Und ich sehe einen sehr deutlichen Unterschied zwischen öffentlichen “Liebesbekundungen” (Knutschen, Händchen halten, etc) und “geschlechtsverkehr” bzw Ausleben von Kinks/Fetischen.
Du siehst den Unterschied, und ich sehe den auch bei so einfachen Beispielen natürlich auch.
Aber wenn man bei solchen Fragen auf Consent abstellen möchte oder das als Bewertungskriterium für solche Situationen heranziehen möchte, dann kann man ja nicht davon ausgehen, dass die Trennlinie zwischen "harmlose Liebesbekundung = okay = kein Consent von Umstehenden nötig" einerseits und "Kink/Fetisch = Consent von Umstehenden wäre erfordlich = macht das mal lieber privat, sonst ist's unangemessen" für jede:n gleich verläuft. Welche Kriterien willst du da ansetzen? Küssen? Küssen mit Zunge? Innige Berührungen? An welchen Körperteilen und wie lange? Kosenamen? Kosenamen, die eindeutig einem Kink zuzuordnen sind? Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.
... ich finde das nahzu unmöglich, da zu sagen: in dieser Situation wäre Consent von Umstehenden nötig, und in jener nicht. Deswegen würde ich die Consent-Frage bei solchen Dingen konsequent ausklammmern.