Ohne klugscheißen zu wollen: Gezieltes Filmen von einzelnen Personen ist ein Problem, auch wenn du es nicht veröffentlichst. Kann in einer Unterlassungsklage enden.Wir hatten mal Blockwart-Nachbarn, die gefilmt haben, wann eine Nachbarin das Haus verlässt, wo sie ihr Auto parkt, wann sie Besuch bekommt. Gab ne Anzeige und wurde auch verhandelt.
Ja, das geht ja schon in Richtung Stalking bzw. permanente Beobachtung/Verfolgung/Belästigung, klar, sowas ist natürlich sehr problematisch.
Also wenn die TE jetzt vorhätte, sich häufig vor deren Haus auf die Lauer zu legen, um die Tierquälerei zu filmen, das kann i.d.Tat problematisch sein.
Bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit, und sie hört den Hund schreien bzw. sieht sie das Tier misshandeln, kann sie aber filmen, ohne dass sie das rechtlich in Schwierigkeiten bringt, wie gesagt, solange sie das nicht veröffentlicht.