Ich bezog mich auch nur auf den Schadensfall und dem Wenn-Fall....trotzdem danke für den Hinweis
Beiträge von julchen159
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Hallo,
habe mir den Schadenshergang gerade mal durch gelesen. Das wäre für mich ein ganz klarer Fall für die Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundehalterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es ist hier zu einem Personenschaden gekommen. Laut unterschiedlicher Ratgeber( Quelle: https://www.hundehaftpflichtversicherung-heute.de/huk/) muss bei einer bestehenden Versicherung dieser gemeldet werden. Es ist typisch, dass ältere Mensche das nur als kleinen Kratzer abtun. Sie denken nicht über die Folgen( auch seelischen) des Bisses nach. Sie haben ehr Angst den Kontakt mit den Nachbarn zu verlieren. Ich würde als Elternteil eine Schadensforderung weitergeben. Ist der Hund weiterhin auch bei anderen auffällig, sollte eine Anzeige gestellt werden.
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Hallo, dass ist ein sehr interessante Fragestellung.
Diese sollte lieber an den Versicherer gelegt werden. Denn wenn er die Haftung in solchen Fällen verweigert Edit by Mod - Link wegen Werbeverdacht entfernt, dann macht das Schreiben in meinen Augen erst Sinn. Es kommt also darauf an, wie und wann die Police tatsächlich haftet. Meines Wissens, kann der Veranstalter auch einen Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung einfordern, um so den Versicherungsschutz weiterhin gewährleisten zu können.
Das Schreiben darf nicht von Privatperson geschrieben sein. Es muss in Vertretung von Verein verfasst und formuliert sein. Auch sollte die Satzung mit angehangen werden.