In NRW gibt es keinen Hundeführerschein, den die Ämter anerkennen.
Es gibt nur den Sachkundenachweis für große Hunde, den zugelassene Tierärzte abnehmen dürfen und den Nachweis für die Anlagehunde, den macht man beim Amtsveterinär. Unterschieden tun die sich allerdings nicht wirklich, das ist ein einfacher Ankreuztest.
Und dann eben noch die Wesenstests für bestimmte Rassen, die entweder vom Gutachter oder vom Amtsveterinär abgenommen werden.
Und natürlich muss man die Dinger bezahlen.
Wenn ein Tierarzt sich Zeit nimmt, dann erbringt er eine Leistung und hat ein Recht auf Vergütung. Ein Hund wird schließlich auch nicht umsonst untersucht.
Genauso kostet jede Leistung eines Amtes Geld. Den Fahrzeugschein oder die Versicherung an Eidesstatt sind auch nicht kostenfrei.
Nett ist es nicht, weil es nicht viel bringt.
Aber jetzt ist es seit Jahren eben so.
Nicht jeder muss den Sachkundenachweis für große Hunde machen, aber das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig formuliert.
Zitat
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
Das Gesetz ist von 2002, also muss ein Nachweis für die 3 Jahre davor erbracht werden. Das wird so langsam schwierig. Aber wer aus einem anderen Bundesland zuzieht und es nachweisen kann, der muss auch heute noch keinen Test ablegen, sofern es sich um einen 20/40er Hund handelt.