Im Sinne deines Hundes wäre es sinnvoll, bis du von deinem zuständigen Ordnungsamt hörst auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass es keine weiteren (wie auch immer gearteten) Vorfälle gibt - heisst eine Leine, die du auch so sicher benutzen kannst, dass dein Hund niemanden mehr belästigt. Wenn du bereits in einer Hundeschule bist, frag die Verantwortlichen, ob sie bereit wären eine Einschätzung deines Hundes irgendwo schriftlich festzuhalten. Ausserdem bieten die meisten Sachverständigen auch Training an. Es kann in dem Fall das ein Kind involviert ist auch Sinn machen, da proaktiv hin zu gehen. So kannst du dir immerhin aussuchen wer den Hund erstmal anschaut - wenn dich das Ordnungsamt schickt, unter Umständen nicht mehr. Parallel dazu solltest du den Schaden auf jeden Fall unverzüglich deiner Haftpflichtversicherung melden und dich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten lassen.
Ordnungsämter sind in ihrer Handlung was das Management gefährlicher Hunde (und darunter fällt ein Hund der ein Hund so umbolzt das es verletzt ist nach den Landeshundegesetzen nun einfach mal.. ob einem das passt oder nicht) durchaus relativ frei, was Kinder angeht hört der Spaß aber (verständlicher Weise) relativ schnell auf. Zur Schadensbegrenzung ist es jedenfalls schon mal gut, wenn du auch nach aussen hin vertrittst das du nicht untätig und grundsätzlich ein verantwortungsvoller Hundehalter bist, bei dem man nicht davon ausgehen muss das demnächst wieder etwas passiert.
Die TE hat ja so oder so nicht so gehandelt, aber für andere die hier mitlesen und sich von den Schlaubergern hier ermutigt fühlen sich asozial zu verhalten - man darf Straftäter durchaus festhalten bis die Polizei eintrifft, was bei einem Kind das durch einen Hund verletzt wird (ja, auch Hämatome sind Verletzungen!) gegeben ist. Ruft man sich in Erinnerung, dass bei einem erstmaligen Vorfall das Ordnungsamt schon durchaus noch Handlungsspielraum hat, tut man sich ganz sicher kein Gefallen wenn in der Akte steht "wollte sich aus dem Staub machen und musste festgehalten werden, bis die Polizei dann die Personalien aufgenommen hat". Das stimmt weder Ämter noch Geschädigte milde.