Alles anzeigenAlles anzeigenHier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
Bei meinem Mann (verbeamteter Justizvollzugsdienst) ist es dann so dass innerhalb der Justizanstalt geschaut wird wo eine Person über ist und derjenige wird dann zu ihm abkommandiert.
Alternativ wird er irgendwo anders zusätzlich eingesetzt.
Ins Minus geht er deswegen nicht
Danke. Ja, das ist ein bisschen schwierig. Er könnte dann zusätzlich woanders eingesetzt werden, diese haben aber andere Dienstzeiten.
Aber vielleicht machen wir es so, dass er dann dort wenigstens ein paar Stunden mitmacht. Muss er eben drauf bestehen.