Ziehst Du es denn in Betracht, den Welpen wieder abzugeben und die Wohnung in Frieden zu behalten?
Falls nein, würde ich mir den Anwalt sparen und das Geld in einen Makler, sprich in die Suche nach einer neuen Wohnung investieren.
Ein Anwalt wird Dir nicht helfen können, denn selbst -und das ist jetzt hypothetisch- wenn der es für Dich rechtlich durchboxt, dass Du den Hund halten darfst, gegen den Willen Deiner Vermieter, dann lebst Du mit denen unter Groll in einem Haus...würde ich mir nicht antun.
Grundsätzlich gelten auch mündliche Absprachen, die sind im Ernstfall halt schwieriger Du beweisen - und Du musst im potenziellen Rechtsstreit alles, worauf Du Dich berufst, auch darlegen können. Du könntest also jedwede Konversation ab sofort auch schriftlich führen und Deine Vermieter darauf hinweisen, dass sie Dir ja die Hundehaltung erlaubt haben und Du Dir nur daraufhin den Welpen geholt hast. Wenn sie darauf schriftlich antworten würden, dass sie es zwar erlaubt haben, jetzt aber zurückziehen aufgrund des Verhaltens des Maltesers, hätte Du es zwar schriftlich, dass Du eine Genehmigung hattest, aber es bringt Dir nichts: eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist nur aus wichtigem Grund möglich, kannst Du in 543 BGB nachlesen, da sind auch (nicht abschließende Beispiele genannt). Hier wäre der wichtige Grund die Gesundheit des Hundes des Vermieters. Der Hund steht im Eigentum des Vermieters, Eigentum ist ein absolutes Recht. Natürlich musste auch der Vermieter die Gesundheitsgefährdung nachweisen - aber er war ja bereits beim Tierarzt.
Meiner Ansicht nach wäre die fristlose Kündigung vermutlich gerechtfertigt. Die Aufforderung den Hund abzuschaffen kannst Du schon mal als Abmahnung verstehen, Dir wird ja jetzt die Möglichkeit gegeben, einen anderen Zustand herzustellen.
Ich würde mir daher folgende Frage stellen:
- Ist mir der Hund oder die Wohnung wichtiger?
Wenn Du den Hund behalten und in Ruhe leben willst, würde ich auf Zeit spielen, die Nachbarn ansprechen, sagen, dass es Dir sehr leid tut, dass es ihrem Hund schlecht geht aufgrund Deines Welpen, sie bitten von einer Kündigung abzusehen und ihnen mitteilen, dass Du Dich bereits auf Wohnungssuche befindest. Vllt kann man die Hunde ja wirklich "trennen"...aber ich vermute mal, der andere dreht am Rad, weil er den Welpen nur riecht?
Der Anwalt wird Dich bei einer Erstberatung um die 200€ Kosten und da es um ein absolutes Recht des Vermieters geht, nämlich seinem Eigentum am eigenen Hund, dessen Gesundheit (bestätigt durch den TA) aufgrund der Anwesenheit Deines Welpen in Gefahr zu sein scheint, wird Dir da auch der Anwalt nicht helfen können. Das ist nämlich eine ganz andere Situation als wenn der Vermieter nur sagen würde "Nö, Hunde find ich doof, will ich hier nicht".
Da würde ich eher noch ein klärendes Gespräch mit den Vermietern suchen.