Die Antwort der Botschaft von Costa Rica
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Antwort auf die Emails, die wir als diplomatische Vertretung
bezüglich des bedauerlichen Vorfalls, bei dem man einen Hund auf der
Ausstellung \"Exposición No. 1\" des costaricanischen Künstlers Guillermo
Vargas, bekannt als Habacuc, hat sterben lassen, erhalten haben, möchten
wir Folgendes mitteilen:
a.. Es hat keine Einrichtung der Regierung von Costa Rica die Arbeit
von Herrn Guillermo Vargas, die er im letzten August in einer Galerie in
Managua, der Hauptstadt vom Nachbarland Nicaragua, präsentiert hat,
gefördert oder unterstützt. Herr Vargas hat weder offizielle
Unterstützung erhalten noch ist er beauftragt worden, das Land offiziell
zu repräsentieren.
a.. Die Regierungsinstanzen von Costa Rica sind erst durch die
costaricanische Presse auf diesen bedauerlichen Vorfall aufmerksam
geworden und waren vorher nicht über Guillermo Vargas Pläne in Managua
informiert.
a.. Die bedauerliche Tat, die von Herrn Vargas durchgeführt wurde,
stellt eine private Handlung dar, die von einer Individualperson in
einem anderen Land, auf nicht-costaricanischem Territorium realisiert
wurde.
a.. Folglich unterliegt jedmöglicher legale Schritt, der gegen Herrn
Vargas vorgenommen werden könnte, dem nicaraguanischem Recht, das zum
Schutz gegen Tierquälerei im Land vorliegt.
a.. Costa Rica hat eine Gesetzgebung, die eine Strafe gegen
Tierquälerei verhängt. Das Gesetz Nr. 7451, \"Gesetz zum Wohlergehen der
Tiere\", ist am 3. November 1994 in Kraft getreten. Es verbietet
ausdrücklich die Misshandlung und die Quälerei von Tieren und hat
Sanktionen gegen Verstöße auferlegt. Des Weiteren sanktioniert unser
Strafgesetzbuch im Artikel 380, Absatz 3, das Misshandeln von Tieren.
Natürlich besitzt diese Gesetzgebung nur Gültigkeit für die
Rechtssprechung auf costaricanischem Gebiet.
a.. Folglich hätte Herr Guillermo Vargas nicht in Costa Rica das
umsetzen dürfen, was er in Nicaragua durchgeführt hat. Und wenn er die
Tat durchgeführt hätte, hätte er sich vor der costaricanischen Justiz
wegen seines Verhaltens und seiner Taten verantworten müssen.
a.. Wir kennen nicht die nicaraguanische Gesetzgebung bezüglich der
Misshandlung von Tieren.
a.. Selbstverständlich hat die Tat von Herrn Vargas für Überraschung
und Irritation in der öffentlichen Meinung von Costa Rica gesorgt,
besonders zwischen den Gruppen, die sich dem Schutz der Tiere widmen.
a.. Auch wenn wir Verständnis für die Reaktionen der Entrüstung haben,
die dieser Vorfall von Herrn Vargas ausgelöst hat, und die an diese
Botschaft zugesandt wurden, bitten wir, dass die Beschwerden an die
Personen gerichtet werden, die an der Ausstellung involviert waren,
nämlich an die Galerie Codice
(http://www.galeriacodice.com/index.php?action=contact ) oder direkt an
Herrn Vargas.
a.. Zuletzt möchte diese Botschaft ihr Bedauern darüber aussprechen,
dass einige von den Personen, die ihre Beschwerden an uns gerichtet
haben, angedeutet oder behauptet haben, dass die Tat von Herrn Vargas
die Art und Weise der Costaricaner darstellt und den costaricanischen
Bürgern sogar alles Schlechte gewünscht haben, begründet mit dem
traurigen Tod dieses Tieres, das durch Guillermo Vargas Werk bedingt
war.
a.. Berlin, den 22.10.07
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Str. 28-29
D-10963 Berlin
Tel.: (030) 26 39 89 90
Fax: (030) 26 55 72 10