Beiträge von PrinzPoldi1402

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    .....Das Niveau ist fast bei den FB-Gruppen angekommen.


    Da gebe ich Dir komplett recht. Bis zum Bekanntwerden des Opfers war das Niveau hier tatsächlich höher. Aber ehrlich gesagt wundert mich das nicht. Jeder hat doch in irgendeine Richtung spekuliert, diese Spekukation aber hier nicht breitgetreten. Sondern es ging darum, dass einfach nur die Frage war, ob die Schüsse nötig waren oder nicht.


    Wenn aber ein möglicherweise schwer verletzter Mensch in einem Polizeiwagen sitzt und nicht vom Notarzt behandelt werden kann, versteht keiner, warum nach Bekanntwerden dieses Details keine Reaktion der Halter kommt, die sonst so mitteilungsbedürftig waren. Und damit sind natürlich Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Und da, wie schon mehrfach auch von mir beschrieben, diese Halter leider einige Kischees bedienen, kommen fast automatisch Spekulationen in alle diese Richtungen.


    Verurteilen werde ich die Zwei sowieso nicht und beurteilen werde ich sie auch vollkommen unabhängig von ihrer Intelligenz und Herkunft. Aber eine Beurteilung dieser Beiden endet leider meinerseits wieder im Klischee. Sie sind die klischeehaften "Kampfhundebesitzer", die erst die Klappe aufreißen und andere bedrohen-besonders gerne die Staatsgewalt-, aber wenn sich etwas anders darstellt, als sie es gerne hätten, nicht die Eier haben, einen möglichen Fehler einzugestehen. Und diese fehlenden Eier versuchen sie durch die Schwan*verlängerung "Kampfhund" auszugleichen

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    .... Ich finde außerdem nicht, dass der Bericht schlecht gemacht ist. Sie haben die Zeugen, die Besitzer interviewt und haben auch die Polizei zu einer Stellungsnahme gebeten. Es war nicht wirklich reißerisch. Die Fragen waren auch gerechtfertigt.


    Das magst Du gerne so finden, aber objektiv gesehen war der Bericht grottenschlecht. Er war extrem einseitig und hatte mit seriösem Journalismus nichts am Hut. Da ist jedes Schülerzeitungsinterview besser vorbereitet.
    Ein unvoreingenommener Journalist hätte nicht nur die Besitzer und zwei Freundinnen der Besitzer interviewt. Er hätte sich die Arbeit gemacht, in der Umgebung des Tatorts nach weiteren Zeugen zu suchen. Sei es die Schule oder angrenzende Häuser. Gut, das wäre Arbeit gewesen, aber auch wenn es viele nicht glauben, journalistisch zu arbeiten bedeutet viel Klein Arbeit. Man sollte sich nämlich ein umfassendes Bild machen und dieses umfassende Bild kann man nicht haben, wenn man nur Freunde der toten Hunde befragt. Diese anderen Zeugen muss man ja nicht mal unbedingt vor der Kamera haben, aber ein Satz wie "auch andere von mir befragte Zeugen bestätigen diese Version" oder "andere Zeugen sprechen allerdings von agressiven Hunden, wollen dies aber vor der Kamera nicht tun" lässt den Zuschauer wenigstens denken, dass die Journalistin ihre Arbeit gewissenhadt gemacht hat.
    Dazu gehört auch, die am Tatort anwesenden Einsatzkräfte zu recherchieren. Auch wenn es reißerisch klingt gehört ein "ein SEK, 500 Polizisten und 20 RTW sowie 10.000"Schaulustige waren vor Ort" zu einem Bericht über die Erschießung von den Hunden. Über die Anzahl der Polizisten und anwesenden Krankenwagen hätte eine gute Journalistin definitiv eine Auskunft bekommen.
    Und wenn ich schon die Besitzer der Hunde besonders gut dastehen lasen möchte, gebe ich ihnen vor dem Interview ein paar Tipps, wie sie sympathisch rüberkommen. Ist hier auch nicht geschehen.
    Ebenfalls hätte der Zuschauer gerne gesehen, wo die Hunde rausgekommen sind. Eine aufgebrochene Tür oder ein eingeschlagenes Fenster sollte doch problemlos selbst vom schlechtesten Kameramann eingefangen werden können. Wieso Hunde ein leeres Ladenlokal bewachen sollen bleibt auch unbeantwortet weil ungefragt. Gerade von einem "Sender" wie Gassi-TV erwarte ich auch Fragen, die unbedachten Umgang mit SoKas als Wachhunden angehen.
    All dies ist nicht geschehen und zeugt meiner Meinung nach davon, dass hier ein Beitrag mit vor gefertigter Meinung gemacht wurde mit dem Ziel, arme Hundehalter mit Migrationshintergrund gut und die Polizei schlecht darzustellen.


    Sorry für den langen Text, aber der Bericht war wirklich nix!

