Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Soviel ich weiß, ist selbst bei nicht erlaubter Hundehaltung ein Besuchshund für die Dauer von max. 6 Wochen ok.
Das ist auf jeden Fall gut zu Wissen, falls der Vermieter sich doch dagegen entscheidet.
Hallo,
wieso spricht deine Freundin denn nicht mit dem Vermieter und erklärt die Situation ?
Wenn sowieso Hundehaltung nach Absprache eventuell erlaubt wäre :)
Das hat sie natürlich vor, aber sie ist macht sich jetzt schon Gedanken darüber, weil es ja nun auch alles schnell gehen muss und Bedenken hatte, dass der Kleine vorübergehend ins Tierheim/Tierpension muss.
Da würd ich mir jetzt keine Sorgen machen:
1. ist die Wohnung schon gekündigt, was soll also noch passieren?
2. ist es erlaubt, Hundebesuch zu haben. Zumal es sich hier ja auch um einen Notfall handelt.
Anstelle deiner Freundin würde ich den Vermieter aber informieren.
Machen kann er aber nix.
Das klingt doch alles recht zuversichtlich. Ich glaube, da fällt allen dreien ein Stein vom Herzen wenn es so ablaufen könnte.
Ich glaube, meine Freundin wird sich freuen wenn ich ihr morgen berichten kann. Vllt stellt sie dann auch ihr Kopfkino aus und kann in Ruhe ihren Vermeiter fragen.