Richter sehen mittlerweile ein, dass das Töten von Hasen, Katzen, etc. auf dem eigenen Grundstück arttypisches Verhalten ist.
Als gefährlich eingestuft werden, darf ein Hund deshalb schon mal nicht.
Das ist bei den ganzen irren Gesetzen und Verordnungen das wichtigste.
Natürlich hat die Katze da nichts zu suchen. Der Hund hat sie allerdings eigentlich auch nicht zu töten.
Also eine Sache für die Haftpflichtversicherung, die den Schaden ganz oder teilweise ersetzen wird oder eben auch nicht.
Für den Katzenbesitzer (auch wenn er nicht erfreut sein wird) ist das wichtigste, dass er erfährt , was passiert ist. Also Bauch rein, Brust raus, durchatmen und Bescheid sagen, wenn man die Katze irgendwie zuordnen kann. Nichts ist schlimmer als auf einen vermissten Freigänger zu warten.