Guten Tag,
eine Bekannte die ich in einer Reha-Klinik kennengelernt habe braucht Rat.
Sie ist 54 und 50 % behindert.
Durch Arthrose und Diabetes ist sie schwer eingeschränkt.
Sie ist zur Zeit Beamtin mit Teilzeit-Beschäftigung.
Die werte Dame hat vor 3 Monaten einen Hund aus Italien errettet da, ihr alter tierischer Begleiter das Zeitliche gesegnet hatte.
Sie arbeitet im Rythmus 1 Tag von zu Hause 1 Tag im Amt.
Bisher hatte sie jemanden der sich an den Tagen wo sie im Amt arbeitet um den Hund gekümmert hat.
Jetzt ist jedoch diese Person ausgefallen.
Nun ist es selbstverständlich nicht möglich diesen Hund immer einen kompletten Tag alleine zu lassen was sich hier von selbst erklärt.
Im Amt ist ihr Hund im privaten Sinne strengstens verboten.
Zum Hund :
Es ist eine ca. 8-9 Jahre Alter Mischling mit ca. 30 cm Schulterhöhe.
Ein sehr ruhiger und anhänglicher Hund ohne jegliches erkennbares Aggressionspotenzial , Macken etc...
Bellt nicht, schnappt nicht, legt sich selber ab.
In welcher Hinsicht ist es möglich für sie den Hund zur Arbeit dennoch mitnehmen zu können ?
Eine Schreiben ihres Behindertenbeauftragten das sie ihren Hund als Psychische Stütze braucht ?
Eine Aufwendige Ausbildung zum Assistenzhund der aufgrund ihrer Erkrankung das Recht hätte mitzukommen ?
Sie ist eine nette aber auch gebeutelte Person die wenn sie ihren Hund verlör zugleich auch ihre letzte Hoffung verlieren würde.
Habt ihr Ideen und Tipps ? Falls ihr Fragen habt, so fragt .
Gruß Jannis.