Beiträge von Plüschpo

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    Also ich würde da evtl auch langsam mal Richtung Polizei dackeln... das grenzt (oder ist es sogar schon?) an Verleumdung!


    Das IST Verleumdung. Das Geld ist bezahlt. Die TE ist nicht Pflegefamilie, sondern hat den Übernahmevertrag unterschrieben.



    Der absolute Vorteil, wenn du direkt eine Anzeige machst, ist der: Die Angelegenheit ist aktenkundig. Sollte ein Notfall eintreten (Poleninkasso will den Hund holen, o.ä.) kannst du beim Notruf (den du dann unbedingt absetzen solltest) direkt auf die bestehende Anzeige hinweisen. Dann kommt die Polizei deutlich flotter, weil bereits bekannt ist, dass es Probleme gibt.


    Jessyshadow
    Welche Infos brauchst du über den Hund? Es ist für die Rechtslage komplett unerheblich ob das nun ein Hund, eine Katze, ein Audi oder der lila-gepunktete Quilt der Oma ist.
    Das hier ist das Verordnungen & Rechtliches Forum. Alles was man hier braucht zur Bestimmung des Sachverhalts ist der SACHverhalt. Nicht die Befindlichkeiten der Vorbesitzer, keine philosophische Diskussion zum Thema: 'Geht es dem armen Hündchen gut?', nicht ob der Hund zu dick ist weil er alt ist, oder überfuttert. Rein für diesen Sachverhalt wäre es sogar egal ob der Hund in eine Kiste gesperrt ist und nur rauskommt um mit dem Gartenschlauch abgeduscht zu werden (liebe TE, nicht falsch verstehen, da geh ich nicht von aus ;) ). Es geht um einen zivilrechtlichen Kaufvertrag.


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    Wenn die behaupten ein berechtigtes Interesse zu haben weil sie einen begründeten Verdacht haben dass es dem Hund nicht gut geht, dann ist die Sache nicht mehr ganz so einfach.
    In dem Fall könntest du freiwillig einer Überprüfung durch den Tierschutz zustimmen.


    Das ist völlig unerheblich. Wenn eine schlechte Haltung vorliegt, muss der Amtsvet eingreifen. Der Hund würde ggf. eingezogen werden. Dann kann der Vorbesitzer den Hund vielleicht (!) aus dem TH holen. Tierquälerei ist eine Straftat.
    Ich kann ja auch nicht in den Verkaufsvertrag meines AUtos reinschreiben: 'Das Auto darf nicht betrunken gefahren werden' und es dann zurückfordern, weil der neue Besitzer sich mit 1,5 Promille hinters STeuer gesetzt hat.


    Das mag dir nicht passen, ist aber die Rechtslage.

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    Könnte sein dass es dem Hund da gut geht, muß aber nicht. Genauso gut könnte es sein dass die im Nachhinein aufgekommenen Zweifel der Vorbesitzerin berechtigt sind.
    Das kann doch hier keiner beurteilen.


    Wenn man davon ausgeht, könnte man das Forum dann auch schliessen. Denn keiner kann 'beweisen' das es dem Hund gut geht. Berichte können Unfug sein, Bilder können unter Zwang erstellt worden sein, man könnte sich den Hund sogar nur ausdenken :fear: Und das gilt für jeden User, auch für dich.
    Man kann immer nur mit den Informationen arbeiten die man hat. Ob im Internet, oder der Realiät.


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    Nur einen: ich persönlich würde in einem Hundeforum auch mal etwas über meinen Hund berichten.


    Und? Was hindert dich daran? :???:
    Hier im Forum herrscht GsD kein Schreibzwang.

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    Vielleicht hat der Hund den Vogel in der Hecke aufgescheucht, spricht ja eher dafür, weil der Vogel dann aufs Dach ist, anstatt weiter zu "attackieren"


    Würde ich auch tippen. Warum sollte ein Uhu einen Hund angreifen? Für ein Nest ist die falsche Jahreszeit, für Beute ist er defintiv zu groß (Uhus sind Mäusefänger, die würden imho noch nicht mal nen Chi fangen wollen).

    talonlovesmelon, über die rechtliche Seite und die Dauer eines solchen Prozesses brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber für mich waren zum einen die Fristen wichtig (bloss keine verpassen) und zum anderen kann es sein das massiver psychischer Druck ausgeübt wird. Da ist einfach nett, jemand zu haben, der einen ans Händchen nimmt und bei Überschreitungen in Sachen Persönlichkeitsrecht direkt die richtigen Massnahmen einleitet. Zumindest wenn man ne Rechtsschutz hat.
    Zur Not kann das aber sicher auch alles allein erledigen.

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    Ist nicht rechtsgültig. Wie Quebec schon schrieb, sobald Geld geflossen ist, hat ein Eigentumswechsel stattgefunden.


