Beiträge von Kaddimo

    Ich hab mal eine Frage, die nicht so direkt von Fotos handelt, aber ich wusste nicht wohin sonst damit.


    Also ich mache - hobbymäßig - immer mal wieder Fotos auf Veranstaltungen, in der Hundeschule und bei gemeinsamen Spaziergängen.
    Da es meistens ne Menge Bilder werden (45+), hab ich mir eine kleine Homepage gebastelt, wo ich diese passwortgeschützt hochlade und dann an die Teilnehmer Link und Passwort schicke.
    Es stehen auch ein paar Sachen über mich drin und ein Kontaktformular, falls jemandem meine Bilder gefallen und er/sie Lust auf ein "Shooting" hat.
    Ich nehme für das ganze kein Geld, mache es nur aus Spaß an der Freude.


    Jetzt bin ich drauf hingewiesen worden, dass ich ein Impressum brauche. An sich ist das ja kein Problem, allerdings halte ich (auf Grund von schlechten Erfahrungen) gar nichts davon meinen vollen Namen sowie meine Adresse+Handynummer jedem zugänglich ins Internet zu stellen.


    Weiß jemand vielleicht wie da die rechtliche Situation ist - und ob ich ein (für mich passendes) Impressum erstellen kann oder die Seite wieder löschen muss..


    Auf Wunsch natürlich auch der Link zur Seite, wenn das irgendwie wichtig ist. :)



    Ein Bild gibts natürlich trotzdem. :p

    Ich hoffe, das ist okay, wenn ich hier mal still mitlese und mir ein *lesezeichen setz*, auch wenn meine Madame nur manchmal ein bisschen garstig ist..
    Man hat selten die Gelegenheit von betroffenen selbst zu lesen, wie es ihnen geht und wie man "damit" (klingt, als wärs ne Krankheit oO) umgehen soll - denn wenn wir wem begegnen, mag ich nie fragen. :x

    Ja, das werde ich wohl auch tun..
    wir suchen eh schon nach was Neuem.. Hier ist es so schweinekalt, das hält niemand aus. >.<
    Werde morgen erstmal noch in Ruhe mit ihm Reden und schauen, ob man es so klären kann - immerhin sind wir ja Nachbarn.
    Drückt mir die Daumen! & Danke für die vielen Antworten:)

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
    Unter "Besuch von Hunden", ist dort aber etwas schwammig ausgedrückt.


    Ein genaues AZ hab ich gefunden: 7 C 374/91
    Genauere Erklärung dazu: https://www.jurion.de/Urteile/…hen/1991-10-18/7-C-374_91
    Danach kann der Vermieter dir Besuchshunde nicht verbieten. Über genaue Zeitangaben hab ich spontan nichts gefunden, aber nach dem letzten Stand waren es 6 Wochen (inklusive Übernachtung). Solange der Besuchshund als solcher und nicht als unerlaubt angeschaffter Zweithund ausgewiesen kann, kann der Vermieter dir nichts,



    Super. Es hätte mich auch ehrlich gewundert, wenn er mir hätte das Verbieten können.
    Und wie schaut es mit der Urlaubsbetreuung aus? o:
    Wären halt 10 Tage, ohne dass der dazugehörige Mensch dabei ist..

    Besuchshunde dürfen bis zu 6 Wochen (am Stück) ohne Genehmigung des Vermieters bei dir bleiben.
    Wenn du auf den Hund deiner Freundin kürzer aufpasst, kann der Vermieter da gar nichts tun (es sei denn, der Besuchshund oder beide machen Ärger, dann kann er dir sicher an den Karren fahren). Aber um gelegentlich einen anderen Hund zu betreuen, musst du deinen Vermieter nicht um Genehmigung bitten.


    Hast du da vielleicht irgendein Gesetz oder so zu? Es wäre schön, wenn ich was in der Hinterhand hätte - zumal in zwei Wochen ihre Hündin für 10 Tage bei mir bleiben soll.
    Keiner der Hunde von freunden hier macht Ärger oder fällt irgendwie auf, wenn der Vermieter mich nicht zufällig beim Gassi mit Zwei Hunden getroffen hätte, hätte er das nicht mitbekommen. o:

    Die Wohnung gehört dem Vermieter, er kann entscheiden, hat einen Grund genannt und dann muss das akzeptiert werden. Fertig.
    Sonst musst du umziehen oder dir eigenes Eigentum anschaffen und da tun und lassen, was du willst.


    Ich finde es heutzutage oft schon sehr nett, dass überhaupt ein Hund gehalten werden darf, das ist bei dem Verhalten von vielen doofen Hundehaltern schon sehr zuvorkommend trotzdem noch Hundeleute aufzunehmen.


    Hachja, ich kanns gar nicht abwarten, endlich eigentum zu haben..
    Ich fand nur diesen Grund so super seltsam - als würden wir in der Wohnung spazieren gehen..
    Und er fragt immer, ob wir den Hund noch haben, weil man den ja gar nicht mitbekommt..


    Zitat

    Einen Besuchshund kann er nicht so einfach verbieten, da der ja nicht dauerhaft bei dir wohnt, von daher kannst du da ja gegenseitig betreuuen.


    Ne,will er auch nicht. Er hat nicht mal mehr Besuch (!) von Hunden erlaubt. Also Freundin mit Hund dürfte mich nicht besuchen.. :/

    Der Vermieter findet die Wohnung für zwei Hunde zu klein, sein Eigentum, seine Begründung, sein gutes Recht!



    Aber das ist doch vollkommen willkürlich und fernab jeder gesetzlichen Grundlage oder nicht?
    65m²+23m² abstellraum und 15m²Küche/Bad ist doch definitiv nicht zu klein?0o



    Ich kann mir halt keine 20€/Tag für ne Pansion leisten und bin auf diese gegenseitige Betreuung angewiesen..:(