Auch Polizeibeamte sind Menschen mit Emotionen und Fehlern.
Weder Tierabwehrspray, noch Elektroschocker (mit Prüfzeichen) sind verboten. Nachzulesen im WaffG.
Eine Anzeige bei der Polizei führt lediglich zu einer Meldung beim OA, da fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist.
Mein Anliegen hier: Luft ablassen, Erfahrungen mit solchen Situationen austauschen und fragen, ob solche Geräte für mein Anliegen sinnvoll sind.