Beiträge von DawnTreader
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Sauerkraut enthält B12? Echt? Warum essen das Veganer dann nicht in rauhen Mengen?
Da ich kein Veganer bin, keine Ahnung!!!
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Ich habe mal im letzten Jahr Novagard ausprobiert und denke es hat gewirkt, jedenfalls hatten wir letzten Sommer keine Zecke. Ansonsten bin ich aber auch ein Riesenfan von Kokosöl und Flocken!
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Ich denke nicht, dass ein Viertel Nutellatoast schlimm ist. Ein Goldiewelpe ist ja auch schon etwas größer. Es geht ja immer nach mg Schokolade nach KG Körpergewicht.
Aber Sauerkraut brauchst du keins geben. Das gibt man wenn der Hund etwas spitzes gefressen hat, weil die Fäden sich um diese spitzen Sachen wickeln und dafür sorgen, dass sie nicht den Darm verletzen...
Da muss ich Dir ganz kurz widersprechen! Das stimmt so nicht ganz!
Sauerkraut, hilft den Darm zu reinigen, zu entgiften! Es ist ein probiotisches Lebensmittel! Man kann damit den Körper u.a. entgiften und auch bei Entschlackungskuren wirkt es wahre Wunder! Meine Hunde bekommen es ab und an roh unters Futter gemischt, es enthält Vitamin B 12 und ist super gesund! Es schützt den Körper u.a. vor Parasiten und Bakterien! Zur Leberentgiftung dient es im übrigen auch, fällt mir gerade ein!
Das mit dem "um etwas verschlucktes schlängeln" ist richtig, aber eben nicht alles was dieses Kraut kann!
lg
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Haben meine beiden auch schon mal gemacht, als unsere Kinder Reste vom Frühstück haben rumliegen lassen. Habe unseren Hunden daraufhin Sauerkraut mit Reis gegeben, reinigt den Magen und den Darm. Passiert ist garnichts! Denke es besteht kein Grund zur Panik!
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Da bekomme ich tatsächlich wieder Schnappatmung! Nein, ein Tier gilt nicht als Sache! Sonst wäre ein Tierschutzgesetz, dass teilweise massiv in private Rechte - bis hin zur Unverletzlichkeit der Wohnung - eingreift gar nicht möglich. Deswegen heißt es in §90a BGB auch: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Bei Kaufverträgen beispielsweise sind grundsätzlich erstmal die Vorschriften für Sachen anzuwenden, daher wird der hier im Thread angesprochene Kaufvertrag auch gültig sein.
Aber das Recht über mein "Eigentum Tier" zu entscheiden wird in § 3 TierSchG wieder eingeschränkt:
Es ist verboten ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben.
Und das geht nur weil Tiere eben keine Sachen sind! Bein einem kaputten Kühlschrank oder einem löchrigen Pullover wäre das rechtlich nicht möglich.Ich schrieb auch nicht dass das Tier eine Sache ist!!!
Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, laut §90a BGB!
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Abgesehen davon, dass meine finanzielle Lage wohl nicht Gegenstand dieses Threads ist, fände ich es einfach unangebracht das Geld zurückzuverlangen.
Denn der Hund ist ja nicht Grund der Abgabe. Dieser ist ja "Mangelfrei".
Wenn ich ein Pullover kaufe und mir gefällt drei Tage später due Farbe nicht mehr, kann ich ja auch nicht erwarten, dass der Laden mir das Geld zurückgibt.Was denkbar wäre, aber eine reine Sache der Kulanz wäre, dass man einen Teil des Geldes zurück bekommt.
Erwarten sollte man dies aber nicht!Na ja, man kann den Pullover, die Sache aber umtauschen, zumindest räumen viele Läden diese Möglichkeit ein! Oder man sucht sich für den gezahlten Preis etwas neues aus!
Setze das "verdienen" in Klammern! Da sich jeder zu eine andere Meinung hat. Nen Hund 2 mal zu der selben Gebühr zu vermitteln ist doch kein sooo schlechter Deal!
