Hallo Leute,
blöder Titel aber mir ist kein aussagekräftigerer eingefallen *g. Ich würde halt gerne wissen, ob (und wenn ja; wie) es möglich ist, dass jemand eine Sachkundeprüfung ablegen muss, obwohl dieser jemand "nur" einen Pudel hat.
Konkreter Fall: Ein Renterehepaar aus der Nachbarschaft hat eine mittlerweile 8 Monate jung Pudel-Dame aber null Ahnung von Hundehaltung. Die Erziehung erfolgt ausschließlich über Maßregelung/Verbote, gelobt wird nicht. Gespielt wird auch nicht mit ihr, dafür sei man schließlich zu alt :stupid: . Schlimm ist auch, dass besagte Püdelin kein Kontakt zu Artgenossen haben darf. Ich hab mir schon den Mund fusselig geredet, ihnen geraten eine Hundeschule/Welpengruppe zu besuchen, ihnen Bücher geliehen, Sachen aus dem Internet kopiert und und und. Aber alles wird abgeblockt. Mir tut die Kleine total leid und ich würde ihr gerne irgendwie helfen. Allerdings weiß ich nicht mehr, was ich noch tun könnte, da das Ehepaar ja kein Interesse hat. Nichtmal im Garten darf die Pudel-Dame mal unangeleint mit unserem Carlino spielen. Bei Begegnungen darf nur kurz geschnüffelt werden und dann wird sie direkt hochgenommen (bzw am Halsband hochgezogen - in dem Alter könne man sich ja nicht mehr so tief runterbücken :wall: ) .
Die ganze Sache macht mich echt traurig und deshalb stelle ich mir bzw euch die Frage, ob es unter diesen Umständen möglich sein könnte, das Ehepaar zum Ablegen einer Sachkundeprüfung zu bringen. Vielleicht wäre dies eine Möglichkeit, sie quasi dazu zu zwingen, sich ein wenig Sachkunde anzueignen. Was meint ihr? Hatte jemand vielleicht schon mal ähnliches erlebt? Wie habt ihr euch verhalten? Was kann man tun? Any idea?
Gruß
Micha
PS: Vertu ich mich oder steht nicht sogar im TSchG, dass ausreichender Kontakt zu Artgenossen gewährt werden muss?