    Jaein, durchgeklagt ist es nicht. Wenn jemand auf den Passus besteht, besonders ein TSV, kann man sich auf Ärger einstellen. Da würde ich persönlich zum Anwalt raten, weil das kann langwierig, nervtötend und völlig am Rechtssystem vorbei werden. Man kriegt zwar mit größter Wahrscheinlichkeit Recht und der Passus wird als ungültig erklärt, aber der Weg kann lang werden.
    Ich habe das Thema hier gerade durch. Und war echt froh, dass der Anwalt das geregelt hat.


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    Ist das dann so wie ein Kauf von einem Gebrauchsgegenstand beimFlohmarkt oder aus einer Zeitungsanzeige?
    Da braucht man ja keinen Kaufvertrag, da gekauft wie gesehen.
    Generell hat man ja da kein Recht als Käufer zur Reklamation oder halt Rückkauf als Verkäufer.
    Gilt sowas auch bei Tieren?


    Bei Verkauf Privat an Privat, oder Gewerblich an Gewerblich ja. Bei Kauf Gewerblich an Privat nicht (Pferdezüchter, diese 'netten' Hundefarmen...). Tierkauf ist rechtlich genau dasselbe wie ein Fernseherkauf. Oder Autokauf.

    :lachtot:



    Einfach ignorieren. Wobei ich dann zum 18./19. Freunde mit großenmässig passenden Hündinnen einladen würde. Einfach der Unterhaltung wegen :ugly:




    Gestutzt bin ich über folgenden Passus:


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    die Sie als sogenannte Pflegefamilie unterschrieben haben


    Dein Schutzvertrag sagt eindeutig Schutzvertrag, oder? Es ist kein Eigentumsvorbehalt drin, oder?


    Es gibt ja durchaus auch Verträge, wo eine Schutzorga das Eigentum am Tier behält, du also nur Halter wärst. Ob das nun rechtsgültig ist oder nicht, kann man noch diskutieren. Im Regelfall aber auch nicht mehr bei Zahlung einer Schutzgebühr, da Schutzgebühr=Kaufpreis, daher ist das Tier dann gekauft.
    Sollte doch der Eigentumsvorbehalt irgendwo stehen (ich habe nichts gefunden, aber...) würde sogar ich direkt einen Anwalt einschalten. Ansonsten siehe oben.

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    Zur Not wollte sie eben mit ihm zum ta und ihn dort als krank deklarieren lassen.


    In wie weit krank? Zur Zucht absolut ungeeignet wegen vorhandenem, nachweisbaren Defekt? Das mag gehen.


    Krank und deshalb kastrieren? Da wäre ich gaaaanz vorsichtig, das kann bös ins Auge gehen, auch für den TA :fear:

    Ohne den Vertrag gesehen zu haben, kann man da unmöglich was zu sagen.


    Je nach Formulierung und Ausgestaltung kann das durchaus durchsetzbar sein. Ich kenne es auch von anderen Zuchttieren.


    Ob die Verpaarung Sinn oder Unsinn ist, ist für den rechtlichen Aspekt komplett irrelevant. Würde deine Bekannte die Hündin besitzen, könnte man mit gesundheitlichen Gefahren/Arbeitsaufwand der Geburt argumentieren. Beim Rüdenist es doch eher schwierig...



    Warum wurde der Vertrag überhaupt erst unterzeichnet?

    Ach, es wird einige Soka Mischungen geben, die nicht als solche gemeldet sind und auch nicht erkennbar. Ich kenne einen Rotti/Hovawart Mix. Der hat das Fell vom Hovi, die Farbe (hier blond) und den relativ schmalen Kopf vom Hovi. Passanten sehen einen breitgebauten Retriever Mix. Und auch Experten (mehrere Trainer, TAs) sehen den Rotti nicht im Hund.
    Wenn mans weiß, weiß man wo der breite Brustkorb herkommt...


    Tatsächlichlich ist der Hund als Hovawart Mix gemeldet (war schon vor den Rasselisten, ist schon was älter). Einen Wesenstest hat er nicht (würde er auch nicht bestehen, da leinenaggressiv).


    Unangenehm wirds halt, wenn was vorfällt und ein Rassegutachten 'negativ' ausfällt. Überprüft wirds garantiert nicht. Die wenigsten Polizisten/OA-Mitarbeiter erkennen einen Hund von der Rasseliste...
    Als die Soka Hysterie gerade angefangen hatte, war ich mit unserer Dt. Dogge in NRW unterwegs (in NDS gemeldet, waren zu Besuch). Ergebnis war ein eingezogener Hund, der dann unter Vorlage der VDH Papiere von einer kopfschüttelnden TH-Mitarbeiterin wieder rausgegeben wurde :lachtot: