Zitat
Unter den gegebenen Voraussetzungen würde ich es daher auf alle Fälle versuchen - zur Not auch auf dem Rechtsweg. Eventuell wirkt ein Brief vom Anwalt hier schon Wunder.
Bitte erst richtig lesen und dann den Finger heben - "zur Not" bedeutet in meinem Sprachverständnis ultima ratio.
Eine Wohnungsgesellschaft ist auch nicht unbedingt vergleichbar mir einem normalen Vermieter, mit dem man sich bei einer Tasse Kaffee zusammensetzt und die Lage bespricht.
Auf die Idee, die Sache mit dem Vermieter zu besprechen, kommt man zur Not auch alleine. Wichtig dürfte hier für die TE eher sein, welche Argumente sie vorbringen kann und ob sie eher im Recht oder im Unrecht ist.