Hallo zusammen,
mich beschäftigt nun schon seit einigen Monaten das Thema Besuchsrecht welches im Schutzertrag benannt ist.
In Meinem Fall habe ich nach der Trennung von meinem Freund einen Tierschutzvertrag unterschrieben mit der Klausel, dass er den Hund mind. jedes 2. Wochenende haben darf sowie einmal im Jahr eine Woche in den Urlaub zu fahren.
Wohlgemerkt: Wir haben uns den Hund zusammen angeschafft, gemeinsam diesen Vertrag unterzeichnet. Sämtliche Anmeldungen Steuern, Versicherung etc. lief über den Namen meines Ex. Ich bin jedoch diejenige die nachweislich(!) alles davon bezahlt hat..Steuern, Versicherung, Futter, Tierarzt,..
Keine Ahnung weshalb ich Angst hatte den Hund nicht behalten zu dürfen und diesen Vertrag unterschrieben habe. Nun ist es aber so und ich habe nun nach etwa einem halben Jahr kein Interesse daran meinen Hund alle zwei Wochenenden an meinen Ex zu übergeben und diesen auch noch zu sehen. Ich dachte und hoffte das sein Interesse an dem Hund nach ein paar Wochen verloren gehen würde. Scheint momentan nicht der Fall zu sein.
Im moment bin ich drauf und dran zu sagen, er kriegt ihn nicht mehr. Fertig aus. Leider bin ich unsicher, ob ich mich tatsächlich rechtlich gesehen an diese vertragliche Klausel halten muss oder nicht. Hat sie, wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden sollten, Bestand oder bin ich da mehr oder weniger fein raus und habe nichts zu befürchten? Ich kenne meinen Ex, der rennt dafür zum RA.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich habe im Forum leider nichts über diese Art von Besuchsrecht gefunden.
Liebe Grüße und habt Dank für Antworten