Ohne jetzt auf alles näher einzugehen, aber der Zustand "arbeitslos" sollte ja wohl kein positives Kriterium sein, da dieser Zustand möglichst schnell vom Betroffenen selbst wieder geändert werden sollte.
Ich würde als Tierheim im Normalfall keine Tiere an arbeitssuchende Personen abgeben, da sich da die Umstände ja - ernsthafte Arbeitssuche voraussgesetzt - schnell ändern können, sobald eine Arbeit aufgenommen wird. Ausnahme: Es wird sichergestellt, dass der Hund auch dann vernünftig betreut wird.
Die Vermittlung an Langzeitarbeitslose halte ich aus finanziellen Gründen ebenfalls für kritisch, da dort die finanziellen Möglichkeiten zur Versorgung eines Hundes sehr eng sind. Die staatliche Leistung bemisst sich an den Lebenshaltungs- und Wohnkosten und da sind keine Ausgaben für Haustiere eingerechnet.
Bei uns hier Grundbetrag für Haushaltsvorstand 391,00 EUR plus Wohn- und Heizkosten. Daneben nichts extra für Strom oder Telefon. Von 391,00 EUR kann man sich selbst halbwegs sparsam versorgen, aber sicher nicht noch Kosten für Futter, Versicherung und Tierarzt aufbringen.