Beiträge von thescent

    Aoleon:
    Du möchtest mir also sagen, daß Du in all Deiner Zeit als Mutter, Tagesmutter, Erzieherin immer alle Kinder perfekt unter Kontrolle hattest und nie eines mal kurz abhanden kam oder woanders war als vermutet? Das klänge mir zu perfekt, sorry. Wenn ich mein Kind vor allen Eventualitäten würde beschützen wollen, dann dürfte es sein Kinderzimmer nicht verlassen. Ein Jahrmarkt oder Volksfest ist primär mal für Kinder gemacht. Da sollten diese dann wohl auch unbeschwert Kinder sein dürfen und dazu gehört auch das Gefühl von unbekümmerter Freiheit.


    Wir haben selber Kinder, von daher möchte ich für mich in Anspruch nehmen doch einige zu kennen.


    Es tut mir leid, daß ein Kind dich gebissen hat. Aber: Das sind Einzelfälle und Kinder lassen sich sich über Ihr Fehlverhalten auch im Nachhinein aufklären, wenn man denn will.


    Hunde hingegen sind, wenn ich daran erinnern darf, weil es einige hier wohl vergessen haben, triebgesteuerte, domestizierte Tiere. An deren Vernunft kann ich nicht appellieren, noch kann man Ihnen klar machen, warum das beißen jetzt "böse" war, weil sie keine Moralvorstellungen kennen. Da kann man soviel wollen, wie man will, es wird nicht klappen. Schon allein deshalb hat man als Hundehalter eine ganz andere Verantwortung, weil man die Moralvorstellungen der Gesellschaft für den Hund mit transportieren muss.


    @all:
    Im übrigen kann ich für jedes Beispiel von marodierend heranpreschenden, verzogenen Gören ein weiteres nennen, wo ganz normale, durchschnittliche Kinder mit Bedacht, schüchtern und vorsichtig auf uns zukommen und die dann fragen, ob a) der Hunde was tut und ob man den denn b) streicheln darf. Aber vielleicht macht das ja die gute Landluft hier ;-)

    Die Frage ist, ganz offen und ehrlich: Was sind die Bedenken?


    Hund läuft weg und kommt nie wieder? Unwahrscheinlich.
    Hund läuft weg, weil er auf Pirsch geht? Bei Aufsicht verhindbar, aber sicherlich nicht auszuschließen.
    Hund läuft weg und wird auf der Straße umgefahren? Welche Straße? :-)


    Klar muss einem sein, dass ein Hund bei so einem Umfeld natürlich sein Revier, je nach Rasse mehr oder weniger, in unbeobachteten Momenten sukzessive versuchen wir zu vergrößern. Wer könnte es ihm verdenken :-)


    Wie gesagt, mit Aufsicht (und vorherigem geduldigen Training) auf dem Gelände sicherlich bei passendem Hund handelbar. Nicht eingezäunter Freilauf ohne Aufsicht: Tendenziell keine Chance, egal welche Rasse, daß der Hund auf dem Gelände bleibt.


    Was man daraus an Konsequenzen zieht muß man selber wissen. ;-)

    Nocte: SamSiWi hat es nicht nur gelesen, sondern sogar geschrieben :-) Der Vorfall ist ihr eigenes Beispiel. Nur wurde es jetzt um die "klammheimlich von hinten angeschlichen" Komponente erweitert, um die perfide Heimtücke der durchtriebenen "Terror-Göre" noch deutlicher hervorheben zu können ;-)

    tinkar:
    Tief durchatmen. Es ist eigentlich gar nicht kompliziert.


    Ihr wollt alle einen Hund. Ihr habt Haus, Hof und der Hund ist den Tag über meist in Gesellschaft. Das ist mehr, als viele Hunde jemals erfahren werden. Also: Alles erstmal gut.


    Wie gesagt zum Garten: Wenn Ihr keinen dem ausgesuchten Hund angemessen hohen Zaun haben wollt, dann müsst ihr Euch damit abfinden, dass der Hund nur unter Aufsicht nach draussen sollte. Aber das kann ja nicht das allergrößte Problem darstellen.


