Natürlich ist es ärgerlich, wenn man von einem Verein/Organisation so streng kontrolliert wird und einem somit unterschwellig unterstellt wird, man würde seine Tiere nicht gut behandeln.
Dennoch denke ich, haben sich Tierschützer aus teils gutem Grund diese Klauseln überlegt. Es gibt eben immer schwarze Schafe und Tierliebe wird nicht von jedem gleich definiert. Die früheren Besitzer meines Hundes hatten scheinbar auch keine Ahnung und kein Einsehen, warum ihnen die Hunde (die an der Heizung angebunden waren und sich nicht versäubern konnten) weggenommen wurden und sie deswegen vor Gericht mussten.
Ob diese Klauseln nun juristisch haltbar sind oder nicht, finde ich erstmal gar nicht so wichtig. Vielleicht schrecken sie den ein oder anderen halbherzigen Tierbesitzer davon ab, ein Tier in seine Obhut zu nehmen. Dann ist doch schonmal ein Stück Tierschutz erreicht.
Wir wurden übrigens weder vorher noch nachher vom Tierschutzverein kontrolliert. Wir bekamen die Zusage, dann den Hund, den Vertrag und das war's. Das fand ich auch etwas eigenartig. Ich hoffe doch, dass sie nur in unserem Fall vergessen hatten, ein bisschen genauer hinzuschauen.