Beiträge von Lonelydog

    Ich stehe da noch vor Folgendem Problem:


    Nehme ich meine beiden mit zum Flughafen, dann würde man mit den 3en ja auf dem Flughafen Parkplatz spazieren gehen, klingt nicht so toll...


    Hole ich erst den Hund ab und nehme den mit nach Hause ist das das Revier meiner Hunde. Mein Rüde mag aber erstmal keine fremden Hunde in seinem Territorium. Fände ich also auch nicht gut.


    Gehe ich in fremder Umgebung spazieren müssen ja erstmal alle 3 Hunde ins Auto, das finde ich nicht optimal.

    Zitat

    Tierhaltung ist erlaubt, dein Vermieter erlaubt dir die Haltung von 2 Hunden.


    Und warum hat er dann Punkt 8.1. angekreuzt und nicht Punkt 8.2.?


    Zitat

    Ich würde es so interpretieren dass Tierhaltung generell erlaubt ist


    Sehe ich jetzt auch so, da ja Punkt 8.1. angekreuzt ist.

    Hi,


    hier gibt es dich sicher Leute mit 3 Hunden?


    Wie ist das so beim Spazierengehen mit 3 Hunden?


    In der Stadt würde ich alle 3 an der Leine lassen. Kann man dann noch gut spazieren gehen?


    Im Wald muss ich einen Hund angeleint lassen, da er Jäger ist. Der andere läuft frei. Nehmen wir den Worst-Case und der dritte Hund ist auch ein Jäger. Kann man dann 2 angeleinte Hunde an der Schlepp oder Flexileine gut händeln?


    Was macht ihr wenn ein Kampfdackel auf eure Hunde zugerast kommt?


    Und wie sollten die ersten beiden Hunde den Dritthund kennen lernen? Der kommt per Flugpate nach Deutschland.


    LG

    Hi,
    wie würdet ihr meinen Mietvertrag interpretieren?


    Es gibt zur Tierhaltung 2 Punkte zum Ankreuzen:


    8.1. Tierhaltung ist erlaubt.


    8.2. Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, bedarf der Genehmigung des Vermieters.


    Hier wurde Punkt 8.1 angekreuzt und Punkt 8.2 durchgestrichen.


    Unter 8.3. steht dann:


    "Der Vermieter erteilt bereits jetzt eine Zustimmung zur Haltung von 2 Hunden."



    Wie interpretiert ihr das?


    Mein Kumpel meint, dass laut diesem Mietvertrag nur 2 Hunde erlaubt sind und auch keine Katzen. Dann stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn von Punkt 8.1.?


    Ich verstehe es so, dass man als Vermieter Punkt 8.2. und 8.3. ankreuzen kann, wenn man die Tierhaltung beschränken will. Sprich in meinem Fall dann auf 2 Hunde.


    Wird aber Punkt 8.1. angekreuzt, verstehe ich es so, dass Punkt 8.3. eigentlich überflüssig ist, da ja Tierhaltung laut 8.1. erlaubt ist.




    Kennt sich da jemand besser aus? Ich verstehe es nun so, dass ich sowohl weitere Hunde als auch Katzen halten dürfte, da diese laut 8.1. ja erlaubt sind und 8.2. gestrichen wurde.


    Gruss