Edith sagt noch: wenn schon unbedingt Schääl Sick, warum dann nicht noch weiter raus in Richtung Bergisch Gladbach oder Refrath? Je weiter in die Richtung, desto mehr grün und Felder.
Beiträge von PrinzPoldi1402
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Leider habe ich zwar keine Wohnung an der Hand, aber ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, Deinen jetzigen Vermieter um ein Empfehlungsschreiben anzuhauen, in dem auch die positiven Erfahrungen mit dem Hund stehen.
Das könnte bei unentschlossenen Vermietern dann möglicherweise ein Pluspunkt sein. -
Selbst wenn es etwas teurer ist, dafür bekommst Du da eine vernünftige Beratung und die Verkäufer haben auch Ahnung davon.
Bei den großen Ketten geht es doch nur darum, möglichst viel zu verkaufen, da bleibt manchmal die Kenntnis über die zu verkaufende Ware auf der Strecke. Ist ein bißchen so, wie bei den hier so vehement in einen Topf geschmissenen und verteufelten "Vermehrern" , die ja auch angeblich alle nur aus Profitgier Hunde "züchten"
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Dann würde ich Dir den Tipp geben, dass Du Dir einen kleinen Händler in der Nähe suchst, der Dir Dein neues Notebook nach Deinen Bedürfnissen zusammenstellt.
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Genau, da gibts nichts zu diskutieren. Denn nur ohne Diskussionen funktioniert die Gesellschaft so, wie es die, die Diskussionen unterbinden, gerne hätten
Genauso wenig, wie jeder Verbands-Züchter ein Wohltäter der Hunde ist, ist jeder Hobby-Züchter als Vermehrer zu beleidigen.Was das aber mit der Ursache oder der Bekämpfung des Urin-Geruchs zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz, denn die TE hat weder geschrieben, dass es in der Wohnung des Züchters, entschuldige: Vermehrers, nach Urin gestunken hat, noch dass die Umgebung der Welpen unhygienisch wiirkte noch sonst was in der Art. Klär mich doch bitte auf, was Deine Vermehrer-Bemerkung mit diesem konkreten Problem zu tun hat.
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Zitat
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Da haben bestimmt alle Verständnis dafür
...Das glaube ich eher nicht. Wie sollen die denn Verständnis haben, die sind doch total asozial
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Zitat
Das war eine ganz andere Ausgangssituation. Der TE hat "höchstens" einen Kat. 2 Hund.
... für'den aber bis auf "Haltungserlaubnis nur bei besonderm privaten oder öffentlichen Interesse" die gleichen Vorschriften gelten wie für die gefährlichen §3 Hunde. Und lieber einmal zu viel was schriftliches eingeholt als zu wenig. Das sah man ja auch in dem angesprochenen Thread. Eine Abteilung des OAs zieht den Hund ein, eine andere des gleichen OAs schickt gleichzeitig den Fragebogen zur §10 Anmeldung.
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Lass Dir das vom Sachbearbeiter schriftlich geben.
Demletzt gab es hier einen Thread, der allerdings wegen des nun laufenden Verfahrens gelöscht ist, in dem es darum ging, dass eine Halterin nicht wusste, dass sie einen ListenHund besaß und dieser vom OA beschlagnahmt wurde. Sie hatte also keine Möglichkeit, die Genehmigung nachträglich einzuholen sondern kam oft jetzt darum, dass ihr Hund wieder aus dem Tierheim zurück zu ihr kommen darf.
Also ohne schriftliche Stellungnahme des Sachbearbeiters, dass ihr die Erlaubnis erst nachher einholen dürft, würde ich diesen Hund nicht holen
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Danke Dir!
Bin mir aber nicht sicher, ob " Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen ... die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an oder mit diesen Sachen entstanden sind" tasächlich dann ausgeschlossen sind.
Denn die Schäden entstehen ja nicht durch meine berufliche Tätigkeit an den Sachen. Die Schäden entstehen ja eher an Sachen, die mir beruflich zur Verfügung gestellt wurden aber nicht durch meine berufliche Tätigkeit.Aber zur Sicherheit werde ich einfach mal an die Agila schreiben und mir bestätigen lassen, dass Schäden, die mein Hund an "meinem" Firmenwagen anrichtet, abgedeckt sind oder eben nicht
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Zu 1. Camillo: Danke
@ Jezz: Du beziehst Dich jetzt auf den Fall des umgestoßenen Aquariums in meiner gemieteten Wohnung? Dann hatte ich es so verstanden, dass eine Versicherung ohne Einschluss der Mietsachschäden gar nichts übernehmen würde.zu 2. nehmen wir als Beispiel die Agila:
"Mietsachschäden:
innerhalb der pauschalen Deckungssumme werden bis zu
50.000 EUR für Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer
oder mitversicherte Personen gemietet, geleast
oder gepachtet haben, gezahlt."
Quelle: http://www.agila.de/templates/…14/AGILA_AHKV_DE_0514.pdfJetzt stellt sich halt nur die Frage: Ist ein Kfz, welches mir meine Firma gegen die übliche steuerliche Regelung überlässt, gemietet, geleast oder gepachtet? oder ist das irgendein Sonderfall, der nicht unter die Versicherungsbedingungen fällt?