Was die Versicherung angeht, ist die Lage relativ einfach zu klären – anrufen und nachfragen.
Zur gesetzlichen Grenze... Soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz, dass ein Mindestalter für das Ausgehen mit Hunden vorschreibt (Rassen, die auf einer Liste stehen, jetzt mal außen vor gelassen). Schwieriger ist die Formulierung der meisten Gemeinde- und Stadtverordnungen zum Thema Hundehaltung: Viele Städte legen darin fest, dass derjenige, der den Hund führt "körperlich und geistig" dazu in der Lage sein muss. Das ist natürlich ziemlich schwammig und was das genau bedeutet wird in jedem Fall einzeln entschieden. D.h. selbst wenn dir das Ordnungsamt jetzt sagt, dass du Kind & Hund zusammen losschicken kannst, heißt das noch lange nicht, dass – sollte doch irgendetwas passieren – ein anderer Sachbearbeiter oder im schlimmsten Fall ein Richter, den Sachverhalt genauso beurteilt.
Wenn du vorhast, dein Kind alleine mit dem Hund spazieren gehen zu lassen, musst du dir eins vorher klar machen: laut § 833 BGB haftet der Hundehalter zunächst für alle Schäden, die sein Hund anrichtet, ganz gleich, wer "Schuld" ist. Diese Haftung kann später reduziert werden, muss aber nicht. Das klingt vielleicht unfair, ist aber nun mal im Rahmen der Gefährdungshaftung gesetzliche Realität.
Als Hundehalter muss ich also eine Menge Entscheidungen treffen und sehr umsichtig und vorausschauend durch die Gegend laufen, um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Und wenn man dann im Vergleich sieht, dass Kinder für viele ihrer Handlungen (verständlicherweise!) rechtlich nicht belangt werden können, weil sie die Konsequenzen nicht abschätzen können oder einfach noch nicht so schnell reagieren können, dann frage ich mich, wie das mit der Übernahme der Verantwortung, die man durch den oben genannten Paragraphen aufgebürdet bekommt, zusammenpasst.
Ich will damit nicht sagen, dass es grundsätzlich unmöglich ist, Kind und Hund alleine zum Spaziergang loszuschicken, man sollte sich aber des Risikos bewusst sein.