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Für mich stellt sich da bei so manchem Hundehalter die Frage, ob das nicht so etwas wie eine Schutzbehauptung ist, um eine Rechtfertigung zu haben, warum man kein hochwertigeres Futter gibt.
In Einzelfällen mag es durchaus so sein, dass es einem Hund gut (vielleicht sogar vermeintlich) besser mit dem Discounter-Futter geht. Aber vielleicht stirbt der Hund früher, vielleicht wird er im Alter schwer krank?
Wir haben noch nie einen Hund mit Trockenfutter ernährt. Trofu (Platinum, Acana, Wolfsblut) gibt es bei uns nur teilweise als Leckerli in kleinen Mengen.
Mal ganz davon abgesehen, dass man sich als erwachsener Mensch erstmal grundsätzlich vor niemandem rechtfertigen muss, hier mal ein kleines Beispiel von mir. Vor 1 1/2 Jahren fütterte ich, mal eine Zeitlang dieses Trockenfutter von Naturavet Canis Plus 2000, meine Hunde bekamen Durchfall, andauernd Blähungen etc..!
Bei Aldi oder Lidl haben sie keine Beschwerden, genausowenig, wie wenn sie mal was vom Tisch bekommen.
Das hat also nichts mit einer Schutzbehauptung zu tun, teuer ist nicht gleich gut und warum sollte ich etwas füttern was meine Hunde nicht vertragen oder mögen, egal wie hochwertig und teuer es ist!
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Es ist echt zu witzig hier, dass es in jedem "Meckerthread" immer wieder dieselben Leute sind, die auf dem TE herumhacken! Ohne Ausnahme, alles vertreten was zur Elite gehört und Rang und Namen hat, Gähn, in diesem Sinne einen guten Morgen!
So, jetzt mal zur eigentlichen Frage!
Gesetzliche Basis:
Der Vertragspartner "Züchter"/ "Tierheim" muss einen mangelfreien Welpen im Sinn des Vertrags leisten.
--> Das ist unstreitig geschehen.
Es gibt grds. kein gesetzliches Rückgabe oder Rücktrittsrecht. Falls der Vertragspartner also dennoch eines anbietet, ist es schlicht eine Zusatzleistung, die er im Wesentlichen frei ausgestalten kann. D.h. es kann aus Kulanz geschehen, muss es aber nicht! Da ein Hund vor dem Gesetz als Sache gilt, (weil viele hier wieder Schnappatmung bekommen, wenn es darum geht dass der Hund laut Gesetz als Sache anzusehen ist), ist es wie im Einzelhandel, der Verkäufer kann die Ware zurücknehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet!
Dazu muss ich hier sagen, dass es schon nett wäre, das Geld zurückzuzahlen, da der Hund ja eventuell wiedervermittelt wird, man also praktisch 2 mal dran verdienen würde!
Was viele Hundehalter ja auch nicht wissen, ist wenn ich einen Hund aus dem Tierheim hole, dass es sich bei den Verträgen nicht um einen Kaufvertrag sondern um einen sogenannten "Verwahrungsvertrag" handelt, viele daraus hervorgehende Vertragsstrafen sind eigentlich nichtig bzw. nicht gültig.
Habe dazu mal etwas kopiert
http://www.google.de/url?sa=t&…RrPoJVZRt0drSmAUGKvOJEkow
Wenn es jetzt wirklich um die 300 Euro geht und Du Dir sicher bist, dass man mit den Tierschutzleuten nicht sprechen kann, was die Zurückzahlung angeht, versuche Du doch für den Hund ein neues Zuhause zu finden.
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Oh ha! Chapeau!Das sei Dir doch gegönnt! Aber Deinem Auftritt nach hast Du doch eher ein Problem mit den Menschen, die ihre Hunde anders ernähren möchten, zumindest legen Deine Äußerungen das teilweise sehr nahe.
Nein, ich habe ein Problem damit dass Leute hofiert werden, die z.b. Barfen und die anderen die Aldi füttern, als das Übel der Menschheit angesehen werden! Die Liebe zum Tier ist zu 99,9 Prozent dieselbe!