Beiträge von Jessica83

    ... der 50. Geburtstag meiner Mutter (vor nun fast 6 Jahren) war der absolute Hammer... Gartenparty mit hohem Frauenanteil und viiiiiiielen Cocktails... da war ich grad paar Monate mit meinem Freund zusammen und diese SAUSE war sofort die erste große (Familien)Party, die er mitbekam, inkl einer alkoholträchtigen Anmache meiner damals schon 75jährigen Großtante :D
    Spätestens damals habe ich gemerkt: die Parties werden im Alter immer besser!!! :bindafür:
    (und nicht nur das =) )

    Das finde ich sehr respektlos.Meinen Vermieter einfach zu übergehen wäre mir im Traum nicht eingefallen, Recht hin oder her.

    Da waren im Vorfeld über 2 Jahre so viele miese Sachen zu unseren Lasten gelaufen (es ging regelmäßig um Reparaturen an seinem Eigentum, die er uns dann in Rechnung stellen wollte, teilweise mit Drohungen), die an Dreistigkeit und Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten waren, dass ich sagen muss, ich würde das in diesem speziellen Fall immer wieder so machen.


    Aber Du hast Recht, es war respektlos. Und genau das sollte es in dem Fall auch sein.

    @Achtfastneun Ja das stimmt - nur ich denke, wenn man an dem Punkt ist, dass der Vermieter einem das verwehrt, was er rechtlich gesehen eigentlich gestatten muss, dann ist das Mietverhältnis eh ab dem Zeitpunkt gestört. Selbst wenn man sich "fügt" wird da so ein Geschmäckle übrig bleiben, vor allem bei dem Thema Haustier, das sich die TE ja auch nicht über Nacht ausgedacht hat.


    Als wir vor knapp 3 Jahren den Welpen bekommen haben, war das Verhältnis zum Vermieter (der auch noch im Haus nebenan wohnte) schon so zerrüttet, dass mir seine "Haustiere sind nicht erlaubt"-Klausel im Mietvertrag, die ja eh für sich genommen schon ungültig ist, auch egal war. Aber uns war zu dem Zeitpunkt halt schon klar, dass wir in dieser Wohnung mit diesem Vermieter nicht auf Dauer bleiben wollen, von daher bin ich auf Konfrontation gegangen - vorher umziehen hätte zeitlich nicht gepasst und ich wollte meinen freien Sommer für den Welpen halt nutzen. Es ist dann zwar zu bösen Blicken und giftigen Bemerkungen gekommen, aber im Haus haben alle den Hund geliebt und es kam nie zu einer Abmahnung, Kündigung oder dergleichen.


    Wir haben nach langem Suchen unsere Traumwohnung mit Traumvermieter gefunden, der wann immer er mal hier ist den Hund zuerst und ausgiebiger begrüßt als uns. Das ist eine unglaubliche Entspannung und für Münster vermutlich ein 6er im Lotto. Und auch wenn ich mein jetziges Mietverhältnis dem vorherigen 1000fach vorziehe, würde ich mir vom Vermieter nicht meinen Hundewunsch madig machen lassen. Ich bin echt gespannt, wie es bei der TE weiter geht.

    Er stellt sein Eigentum zur Verfügung (klar, er kriegt Geld dafür) und soll aber nicht mitentscheiden dürfen, wer oder was da einzieht? Das finde ich nicht richtig.

    Es gibt nun mal einen rechtlichen Rahmen, an den sich auch der Vermieter zu halten hat. Manche Vermieter wollen nichtmal Wellensittiche oder Hamster in ihren Mietwohnungen erlauben - tja, da steht aber die ständige Rechtsprechung dagegen. Andere wollen nicht, dass -obwohl die Wohnung groß genug ist- der/die Lebensgefährte/in vom Mieter dort miteinzieht, tja Pech, ist gesetzlich geregelt, dass das erlaubt ist. Andere Vermieter wollen eben nicht, dass der Mieter sich einen Hund anschafft und nicht aus wichtigen Gründen sondern eben nur aus "will ich nicht, mag ich nicht". Wenn die Rechtsprechung Kündigungen von Mietverhältnissen über Wohnraum aber aus solchen Gründen eben nicht akzeptiert, dann haben sich auch die Vermieter daran zu orientieren.


    Als Mieter bin ich eben auch ein Mensch dem recht zustehen - und nicht nur ein wandelndes Girokonto von dem monatlich die Miete an den Vermieter abgeht.


    Wer kein Bock hat, seinen Mietern die durch Gesetz und Rechtsprechung anerkannten Rechte auch zuzugestehen, der soll nicht vermieten.

    Du musst halt beweisen können, dass Du vorsätzlich bei Vertragsschluss über die Tatache mit dem Hund getäuscht wurdest...das ist in der Praxis gar nicht so einfach. Von daher hatte der Anwalt vermutlich recht.

    Ja, es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn Du schon in der Wohnung wohnst und Dir den Hund nachträglich holst, braucht der Vermieter wichtige Gründe um Dir die Hundehaltung zu verbieten, wie oben geschrieben.
    Hast Du den Hund vorher, der Vermieter sagt, er will nicht, dass ein Hund miteinzieht, Du erwähnst den Hund zB nicht und er zieht halt mit ein kann der Vermieter den Vertrag rückwirkend anfechten, da Du ihn bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hast und er den Vertrag mit Dir so nicht eingegangen wäre, wenn er vom Hund gewusst hätte. Die Anfechtung wirkt dann so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, d.h. er kann -bei wirksamer Anfechtung- den Mieter fristlos kündigen, und das zu Recht.
    Klingt widersprüchlich, sind aber juristisch gesehen zwei paar Schuhe: das erste ist Mietrecht und das zweite sind vertragsvernichtende Einwendungen.

    Die BGH-Rechtsprechung aus 2013 war es glaube ich, ist natürlich nur auf einen Einzelfall bezogen gewesen, trotzdem kann man sich durchaus daran ortientieren. Fakt ist, dass der Vermieter einen wichtigen Grund braucht, um Dir die Haltung eines Hundes zu verbieten - "will ich nicht" ist kein Grund. Abnutzung ist auch kein Grund, denn dafür zahlst Du ja Miete. Nur wenn Du zB extrem wertvolle Einbauten in der Wohnung hast, die dem Vermieter auch gehören und die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch wäre, dass diese durch die Hundehaltung Schäden nehmen, die dann keiner normalen Abnutzung, die noch durch die Mietzahlung gedeckt ist, entsprechen, wäre das ein Grund. Oder wenn einer der anderen Mietparteien allergisch ist und die gemeinsame Flurbenutzung mit dem Hund schon zu gesundheitlichen Problemen führen würde. Das alles sind Gründe. Die, die Deine Vermieter anführen sind zumindest juristisch nicht haltbar.
    Ist halt die Frage, wie sehr Du Stress mit den Vermietern in Kauf nehmen würdest.
    Juristisch denkt man halt immer darüber nach, ob eine Kündigung seitens des Vermieters mit seinen Gründen gegen die Hundehaltung Erfolg hätte und das wäre nicht der Fall. Ob man sich das rein menschlich über eine längere Zeit geben will, ist halt wiederum ne andere Sache.
    ich glaub, ich würd mir das von allen anderen Nachbarn auch einfach mal schriftlich geben lassen, dass sie mit einem kleinen Hund im Haus einverstanden wären, dass niemand eine Allergie hat und auch niemand eine Angstpsychose oÄ gegen Hunde. Du kannst ja einen entsprechenden Text erstellen und einmal rumgehen und alle unterschreiben lassen. Ich würd eine Kopie davon den Vermietern zukommen lassen. Zur Not würde ich mich auch auf die BGH-Rechtsprechung (gibt bestimmt eine Portale online, die die Entscheidung auch für juristische Laien erklären) beziehen und den Vermietern klar machen, dass sie ohne wichtigen Grund die Hundehaltung nicht verbieten dürfen, vllt lenken sie ja ein. Letztlich ist man als verlässlicher, liquider Mieter ja auch was Wert und wenn man im Recht ist, kann man schließlich auch ein Entgegenkommen vom Vermieter erwarten.
    Wenn die nein sagen, würd ich mir überlegen, in wieweit ich den Streit mit ihnen in Kauf nehmen würde. Fakt ist, die könnten euch deswegen nicht wirksam kündigen. Aber man kann Menschen ja auch noch auf andere Weise ggü ekelig werden.
    Wenn Du in Betracht ziehst, wegen der Hundehaltung auch umzuziehen, dann würde ich es drauf ankommen lassen (hab ich übrigens selbst auch schon mal getan). Nur kann es halt echt schwierig sein, eine Wohnung mit Hund zu finden, vor allem wenn Du in beliebten Städten suchst.


    ich finds spannend, erzähl mal, wie es bei Dir weitergeht :-)

    Beim KfT dauert das auch - abgeholt hab ich Henry am 19.7, die Papiere sind auf irgendwas im August datiert und im September hatte meine Züchterin die erst und konnte sie dann weiter verschicken (und hat uns tatsächlich zwischendrin noch vergessen, sodass ich unsere Papiere dann im Oktober hatte).