Für die Erstattung einer Anzeige sollte es Dir eigentlich egal sein, ob es sich um einen Listenhund handelt. Damit bläst Du noch schön ins Horn der Listenhundpaniker. Daß es nicht in Ordnung ist, wie die Frau sich verhält, ist keine Frage. Daß Du sehr viel Geduld bewiesen hast und nun weitere offizielle Schritte unternehmen solltest - daran besteht kein Zweifel.
Inkompetent finde ich allerdings, daß hier gleich vermutet wird, der Hund wäre generell aggressiv oder gar eine Bedrohung für die Allgemeinheit (Kinder, Menschen etc.) Wieso kann es sich bei dem Vorfall nicht einfach um das blöde Produkt einer Leinenaggression handeln? Da kenne ich jede Menge Hunde, die an der Leine gleich nach vorn gehen, ansonsten aber gar nicht aggressiv sind. Warum in aller Welt wird gleich vermutet, der Hund könnte Kinder angreifen? Vielleicht hat er nur ein Problem mit mangelnder Distanz an der Leine (was keine Seltenheit wäre), ein an sich gut therapierbares Problem?
Ich würde auch zum Ordnungsamt gehen. Ansonsten bleibt doch bitte sachlich.