    McFred: ch weiß, wie Du es meinst, aber mit solchen Aussagen in so einem sensiblen Fall sollte man mMn vorsichtig sein, da sie wörtlich genommen werden. Und dass Du sie nicht wörtlich meinst, schreibst Du in Deinem letzten Post, in dem Du von möglichen Ausnahmen schreibst, also ist es doch nicht so, dass ein beißender Hund erschossen werden muss, sondern dass es fallabhängig ist.


    Ob es in diesem Fall wirklich absolut nötig war, wage ich übrigens immer noch nicht zu beurteilen. So friedlich, wie die "Zeugen" und Besitzer ausgesagt haben, waren die zwei Hunde ja anscheinend in dieser speziellen Situation wohl doch nicht. Allerdings wirken sie auf dem kurzen Ausschnitt auch nicht so, als wenn sie sich auf den Weg zum nächsten Opfer machen würden. Daher weiß ich nicht, ob man nicht noch ein paar Minuten bis zur Ankunft der Besitzer mit dem Schießbefehl hätte warten können. Natürlich abhängig davon, wie gefährlich die Verletzung der gebissenen Person angesehen wird und damit die Notwendigkeit der sofortigen notärztlichen Behandlung gegeben wäre. Wie gesagt, ich kann mir immer noch kein Urteil zu den Schüssen auf die Hunde bilden.


    Zu den Haltern und ihren Anhängern und Unterstützern in den sozialen Medien habe ich meine Meinung allerdings nicht geändert: Erstere sind mMn einfach wenig intelligente Menschen, die vollkommen verantwortungslos ihre Hunde in Gefahr begeben haben. Und zweitere sind teilweise ebenso wenig intelligente Menschen, die ohne nachzudenken zur Selbstjustiz aufrufen und teilweise einfach gewaltbereite Trittbrettfahrer, die jede Gelegenheit wahrnehmen, um auf die "Schei*bullen zu schimpfen und hoffen, dass es zu gewalttätigen Aktionen gegen die Polizei und den Rechtsstaat kommt

    Entschuldigung angenomen, denn genau das war, was ich ausgesagt hatte. Der Hund musste nicht grundsätzlich erschossen werden, weil er jemand anderes gebissen hatte, sondern weil in diesem Fall die Gefahr bestand, dass weitere Menschen verletzt werden oder der verletzten Person nicht geholfen werden kann.


    Das Stichwort "Gefahrenabwehr" also stimmt in so einem Fall, aber nicht als grundsätzliche Maßnahne nach einem Hundebiss. Und genau das hat McFred geschrieben. "Selbstverständlich mussten sie sterben. Sie haben einen Mensch ins Krankenhaus gebissen" Diese Aussage sagt nicht mehr oder weniger als "Hunde beißen, Mensch verletzt, Hunde müssen getötet werden" und diese Aussage stimmt einfach nicht.

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    Selbstverständlich mussten sie sterben. Sie haben einen Menschen ins Krankenhaus gebissen.


    Was allerdings per se kein Grund ist. In dieser Situation vielleicht schon, da noch weitere Menschen möglicherweise in Gefahr sein könnten. Aber eine Bissverletzung an sich ist kein Grund, einen Hund sterben zu lassen und steht auch so in keinem Gesetz.


    MayaMütze Danke!

    Danke schon mal MayaMütze.


    Hab meine Frage blöd gestellt, so dass selbst ich sie nachher beim lesen nicht mehr verstanden habe. Ich versuchs nochmal:


    Nach der HundeVO darf die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nur erteilt werden, wenn u.a. der Halter zuverlässig ist (§3,(1),2)
    Nach §5 nicht geeignet ist jemand, der z.B. gegen das BTM-Gesetz verstoßen hat.


    Nehmen wir an, ich habe gegen das BTM verstoßen, möchte aber einen AmStaff halten.


    Wenn ich jetzt einen Wesenstest machen lasse bei dem Hund und dieser positiv ausfällt, brauche ich dann trotzdem noch die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (die ich aufgrund meiner Vorstrafe nicht bekommen dürfte), oder hat sich mit dem Wesenstest die Pflicht zur Erlaubnis erledigt und ich kann den Hund anmelden wie einen Yorkshire?


    Dass andere Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorb o.ä. durch den Wesenstest gelockert werden ist klar, es geht mir nur darum, ob mir überhaupt die Erlaubnis hätte erteilt werden dürfen

    Ich bräuchte mal ne Aufklärung. Gilt ein Listenhund, der den Wesenstest bestanden hat, weiterhin als Listenhund nur mit weniger Auflagen, oder gilt er mit dem Wesenstest als "normaler" Hund, den man ohne Auflagen halten darf?


    Um auf den konkreten Fall Bezug zu nehmen: zur Haltung eines solche Hundes ungeeignete Personen sind z.B. Personen, die gegen das BTM-Gesetz verstoßen haben. Da er ja anscheinend selber von BTM Verstößen geschrieben hat, hätte er überhaupt die Erlaubnis zur Haltung des Hundes bekommen dürfen? Oder entfällt mit dem Wesenstest diese Voraussetzung zur Hundehaltung?


    Edith sagt noch: das was ich da geschrieben habe zu den geeigneten Personen, habe ich aus der HundeVO Hessen entnommen