Welchen gesetzlichen Rahmen meinst du damit?
Lärmschutz.
Aber das wäre dann ja Sache des Grundstücksbesitzers, dessen Hund da bellt, das im Sinne des Lärmschutzes abzustellen, oder?
Vielleicht hab‘ ich gerade einen Knoten im Hirn, aber das wäre doch eher ein Argument, Hunde eben gar nicht erst am Zaun ausflippen zu lassen? Ist doch eigentlich unerheblich, ob da jemand „sinnvoll“ oder „nicht sinnvoll“ trainieren würde (Was sind das für Kategorien und wer würde das überhaupt festlegen?); solange derjenige, der vorbeigeht, sich da grundsätzlich aufhalten darf, darf er da doch theoretisch auch zehnmal auf- und abgehen und der Besitzer des bellenden/pöbelnden/wachenden Hundes muss halt rechtzeitig für Ruhe sorgen, bevor es im Rahmen des Lärmschutzes relevant wird?