Beiträge von WolfvanEden

    Als ich die Überschrift gelesen hatte dachte ich jo sagst mal wie es bei dir war und warum es anfangs nicht geklappt hat. Aber als ich das gelesen hatte wurde sah ich das es ein anderes Problem ist.
    Also hab ich keinen Tipp sondern nur einen Erfahrungsbericht.
    Bei uns lag es an der Erziehungsmehtode der Hundeschule. Die Zeit in der wir in diese Hundeschule gingen hat er reingepullert.


    Aber bei deinem Fall sieht es vielleicht so aus wie bei einem Freund von mir. Er selbst ist Hundeerfahren und lebt in seinem eigenen Haus. Seine Mutter die auch noch im Hinteren teil wohnt hat auch einen Strassenhund aus Spanien gekauft. Sie haben in nun seit ca. 10 jahren und er ist in dieser Zeit nie Stubenrein geworden. Die Haustüre ist offen und er könnte jederzeit raus gehen in den Hof. Den 2.ten Hund hatten sie als Welpen und der ist absolut Stubenrein.

    Zitat

    WolfvanEden:


    Ja, Hunde können Färben erkennen, aber anders als wir, mit einem verringerten Spektrum:
    -> http://www.dailymail.co.uk/sci…-canines-black-white.html


    Für das Erkennen einer Ampelphase ist die Farbe allerdings unerheblich... Wobei ich einem Hund der sich bei Rot bewegenden Objekten oder Personen verbellt eine andere Motivlage als Einhaltung der Verkehrsregeln unterstellen möchte ;-)


    Bei Farbblindheit ist es ja auch nicht relevant man weis ja was oben und unten ist^^.
    Die Motivlage ist mir auch nicht sicher klar. Aber fakt ist eben nun mal das es so scheint als wüsste der Hund wie man sich im Strassenverkehr verhalten müsste(zumindest Teilweise). Gehen die Menschen bei grün los reagiert der Hund auch nicht auf die weise wie wenn rot wäre. Er will dann eher selber loslaufen. Ich hab es ihm aber schon zu ca. 50% abgewöhnen können. Wenn es ja nur die Ampel wäre. Aber er reagiert ja auch bei anderen Ordnungswirdigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer. :tropf:


    Zitat

    HHer Dackeline


    Wenn ja der Hund nix tut ists ja voll ok. Dann muss man nur drauf achten das der Radfahrer dem Hund ausweichen kann. Perfekt!

    "Erziehungshalsband" :headbash:


    Ganz klar es sind Würger und bei uns in der Stadt benutzen 3 Hundeschulen solche zur Erziehung. Zwar ist die Benutzung solcher Halsbänder erlaubt und frei erwerbbar. Jedoch sind sie zu erziehungszwecken verboten.
    Das allerschlimste ist jedoch das eine der 3 Hundeschulen bei 4 Pfoten und im Tierschutz tätig ist.
    Die besagten Hundeschulen betonen das es dem Hund keine Schmerzen zuführe. :lachtot:

    Wer sagt das Hunde kein rot sehen können?
    Das ist soweit ich gehört habe ein Irrglaube. Hunde können farben wohl abgeschwächt wahrnehmen.
    Mein vorheiger Dobi hatte rot als seine Lieblingsfarbe. Auch bei einer TV Sendung war mal ein Hund der Plüschtiere auch an der Farbe unterschieden hat. Selbst wenn ein Hund kein rot erkennen könnte und nur schwarz/weis sehen könnte wäre er dennoch in der Lage diese zu unterscheiden. Das können sogar Menschen, so wie in einer wetten das Sendung eindrucksvoll bewiesen wurde.


    Anscheinend hat das Ordungsamt den Sachverhalt falsch verstanden oder gedeutet.
    Ein Hund ist sicherlich auch nicht Grundsätzlich schuld, sonst würden Gerichte nicht andersrum entscheiden.
    Was das Ordnungsamt sagt hat nichts zu sagen. Diese Entscheidung liegt letztendlich beim Richter.



    Im Normalfall, weil oft kein Ersttäter ermittlet werden kann gilt die 50-50 Regelung. Der eine zahlt die Rechnung des anderen. Wie aber oben aus dem Urteil ersichtlich ist gilt unter Umständen ein anderer Haftungsmaßstab. Das liegt wohl daran das wenn der Hund angeleint gewesen wäre es gar nicht zu dem Vorfall gekommen wäre.
    Der Halter musste und muss auch heute noch wenn er den Hund frei laufen lässt immer unter Kontrolle haben. Das heist er muss unter allen Umständen abrufbar sein. Wenn aber Herrchen um die Ecke steht und der Hund nicht sichbar ist, so ist eine abrufbarkeit nicht mehr gegeben weil Herrchen gar nicht wissen kann ob er den Hund abrufen muss oder nicht.


    Ich hatte meinem Hund beigebracht an jeder Gabelung des weges stehn zu bleiben. So war er immer abrufbar.
    Das sollte nun mal ein Beispiel gewesen sein.


    Ein anderer Fall beschreibt eine Frau die ihren Hund im Wald frei laufen lies. Der Hund war abrufbar aber dieses mal schoß er um die Ecke herum und lief einem angeleinten Red River in die Fänge. der Hund wurde stark verletzt und die Behandlung war teuer. Sie forderte Schadensersatz der Kosten. Sie bekam nichts weil ihr Hund nicht abrufbar war und außer Sichtweite. Sie hatte wohl einen Fehler gemacht obwohl sie sich informiert hatte über Jagtzeiten usw. damit sie ihren Hund ohne Leine laufen lassen kann.

    Ich habe kein Leuchtband weil ich damit schlechte Erfahrungen gemacht habe.


    Ich benutze eine kleine Sicherheitseuchte von Orbiloc. Das Ding ist so klein robust und die Batterien halten ewig.
    Ich hab meine jetzt schon fast ein Jahr drin.
    Ich idiot habe natülich noch 4 Sätze Batterien gekauft und bis jetzt noch nicht gebraucht. Werde aber nun wenn ich länger weg bin austauschen.


    Es ist ein Blinkmodus und dauerleuchten einstellbar.
    Es ist auf 5km sichbar und auf 100m Wasserdicht.
    Laut angaben halten die Batterien 250 stunden.
    3 Jahre Garantie.
    Zum befestigen hat sie Wahlweise einen sicheren Klipper oder einen Klettverschluss.
    In den Farben weis,rot,grün, blau und gelb erhältlich.


    Der Preis hatte mich am Anfang zurückgeschreckt 20-25€. Aber im nachhinein finde ich ist die Leuchte ihr Geld absolut wert.
    Ich bin damit sehr zufrieden.

    Es ist nicht so wie man meint das immer der Hund schuld ist.
    Ich habe momentan das Problem das mein Hund (Dobi) ein ausgesprochener Verkehsdackel ist.
    Das heist das er andere Verkehrsteilnehmer die z.B. bei rot über die Ampel gehn bellend ermahnt. Es ist als wäre er im früheren Leben ein Polizeihund gewesen^^.
    Was ich bis jetzt schon erlebt habe ist:
    Hund ermahnt Leute die bei rot über die Ampel gehen,
    Radfahrer auf dem Gehweg (auf der Strasse fahrende beachtet er nicht),
    im Parkverbot Parkende Autos sofern jemand drinsitzt,
    wenn auf dem gehweg jemand dem Fußgänger die Vorfahrt nimmt.


    Klingt unglaublich aber ist wahr.
    Allerdings muss ich auch zugeben das er auch Autos anbellt die über die rote Fussgänger Ampel fahren anbellt. Die haben ja eigentlich Grün was der Hund ja aber nicht sehen kann.
    Einmal hatte der Hund es geschafft einen auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer anzuspringen. Gebissen hatte er aber nicht.


    Deswegen hab ich aus Angst das ich mal den schaden eines angesprungen Radfahrers auf dem Gehweg zahlen müsste das Internet durchsucht.


    Im allgemeinen wird davon ausgegangen, das wenn der Hund angeleint ist der Halter seiner Sicherungspflicht genüge getan hat. Gab es aber im Vorfeld schon beisvorfälle reicht reines anleinen eher nicht mehr aus.
    Zudem Handelt der Radfahrer Fahrlässig wenn er auf dem Gehweg fährt. Es wird auch davon ausgegangen das der Mensch damit rechnen muss wenn er sich einem unbekannten Hund nähert das dieser sich bedroht fühlen kann.
    Gerade Radfahrer die mit einer solchen Geschwindigkeit herannahen das erst einmal der Mensch selber gucken muss wohin er ausweichen soll, weil er ja nicht weis wohin der Radfahrer ausweichen wird.
    Der halter des Hundes wird vermutlich nur eine geringe Teilschuld haben. der Radfahrer die meiste.


    Ein beispiel von mir:
    Uns kam ein Radfahrer auf dem Gehweg entgegen. Es war an einer engstelle wo ich mit dem Hund nicht ausweichen konnte. Ich rief dem Radfahrer entgegen er solle bitte auf der Strasse Fahren. Dieser tat das natürlich nicht und versuchter sich durch zu zwängen obwohl der Hund lautstark protestiert hatte.


    Vermutlich hätten Gerichte das Radfahren auf dem gehweg gar nicht erwähnt. Allein die Tatsache das der Radfahrer sich trotz des Gebells des Hundes ihm weiter genähert hatte, hätte wohl schon eine entscheidung des gerichts beeinflussen können. Wenn der Hund schon bellt ist auch damit zu rechnen das er sich bedroht fühlt oder auch zubeist. Der Radfahrer handelt fahrlässig ohne Rücksicht auf Eigenschutz. Erst dann wäre wahrscheinlich mit eingeflossen das er sich wiederechtlich auf dem Gehweg befand. Wäre er ja auf der Strasse gefahren wäre er vom angeleinten Hund vermutlich nicht erreichbar gewesen.


    Im grunde ist es so das grundsätzlich der halter des Hundes für einen entstandenen Schaden haften muss. Kommt er aber seinen Sicherungpflicheten nach und hat seinen Hund angeleint kann man ihn dafür doch nicht auch noch bestafen.
    Das frankfurter Landgericht enschied in diesem Fall so:


    Hund beist Hund
    Einer angeleint der andere nicht.
    Der nichtangeleinte Hund trägt die kosten egal ob Anleinpflicht oder nicht.


    Man kann etliche Beiträge dazu finden wo ein unangeleinter Hund einen Radfahrer zu fall bringt oder beist. Nicht aber wenn der Hund angeleint war. Ich denke das hat schon seinen Hintergrund darin das der angeleinte Hund dabei nicht zwanglüfig schuld ist.


    Vergleiche wie es hätte auch ein Kind sein können sind nicht relevant bei einer Entscheidung.


    Ach das gibt es noch einen Fall wo ein 10Jähriges Kind zu einem Hund geht und gebissen wurde.
    Der Hund war unauffällig. Der Hund fühlte sich durch das Kind bedroht und das Kind hätte wissen müssen das man sich fremden Hunden nicht nähert. Das war das Ergebnis des Revisionurteils.


    Ich hoffe ich konnte damit helfen.


    (Sorry für die klein-großschreibfehler liegt an der Tastatur)