Zitat
Yunari hat's jetzt schon mehrfach geschrieben, aber es wird ja immer u immer wieder drauf herum gehackt:
Ob der/die Halter davor mit der Polizei zu tun hatten, darf doch bei soeiner Aktion keine rolle spielen!!
Einzig u allein ob VON DEN HUNDEN zu DIESEM Zeitpunkt Gefahr ausgeht, danach muss beurteilt u gehandelt werden, u NICHT wer sind die Halter u was haben die gemacht!!
Wenn nämlich so wichtig ist wer die sind, bzw ob polizeilich bekannt od nicht, dann kommt mir nämlich unweigerlich wieder Osman's(?) Aussage in den Kopf von wegen 'das ist nur passiert weil er Probleme mit der Polizei hatte u darum haben sie das absichtlich gemacht'.
[...] Mal ganz abgesehen davon, dass selbst 100 btm Einträge absolut überhaupt gar nichts drüber aussagen wie ich mit meinem Hund umgehe!!
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So ganz pauschal stimmt das aber alles nicht. du hast jetzt ein paar tage später informationen über versch quellen und hattest zeit, dir ein bild zu machen. wenn du als polizeibeamter zu einem einsatz gerufen wirst, hast du diese infos alle nicht. es heisst "einsatzwagen xy bitte in die musterstraße, da sind freilaufende kampfhunde, eine person wurde bereits angegriffen". so, dann fährst du dahin und hast zwischenzeitlich evtl durch die Leitstelle erfahren, wem der Hund gehört. sobald die Leitstelle einen Namen des Halters hat, können die eine allgemeine Abfrage starten und da wissen die dann ganz schnell, ob der Halter "Kunde" bei dene ist, oder nicht. diese Abfragen werden sogar bei allgemeinen Verkehrskontrollen gemacht und es gibt sowas wie Codewörter, wenn zB ein Haftbefehl offen ist oder die Person eine Waffe bei sich führen könnte ect. - und wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass die Beamten, als die am Ort des Geschehens ankamen, die Infos hatten, dass der Besitzer a) Migrationshintergrund hat, b) ein Shisha-Bar betreibt und im Milieu einschlägig bekannt ist, c) Polizeibekannt ist, d) sich einen Listenhund hält. Alle diese Fakten einzeln betrachtet sind gar nicht schlimm, aber wenn ALLES zusammen kommt, dann weißt du als erfahrener Beamter doch, mit wem du es zu tun hast und dass du da keine Hunde vor dir hast, die am wochenende bei Obedience-Turnieren starten, das siehst du spätestens wenn du eintriffst und die Hunde nicht einfangen kannst. Wenn dann noch Aggression der Hunde (selbst wenn dies aus Angst ist, das ist für die Situation vollkommen irrelevant) hinzukommt, eine bereits verletzte Person, dann darfst du als Beamter nicht abwarten wie sich die Lage so entwickelt nachdem du die Hunde schon nciht einfangen konntest und die Innenstadt belebter wird - die Polizei hat eine Garantenstellung und ich als Bürger (und Hundebesitzer und Terrier- auch "Kampf"terrier-Liebhaber) ERWARTE, dass die Polizei dann etwas WIRKSAMES unternimmt.
[der Halter des Hundes hat rechtlich gesehen die Stellung eines Überwachungsgaranten, denn er hat mit der Haltung des Tieres eine potenzielle Gefahrenquelle für andere geschaffen (gilt übrigens für ALLE Hundehalter) und hat daher zu überwachsen, dass sich die potentielle Gefahr NICHT verwirklicht. dies war ja hier nicht der fall. das wurde ja auch schon zig mal festgestellt. und die polizei hat es dann übernommen, die Gefahr zu beseitigen und dabei werden die Beamten alle möglichen Mittel in Betracht gezogen haben. und letztlich wurden es schüsse aus der dienstwaffe. rein RECHTLICH waren die aber gerechtfertigt denn - und das orakel ich jetzt - es wird einfach kein milderes aber gleich wirksames Mittel im Moment des Schusses gegeben haben]
die Beurteilung der Personen der Halter wird dann einfach relevant wenn du als jemand, der nicht erst 3 Tage lang das Internet durchforsten kannst, die Lage einschätzen und handeln musst - und vor allem die Situation auch zu verantworten hast.
Nur mal als Beispiel: wäre ich da lang gegangen und von den Hunden angegriffen worden während die Polizei überlegt hätte, wo sie denn ein Betäubungsgewehr herbekommen könnte, dann hätten die aber von mir eine ordentliche Amtshaftungsklage zu erwarten gehabt.