    Zum Thema Jagdtrieb: Quasi jeder Hund würde einem Hasen hinterherrennen, der direkt vor ihm über den Weg läuft. Und wenns kein Hase ist, dann ein anderes Tier. Je nachdem welche Erfahrung Hund so in der Vergangenheit gemacht hat. Wenn Du als Halter dann nicht rasch genug das Abbruchsignal gibst (was ja in so plötzlichen Situationen passieren kann), dann ist ein in Jagdverhalten nicht ausgebildeter Hund halt im Jagdmodus. Dann isses zu spät. Solche Situationen machen aus einem Hund aber noch keinen Problemfall mit "ganz großem Jagdtrieb". Wie gesagt, Hunde mit "echtem" Jagdtrieb sind da ganz anders drauf und bei denen muß auch ganz anders an der Impulskontrolle gearbeitet werden. Aber es ist halt ein Unterschied ob das Jagen "mal vorkommt" oder Dauerzustand ist. Aber das Thema ist glaube ich zu weit off-topic, trotzdem ihr werdet Euch damit auf jeden Fall mal damit beschäftigen müssen, wenn ihr am Wald wohnt.


    Das Gespräch mit dem Jäger zu suchen ist ein bisschen ähnlich wie einen Polizisten zu fragen, ob ich mal kurz auf dem Behindertenparkplatz stehen darf um mir ne Cola aus dem Aldi zu holen. :-) Der Jäger an sich, egal ob er jetzt "ein ganz netter" oder ein "Griesgram" ist, ist seinem Revier verpflichtet.


    Da wird er immer darauf bestehen, dass ein neuer Hund auf dem Gelände gesichert ist, sei es durch Zaun oder Leine. Schon alleine weil er sich nachher nicht sagen lassen will "naja, aber sie haben doch gesagt das geht schon in Ordnung", wenn Euer Hund mit einem Fasan im Maul im Flur steht und freudig mit dem Schwanz wedelt. Ok, sorry, das ist jetzt übertrieben, aber Du verstehst sicher, wie ich das meine.

    tinkar:
    Wir leben auch ländlich und auch unser Garten hat keinen Zaun, weder zu den Nachbargrundstücken noch zur Straße hin. Aik respektiert diese Grenze massiv, aber trotzdem ist er nie ohne Aufsicht alleine im Garten.


    Denn der Teufel ist ein Eichhörnchen.


    Niemand kann garantieren, daß ein Hund unbeaufsichtigter nicht doch einmal etwas interessantes erspäht (Vogel, Schmetterling, Grünkariertgepunkteter Mensch im Harlekinkostüm, etc. pp.) was unbedingt aus der Nähe betrachtet oder gar erlegt werden muß. Und wenn dem so ist und kein Mensch regulativ eingreift, denkt Hund sich halt "alles in Ordnung, los geht's". Und da ist es egal ob Du keinen Zaun oder einen 1m-Hüpf-drüber-Umrandung hast.Soll heißen: Hund wird abhauen wenn er unbedingt will und wenn der Zaun nicht entsprechend hoch und sicher ist.


    Das hat noch nichtmal was mit der speziellen Situation am Wald zu tun, sondern einfach generell. Aber ehrlich gesagt, verstehe ich die Aufregung nicht, denn man kann ja den Hund im Garten beaufsichtigen und wenn das gewährleistet ist, denke ich gibt es auch reichlich Hunde die eine Grenze auch ohne Zaun einhalten. Hund muß halt abrufbar sein und ein gefestigtes Abbruchsignal haben, für den Fall der Fälle. Aber natürlich muß die Grenze erst erlernt werden und das kann dauern.


    Wenn Ihr ohnehin am Wald wohnt, werdet ihr sowieso auf Wald und Wiesen spazieren gehen und Euch mit dem Thema "Jagdtrieb" auseinandersetzen müssen, wenn ihr einen Hund habt der entsprechend veranlagt ist. Darunter fällt übrigens nicht, wenn der Hund mal 'nem Kaninchen hinterherrennt, das aus dem Gebüsch am Wegesrand gesprungen kam. Das würde so ziemlich jeder Hund machen ("Das ist doch der Mucki!") - Hunde mit starkem Jagdtrieb hetzen Ihre Beute lange, stöbern Sie plötzlich auf (Hundenase zu Boden, dreimal aufgeregt im großen Kreis gelaufen, Hund für eine Stunde nicht mehr gesehen) und solche Sachen. Also bitte nicht gleich verzweifelt mit AntiJagd Training anfangen, nur weil der Hund mal für eine Minute einem Kaninchen hinterherrannte und nicht mehr vollständig abrufbar war.


