Ich hatte ja hier irgendwann im Strang mal gefragt, ob der Preis schriftlich vereinbar wurde. Evtl. habe ich es ja überlesen, aber wenn es nichts Schriftliches über den "Kaufpreis" gäbe, würde ich gar nichts ausser einer langen Nase machen. Und bitte nicht wegen so einem Quatsch Beratungshilfe beim Gericht beantragen. Es muss ja nicht noch der Steuerzahler, der den Anwalt dann nämlich bezahlen muss, für sowas in Anspruch genommen werden. Die gibt's auch nur nach einer Prüfung, dass man selbst erstmal alles Erforderliche unternommen hat, um die Angelegenheit zu klären. Nur wenn auch jemand, der den Anwalt hätte bezahlen müssen, auch an einem Punkt angelangt wäre, wo er einen solchen eingeschaltet hätte, gibt´s Beratungshilfe. Alleine Mittellosigkeit berechtigt noch nicht zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe - ein bisschen was muss man vorher auch selbst unternehmen.
Sollte der Verkäufer ein Mahnverfahren einleiten, legst du Widerspruch ein und gut. Der Verkäufer müßte für den Mahnbescheid erstmal einen Vorschuss bezahlen. Das wird er sich überlegen, weil wenn es nichts Schriftliches gibt, wird´s auch für ihn schwierig mit dem Beweis.
Der schlechte Zustand des Hundes wurde vermutlich auch nicht beweisfest (Bescheinigung vom TA) festgehalten, also kann man das auch abhaken.
Sowohl die eine als auch die andere Seite kann nix beweisen - da bliebe ich einfach ruhig.
Wenn er dir weiter damit auf die Pelle rückt, fordere ihn erstmal schriftlich auf, das zu unterlassen. Mit Einschreiben gegen Rückschein, damit du etwas in der Hand hast.