Beiträge von Irrelevant

    Ins Klo hab ich noch keins geworfen, aber mir ist eingefallen, dass ich mal eins beim Kälber misten verloren habe, das ward nicht wieder gesehen, bis es eins der Jungviecher im Maul hatte (Wochen später) und damit rum spielte.... War nix mehr zu retten ;-)


    ~vom Handy via tapatalk

    Okay gut, das konnte ich nicht ahnen, dann tut es schon weh, wenn es gleich kaputt geht....


    Zum trösten (ich bin Meister im Handyzerstören)
    1. Vom Pferd gestürzt Handy in der Tasche, mit Beckenkamm zertrümmert
    2. Handy vom Traktor überfahren
    3. Handy stürzt in Güllegrube
    4. Handy von Pony aus der Arschtasche gezogen und in Wassereimer fallen gelassen
    5. Handy stürzt aus dem fünften Stock, weil ich es zum fotografieren rausgehalten habe
    6.bei Motorrad Unfall aus der Jacke geflogen und von Auto überrollt worden...(das Handy nicht ich)


    Mir fallen bestimmt noch mehr ein wenn ich drüber nachdenke und die Sammlung meiner Handyruinen raus holen würde ;-)


    ~vom Handy via tapatalk

    mhm, bei Hahn und Mäusen musste ich ja an "Krawitter, Krawatter, das Stinchen, das Minchen" denken, aber da essen die Mäuse das Brot und enttäuschen den Hahn, der dann die Kirschen ist und die Mäuse sind unglücklich, weil sie keinen Hunger mehr haben, da sie das Brot gegessen haben... Aber es gibt noch mehr Bücher aus der Reihe, die kenne ich aber nicht, vlt ist es da dabei z.B.:
    Krawitter, Krawatter, das Stinchen, das Minchen und jetzt auch noch Alinchen
    Krawitter, Krawatter, die Kiste die Mäuse
    Krawitter Krawatter der Kuckuck das Kücken
    Krawitter, Krawatter, der Zirkus Karotti

    Zitat

    Gilt das auch für Hunde aus dem EU-Ausland (Ö)?! Ich dachte ich könnte für einen Kurzurlaub mal eben rüberfahren :???:
    Wie findet man die Steuernummer raus? Bzw gibt es immer überall eine Steuernummer?! Hier in Wien werden seit ein paar Jahren gar keine Steuermarken mehr ausgeteilt ( :D ), ich hätte keine Ahnung wie ich denen bei einer Kontrolle die Nummer sagen könnte :???: :ops:


    Klar kann man für einen Kurzurlaub rüber fahren, der Hund muss nur den Regularien gemäß des entsprechenden Landes geimpft sein. Außerdem muss einem der Hund gehören, oder aber, wenn es z.B. ein Hund eines Bekannten ist "nachweisen" können, dass der Hund aus D kommt und dort gemeldet ist.


    Wir kamen in dem Fall aus Italien über die Schweiz nach Deutschland. Es geht darum, dass man einen Hund im Ausland "mitnimmt" und so tut, als wäre es der eigene um ihn dann in D weiter zu vermitteln oder zu verkaufen. Sprich illegaler Handel mit der "Ware-Hund".


    Bezüglich der Nummer, habe ich wie gesagt die Marken, da steht die Nummer des jeweiligen Tieres drauf. Ansonsten bekommt man die Nummer auch auf dem Steuerbescheid mitgeteilt, ich hab für beide einen kleinen Ausweis angefertig, der liegt im Pass, wenn ich in Urlaub fahre und es stehen alle notwendigen Nummern drauf. Steuer, Tasso und die Versicherungsnummer, falls was passieren sollte.


    Nach deutschem Gesetz gilt folgendes (wie das ganze gesetzlich in Ö geregelt ist weiß ich nicht):

    Zitat

    § 11 Tierschutzgesetz
    (1) Wer
    5.Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
    will,
    bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für das Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten darf die Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 4 oder nach Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d nur insoweit erteilt werden, als die Tiere nicht einer Art angehören, deren Zurschaustellen an wechselnden Orten auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 verboten ist.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html


    Zitat

    Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 21 Abs. 4a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bedürfen zukünftig somit alle juristischen oder natürlichen Personen, die Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen oder einführen oder aber die verbrachten und eingeführten Tiere vermitteln, einer Erlaubnis nach §11 Abs.1 Nr. 5 TierSchG durch das zuständige Veterinäramt. Auf die sogenannte Gewerbsmäßigkeit oder die damit oftmals unterstellte Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht mehr an.


    Erlaubnispflichtig für gewerblichen Tierhandel: Die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, muss ab August 2014 ebenfalls von der Behörde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.


    Quelle: http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm


    Liebe Grüße


    ~Irr

    Zitat

    Ich hatte vorher das Lumia 520 und für das, was du brauchst, reicht es alle Male. Hatte ich mir für 99€ geholt, als mein altes Handy aufgab.


    Man sollte sich allerdings NIE!!! mit Nietengürtel drauf setzen...


    Seitdem habe ich das Nokia Lumia 630.


    :lol:

    Zitat

    Stimmt, daran hab ich nicht gedacht! :D


    Aber ich kenne viel Hundehalter, die sind noch nie kontrolliert worden.


    Ich z.B. aber schon 3 Mal in Deutschland und einmal beim Grenzübergang aus der Schweiz nach D, da musste ich die Hunde ausladen, und dann, nach Chip-Kontrolle, sind die mit den Pässen und den Steuernummern losgezogen und habe nachgeschaut ob es auch tatsächlich diese Hunde sind und ich die nicht illegal einführe, denn das "einbringen" von Hunden aus dem Ausland ist nach §11 Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig.