ZitatAlles anzeigenalso ich muß ehrlich sagen,ich mag die Flexileinen nicht.Ob es nun ein,erst kürzlich beobachteter,Radfahrer mit großem Hund ist,der Radler wollte gerade aus Hundi aber nich und so ging es über die Strasse.Es kam fast zu einem Unfall.Oder ich laufe durch die Stadt und die HundeFreunde sehen sich Schaufenster an und Hundi macht was er will und man muß über zig Leinen steigen weil die AWO-Ortsgruppe sich mitten auf dem Bürgersteig trifft.
Ich habe dazu meine eigene Auffassung,das Geschrei wird erst groß wenn der "Flexileinenhund"einen Schaden verursacht hat.
Alles Sachen, die nicht notwendigerweise mit der Flexi einhergehen.
Ja, die Flexi hat ein spezielles Handling und sollte nicht benutzt werden, ohne dass man dieses Handling beherrscht (wie es halt für die meisten "Werkzeuge" vom Akku-Bohrer bis zum Flugzeug gilt...).
§ 2 Führen von Hunden
(1) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Der Hundeführer hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen. Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Möchtest Du mit dem zitierten Paragraphen sagen, dass Flexi-Benutzer die Voraussetzungen zum Führen von Hunden nicht erfüllen?
Es ist aber doch so: Lieber begegne ich einem verantwortungs- und rücksichtsvollen Halter mit Flexi-Hund als einem rücksichtslosen Halter - egal an welcher Leine dieser seinen Hund "führt".
LG
Toki