Es ist nicht so wie man meint das immer der Hund schuld ist.
Ich habe momentan das Problem das mein Hund (Dobi) ein ausgesprochener Verkehsdackel ist.
Das heist das er andere Verkehrsteilnehmer die z.B. bei rot über die Ampel gehn bellend ermahnt. Es ist als wäre er im früheren Leben ein Polizeihund gewesen^^.
Was ich bis jetzt schon erlebt habe ist:
Hund ermahnt Leute die bei rot über die Ampel gehen,
Radfahrer auf dem Gehweg (auf der Strasse fahrende beachtet er nicht),
im Parkverbot Parkende Autos sofern jemand drinsitzt,
wenn auf dem gehweg jemand dem Fußgänger die Vorfahrt nimmt.
Klingt unglaublich aber ist wahr.
Allerdings muss ich auch zugeben das er auch Autos anbellt die über die rote Fussgänger Ampel fahren anbellt. Die haben ja eigentlich Grün was der Hund ja aber nicht sehen kann.
Einmal hatte der Hund es geschafft einen auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer anzuspringen. Gebissen hatte er aber nicht.
Deswegen hab ich aus Angst das ich mal den schaden eines angesprungen Radfahrers auf dem Gehweg zahlen müsste das Internet durchsucht.
Im allgemeinen wird davon ausgegangen, das wenn der Hund angeleint ist der Halter seiner Sicherungspflicht genüge getan hat. Gab es aber im Vorfeld schon beisvorfälle reicht reines anleinen eher nicht mehr aus.
Zudem Handelt der Radfahrer Fahrlässig wenn er auf dem Gehweg fährt. Es wird auch davon ausgegangen das der Mensch damit rechnen muss wenn er sich einem unbekannten Hund nähert das dieser sich bedroht fühlen kann.
Gerade Radfahrer die mit einer solchen Geschwindigkeit herannahen das erst einmal der Mensch selber gucken muss wohin er ausweichen soll, weil er ja nicht weis wohin der Radfahrer ausweichen wird.
Der halter des Hundes wird vermutlich nur eine geringe Teilschuld haben. der Radfahrer die meiste.
Ein beispiel von mir:
Uns kam ein Radfahrer auf dem Gehweg entgegen. Es war an einer engstelle wo ich mit dem Hund nicht ausweichen konnte. Ich rief dem Radfahrer entgegen er solle bitte auf der Strasse Fahren. Dieser tat das natürlich nicht und versuchter sich durch zu zwängen obwohl der Hund lautstark protestiert hatte.
Vermutlich hätten Gerichte das Radfahren auf dem gehweg gar nicht erwähnt. Allein die Tatsache das der Radfahrer sich trotz des Gebells des Hundes ihm weiter genähert hatte, hätte wohl schon eine entscheidung des gerichts beeinflussen können. Wenn der Hund schon bellt ist auch damit zu rechnen das er sich bedroht fühlt oder auch zubeist. Der Radfahrer handelt fahrlässig ohne Rücksicht auf Eigenschutz. Erst dann wäre wahrscheinlich mit eingeflossen das er sich wiederechtlich auf dem Gehweg befand. Wäre er ja auf der Strasse gefahren wäre er vom angeleinten Hund vermutlich nicht erreichbar gewesen.
Im grunde ist es so das grundsätzlich der halter des Hundes für einen entstandenen Schaden haften muss. Kommt er aber seinen Sicherungpflicheten nach und hat seinen Hund angeleint kann man ihn dafür doch nicht auch noch bestafen.
Das frankfurter Landgericht enschied in diesem Fall so:
Hund beist Hund
Einer angeleint der andere nicht.
Der nichtangeleinte Hund trägt die kosten egal ob Anleinpflicht oder nicht.
Man kann etliche Beiträge dazu finden wo ein unangeleinter Hund einen Radfahrer zu fall bringt oder beist. Nicht aber wenn der Hund angeleint war. Ich denke das hat schon seinen Hintergrund darin das der angeleinte Hund dabei nicht zwanglüfig schuld ist.
Vergleiche wie es hätte auch ein Kind sein können sind nicht relevant bei einer Entscheidung.
Ach das gibt es noch einen Fall wo ein 10Jähriges Kind zu einem Hund geht und gebissen wurde.
Der Hund war unauffällig. Der Hund fühlte sich durch das Kind bedroht und das Kind hätte wissen müssen das man sich fremden Hunden nicht nähert. Das war das Ergebnis des Revisionurteils.
Ich hoffe ich konnte damit helfen.
(Sorry für die klein-großschreibfehler liegt an der Tastatur)