Ich hatte das mal mit unserem alten Rüden, Aiko.
Er war nicht mal ein Jahr alt und hat eine Frau angesprungen (als er noch kein Jahr alt war!), diese hat Anzeige erstattet wegen angeblichem Biss, wozu es aber keinen Nachweis gab. Fakt ist aber, dass selbst das "anspringen" lt. der hessischen Hundeverordnung bereits als gefährlich gilt und somit mussten wir nicht nur eine Ordnungsstrafe zahlen, sondern eben auch einen Wesenstest mit dem Hund machen.
Von unserem damaligen Wohnort wurden uns noch einige Hürden in den Weg gestellt und selbst nach positivem Abschluss des Wesenstest wurde Aiko dennoch als gefährlich eingestuft, denn schließlich ist es ja nur eine "Momentaufnahme" gewesen. Die Stadt kann das vollkommen willkürlich entscheiden und so musste Aiko nicht nur alle vier Jahre erneut zu einem Wesenstest vorgeführt werden, sondern es durfte eben auch nur jemand mit ihm Gassi gehen der einen Sachkundenachweis hat.. von der erhöhten Steuer mal ganz abgesehen.. -.-
Aber dieser "Antrag" ist ja im Grunde nur die "Verlängerung der Halteerlaubnis", welche eben bei uns mit dem Sachkundenachweis erledigt wurde.
Wir haben den Sachkundenachweis + polizeiliches Führungszeugnis eingereicht und bekamen dann unser "Kärtchen" wo dann drauf stand wie lange diese Erlaubnis gilt.
Fürchte aber auch dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist?
Grüßles
Chrissy