Das mit der Zwingergröße ist nicht ganz richtig. Wenn der Hund den Auslauf frei zur Verfügung hat, muß die Größe des Zwingers nur 6qm betragen. Zudem glaube ich, daß die Regelungen zur Zwingerhaltung nur greifen, wenn der Zwinger permanent für den Hund vorgesehen ist. Ich verstehe den TE aber so, daß der Hund nur dann draußen sein soll, wenn innerhalb der Wohnung keine Betreuung (Überwachung) möglich ist, also niemand zuhause ist. Damit ist ohnehin schonmal keine Zwingerhaltung im Sinne des Gesetzes gegeben. Also unser Hund würde sich glaube ich nen Ast abfreuen, würde das Gartenhaus "ihm gehören"
Kurzum: Ich sehe dahingehend keine Probleme. Nur die Eingewöhnungszeit des Hundes sollte bitte nicht gleich in die 9-Stunden alleine Woche fallen. Das wäre wohl eher ungünstig. Wenn alles gut läuft könnt ihr den Familienneuzugang ohnehin rasch einfach im Haus lassen. Was sind denn dahingehend Eure Bedenken?