Nein, eine OP wird in den allermeisten Fällen von Gelenkgeschichten nicht als Nachbesserung geeignet sein und die Nachbesserung an sich unmöglich sein.
Denn zum einen beseitigt eine OP bei solchen Dingen üblicherweise nicht den Mangel komplett und zum anderen gehen mit der OP andere Risiken einher.
Wenn ein PKW z.B. als Mangel eine Unfalleigenschaft aufweist, so kann man diesen durch Reparatur auch nicht beseitigen.
Außerdem kann auch Unmöglichkeit gem. § 276 Abs. 2 BGB eintreten, wenn der Aufwand unzumutbar ist, also wenn die Nachbesserung z.B. in starkem Missverhältnis zum (ursprünglichen) Wert der Sache steht.
@ Mopsinski
Gerade bei einem laufenden Verfahren wäre ich vorsichtig, was ich so öffentlich über die Gegenpartei äußere, nicht dass man nachher eine Anzeige wegen übler Nachrede oder ähnlichem am Hals hat, falls sich die Aussagen doch nicht alle so richtig beweisen lassen.