Beiträge von lightning88

    Zitat

    Im Übrigen verhält sich ein Hund in der Box nicht ruhig, weil er eingesperrt ist -wenn er raus will ist das Theater groß. Man kann dem Besitzer eines Hundes ja wohl zutrauen dass er erkennt wenn der Hund entspannt ist oder nicht. Und gerade Nachts sehe ich da überhaupt kein Problem wenn die Kennels eine gewisse Größe haben, also ich weiss nicht wie es bei euch ist aber meine Hunde schlafen nachts und machen keine Party. Wenn es ihnen hilft zu entspannen ist das doch etwas gutes.


    Was ist denn für dich eine "gewisse Größe"? Zeig mir den Kennel der min. 6 qm hat.
    Und jetzt hab ich keine Lust mehr. Das Gesetz lässt keinen Spielraum für Interpretationen und wer sich darüber hinwegsetzt macht das auf eigene Verantwortung. Ich persönlich hoffe, dass jeder, der das tut mal so richtig einen auf den Deckel kriegt und ne saftige Strafe zahlen muss.
    Und nochmal es geht nicht um offene Boxen, sondern um geschlossene, wo der Hund eben gerade nicht frei wählen kann.

    Zitat


    Anju ist nicht alleine wenn sie im Kennel ist. Ich bin Nachts schließlich zuhause! Anju galt nur als Beispiel. Da hatte ich noch gar nicht gelesen das die Hunde unbeaufsichtigt sein sollen.



    Nochmal.....die fehlende Aufsicht ist KEIN Kriterium für einen Verstoß. Das kam bei dem speziellen Urteil nur noch erschwerend hinzu. Ich weiß, nicht jeder ist Jurist, aber die Verordnung ist doch wohl unmissverständlich oder?
    Mindestmaß sind 6 qm für JEDEN Hund, egal wo er die meiste Zeit des Tages verbringt.

    Zitat

    Nette Theorie mit dem "Verbot" und wer will das wie kontrollieren? Das müsste man direkt auf frischer Tat sehen sonst kann man die Box einfach aufmachen und dann hat sich die Sache. Und wie auf frischer Tat? Nachts um 3 wird dir kein Mensch das Haus kontrollieren und wenn man nicht daheim ist darf auch keiner ins Haus :hust: Also ? :???:



    Mir fällt übrigens zur Ausgangsfrage ausser Tür auf oder Tuch in eine Ecke auch nix ein :???:


    Theorie? Schön, dass die deutschen Gesetze so ernst genommen werden. Vor allem ist das vor dem Hintergrund schlimm, dass das deutsche Tierschutzgesetzt gerade mal ein MINDESTmaß vorgibt. Und nicht mal das sind die Leute bereit einzuhalten.
    Jeder von uns, der diesen Thread hier gelesen hat, könnte sofort eine Anzeige machen. Bervor die TE jetzt vor Schreck vom Stuhl fällt, ich machs bestimmt nicht. Ich hoffe einfach, dass sie jetzt mal über ihr Handling mit den Hunden nachdenkt und alternative Lösungen findet. Ebenso jeder andere, der das hier liest.


    Im Gesetz steht auch nichts von Aufsicht ja oder nein. Das betraf nur den einen speziellen Fall des Halters, der seinen Hund im Auto ließ. Da kam die fehlende Aufsicht quasi noch oben drauf. Und die Zeitspanne war zugegebenermaßen extrem. Wobei du nachts wahrscheinlich auch deine 6- 8 Stunden schläfst oder? Da sind wir also bei der gleichen Zeit. Du verstößt genauso gegen die Verordnung. Ich hoffe, du hast sie dir jetzt mal durchgelesen.
    Was ist ein Zimmerkennel denn dann, wenn kein Käfig? Klar sind deine Hunde ruhig, wenn die Tür zu ist. Bleibt ihnen ja auch nichts anderes übrig. Du nennst es Entspannung. Ich nenne es Resignation. Und jetzt?

    Zitat

    Dümmster Vergleich den ich je gehört habe. Das eine ist Tierquälerei und das andere ist einfach Anjus Rückzugsort. Sie schläft gern da drin, geht alleine rein und kommt auch von alleine raus. Also komm mir nicht mit Stachelhalsbändern denn da kann der Hund nicht selber entscheiden!!!


    Wenn die Tür der Box zu ist, kann der Hund da auch nicht selbst entscheiden. Daher ist der Vergleich durchaus berechtigt. Wenn sie jederzeit wieder raus kann, sagt ja auch keiner was. Es geht um das Einsperren in der Box.



    Kann ich nur unterschreiben Liv. Monsterlinchen deine Hunde haben ganz andere Probleme als ne zu warme Box.


    @RottiAnju: Solange die Tür des Kennels offen ist und sie somit wirklich freiwillig reingeht und drinnen bleibt, ist das gar kein Problem. Anonsten gelten auch für dich die gesetzlichen Vorschriften, die ich oben ausgeführt habe.



    Hier geht es nicht um Pro oder Contra, sondern um GESETZLICHE Vorschriften. Verstehst du das nicht? Ein ausgebildeter Therapiehund, der soviel Angst vor den menschlichen Mitbewohnern hat, dass er nicht mit denen in einem Raum sein kann? Wofür soll er denn eingesetzt werden? Jetzt willst du uns aber nen Bären aufbinden.


    Die Antwort auf deine Frage ist, dass man Hunde bei keinem Wetter in zu kleine Käfige sperrt. Wenn sie da drin so super entspannen können und es ihr Rückzugsort ist, solltest du auch kein Problem damit haben die Türen aufzulassen und zwar generell.


    Ich unterstelle dir nichts. Ich kläre dich über die rechtliche Lage auf. Ob du das daneben findest, bleibt dir überlassen. Es gibt ne eindeutige Rechtsprechung dazu. Ein Aufenthalt über mehrere Stunden fällt danach unter "Haltung in der Box". Transport wird anders gewertet. Und mal ehrlich, du fährst ja auch nicht jeden Tag 6 Stunden mit den Hunden Auto. Ich wollte nur, dass du weißt in welchem rechtlichen Bereich du dich da bewegst. Vor allem, wenn du behauptest, das entspräche nicht der Wahrheit. Du begehst eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird. Völlig zu Recht, wenn du mich fragst.


    Und hättest du ein Zimmer genauso wie den Kennel aufgebaut, hätte dein Hund auch dabei keine Angst. Nur die Arbeit machen sich die Wenigsten. In der Box kann der Hund ja auch nichts anstellen, im Zimmer schon bis er das Alleinebleiben beherrscht.


    Doch du findest im Gesetz was dazu. Bubuka hat völlig Recht. Das Tierschutzgesetz schreibt eine Mindestgröße vor, die ein Zwinger haben muss. Das fängt bei den kleinsten Hunden mit 6 qm an. So eine Größe hat keine Box. Es kann dich also jederzeit jemand anzeigen, der diese Art der Unterbringung während deiner Abwesenheit oder während der Nacht mitbekommt.
    Es gab auch schon Urteile dazu. So ist es z.B. auch nicht statthaft, den Hund über längere Zeit im Auto warten zu lassen, weil die Mindestgröße auch dort nicht eingehalten werden kann.


    Warum weist du den Hunden keinen geschlossenen Raum zu, z.B. das Wohnzimmer? Dann bewachen sie nicht die Eingangstür. Muss ja nicht das Schlafzimmer sein, wenn da das Problem mit der Heizung besteht. Die Hunde über mehrere Stunden in eine Box zu sperren ist auf jeden Fall tierschutzwidrig und ich persönlich könnte es auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.