Ja, ich hätte jemanden der den Hund nehmen kann wenn mein Sohn oder ich zum Arzt müssen
Beiträge von Tschilee
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Hallo,
In meinem Mietvertrag steht dass die Haltung von Kleintieren gestattet ist und alle anderen Tiere die Zustimmung der Hausverwaltung erfordern.
Ich habe bei der Verwaltung angerufen und nachgefragt. Die Dame war sehr unfreundlich und sagte die Haltung eines Hundes sei Verboten. Sie sagte im Haus gäbe es bereits Hunde (3 Stück, 2 kleine und 1 großer) und es habe wegen 2 Hunden in der Kellerwohnung Beschwerden anderer Mieter gegeben, die Hunde würden aber nicht abgeschafft werden und aufgrund der Beschwerden über die beiden Hunde hätte jemand im Haus Mietminderung gemacht.
Im Haus haben alle Wohnungen diese Wohnungsgesellschaft als Vermieter.Ich hätte die Möglichkeit eine 2 Jahre alte Jack Russell Hündin aufzunehmen.
Ich bin eine sehr verantwortungsbewusste Mieterin und es gab bei mir noch nie Grund zur Beanstandung.
Der Hund würde regelmäßig ausgeführt werden und wäre in der Wohnung nie allein (ich bin immer zuhause.) sollte ich das Haus verlassen nehme ich den Hund mit.Mittags habe ich dann noch bei der Dame die unser Haus betreut angerufen und dort nachgefragt. Sie sagte ich könne davon ausgehen dass meine Anfrage abgelehnt werde.
Kann das sein dass eine Mietpartei im Haus sich einen viel größeren Hund halten darf und mir wird die Haltung untersagt? Meine Wohnung ist größer als die der Mieter im Keller.
Ich möchte noch ergänzen dass ich schwerbehindert bin und schwer psychisch erkrankt bin (Depressionen seit Jahren schon und andere psychische Symptome.) bisherige therapieansätze waren erfolglos.
Der Hund würde maßgeblich zu meiner Gesundung beitragen.
Kann ich hier vielleicht etwas erreichen?
Außerdem habe ich ein ADHS krankes Kind.
Die Ergotherapeutin sagte im Gespräch dass ein Hund für meinen Sohn gut sei.Ich bin ziemlich traurig über die Aussage der Hausverwaltung und fühle mich benachteiligt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus!