu dick ist weil er alt ist, oder überfuttert. Rein für diesen Sachverhalt wäre es sogar egal ob der Hund in eine Kiste gesperrt ist und nur rauskommt um mit dem Gartenschlauch abgeduscht zu werden (liebe TE, nicht falsch verstehen, da geh ich nicht von aus ). Es geht um einen zivilrechtlichen Kaufvertrag.
ZitatWenn die behaupten ein berechtigtes Interesse zu haben weil sie einen begründeten Verdacht haben dass es dem Hund nicht gut geht, dann ist die Sache nicht mehr ganz so einfach.
In dem Fall könntest du freiwillig einer Überprüfung durch den Tierschutz zustimmen.
Das ist völlig unerheblich. Wenn eine schlechte Haltung vorliegt, muss der Amtsvet eingreifen. Der Hund würde ggf. eingezogen werden. Dann kann der Vorbesitzer den Hund vielleicht (!) aus dem TH holen. Tierquälerei ist eine Straftat.
Ich kann ja auch nicht in den Verkaufsvertrag meines AUtos reinschreiben: 'Das Auto darf nicht betrunken gefahren werden' und es dann zurückfordern, weil der neue Besitzer sich mit 1,5 Promille hinters STeuer gesetzt hat.
Das mag dir nicht passen, ist aber die Rechtslage.