    AntiJagd Training ist übrigens eher eine Art "coitus interruptus" es wird kontrolliertes Jagdverhalten und Impulskontrolle geübt und konditioniert, daß es am Ende besser ist vom passiven Anzeigen nicht ins aktive Hetzen überzugehen, weil bei Herrchen die fettere "Beute" (=Belohnung) lauert.


    Zu Deinem Fall finde ich die Aussage der "Tierschutzorga", daß nur einer von 100 Hunden für Eure Haltungsvoraussetzungen geeignet wäre, mit Verlaub, totaler Quatsch. Da will sich jemand Euch gegenüber als Profitierschützer profilieren und eine sehr verquere Form von Macht ausüben. Sucht ein anderes Tierheim auf, nach Deiner Darstellung sollte es ein Hund eigentlich gut bei Euch haben können.

    SamSiWi: Ein super Beispiel - und dazu zufällig auch noch grade frisch passiert.


    Wer ist also Schuld? Das Kind? Die Eltern? Irgendjemand muss es ja sein, aber bitte bloß nicht der Hundehalter, weil der hat ja alles richtig gemacht.


    Sorry, so einfach kann (und soll!) man es sich nicht machen. Wenn ich sehe, daß ein Kind nicht von meinem Hund ablässt dann habe ich den gesunden Menschenverstand häufiger nach der Situation zu schauen oder die Situation ändern (so wie lordbao schon schrieb) Und wo ein Kind ist, können noch mehrere sein. In keinem Falle finde ich darf man seinen Hund in einem Biergarten einfach irgendwo außerhalb direkter Sicht ablegen und sich dann seinem Fußball-Stammtisch widmen, wenn man nachher für sich in Anspruch nehmen möchte alles getan zu haben um Hund und Umfeld einen entspannten Ausflug beschert zu haben.


    Zudem frage ich mich bei dieser Darstellung des Vorfalls: In unseren Biergärten sitzt man ja an Bänken gegenüber, so hätte dann zumindest jemand anderes der Gruppe sehen müssen, daß das Kind wieder an dem Hund rumdoktert? Da kam keine Reaktion? Zuviel Weißbier für alle?


    Und am Schluß bleibt halt der Worst Case: Der Hund hat nunmal ein Kind gebissen.


    Verursacher sind Hund und Kind. Schuld daran sind aber die Eltern und der Hundehalter.


    Und bevor jetzt wieder der Tenor der Missverstandenen intoniert wird: Ja, die Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Und vielleicht sind sie dieser hier unzureichend nachgekommen.


    Aber ich habe die Pflicht, meinen Hund davor zu bewahren, amtlich angeordnet einen Maulkorb tragen zu müssen.

    Limelight: §3 5) Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.


    Wie gesagt die Nutzung von Sprühhalsbändern und reine Vibrationsgeräte ( und die vibrieren tatsächlich nur und werden z.b. für taube oder auditiv eingeschränkte Tiere zur Konditionierung genutzt ) werden üblicherweise nicht als relevant eingeschätzt. Ich bin aber eher der Meinung, dass es auf Tier, Halter und Umstände ankommt ob eine Erziehungsmethode angemessen ist. Der Grad zwischen "Zum Wohle des Tieres" und "Zum Wohle des Halters" ist ein schmaler :-) Das schreibe ich jetzt aber generell, ohne Bezug auf jemanden hier - bevor sich jemand ( zu Unrecht ) angegriffen fühlen könnte ( am heutigen Montag sind die Gemüter da anscheinend hier im Forum im Grundsätzlichen etwas empfindlich ;-) )




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    Teletakt/ERG Geräte sind seit dem Dogtra2000 Urteil allesamt als tierschutzrelevant anzusehen, damit ist deren Einsatz verboten. Mithin Grundlage für diese Beurteilung ist diese durchaus erhellende Dissertation (http://elib.tiho-hannover.de/d…tions/stichnothj_2002.pdf)


    Der Verkauf allerdings ist erlaubt. Ähnlich wie bei Radarwarngeräten.


    Anders sieht es bei den Vibrationsgeräten und Sprühhalsbändern aus. Hier wird die Anwendung üblicherweise per se nicht als Tierschutzrelevant angesehen, allerdings nur, weil es dem Tatbestand der direkten Stromeinwirkung ermangelt. Je nach Anwendung durch den Halter könnte aber TierschG §3 5) ausgelegt werden, wird aber in der Praxis wohl eher nicht gemacht, da der Nachweis schwer zu führen sein dürfte.


    Ob diese Pauschalbeurteilungen nun sinnig sind, sei dahingestellt...




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