Hallo zusammen!
Habe hier zu Hause eine verzwickte Situation! Folgendes:
Wir wohnen in unserem Einfamilienhaus und meine Schwiegermutter hat auf der unteren Etage Wohnrecht. Mein Schwager kommt jeden Abend zu ihr hin. Soweit so gut. Wir haben nun seit gut einem halben Jahr einen Schäferhund-Mix aus dem Tierheim. Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit sind wir abends, wenn er kommt, noch oft im Garten. Der Hund ist selbstverständlich nicht angeleint. Leider muß man bei uns über den Hof, wenn man ins Haus möchte. Unser Hund nun verteidigt sein Reich gegenüber jeden "Eindringling", indem er auf den jenigen zurennt und wild anbellt. Mittlerweile ist es so, dass er sich schnell beruhigt, wenn man mit ihm freundlich spricht. Nur genau das macht unser Schwager leider nicht. Er guckt ihn nicht an, bleibt stehen, sagt kein Wort und wartet bis er erlöst wird!! Es ist nicht so als ob er Angst hätte, im Gegenteil sie hatten früher eigene Hunde und betreiben nun eine kleine private Hundepension. Vielmehr liegt der Grund wohl in einem familiären Streit, seitdem die Menschen kein Wort mehr miteinander reden.
Nun kam uns die Idee, nicht nur wegen unseres Schwagers, vorne an das Tor eine drahtlose Klingel anzubringen, so dass wir den Hund rechtzeitig festhalten können, wenn Besuch kommt. Wie sieht der Stand der Dinge aus, wenn nun jemand (Z.B mein Schwager) die Klingel mißachtet, auf den Hof kommt und der Hund ihn stellt und eventuell mal zwicken oder sogar beißen sollte!? Ich bin nicht gewillt den Hund auf unserem Grundstück festzubinden. Es ist soweit eingezäunt und er kann nicht weglaufen!
Wäre schön, wenn mich jemand rechtlich mal aufklären könnte!
Sonnige und heiße Grüße
alte