Zitattja, wie im echten leben: schuld ist mal wieder die läufige hündin, nicht abrufbare rüden können nichts dafür. ist ja ihr trieb
natürlich liegt die " schuld " beim hündinnenbesitzer ! der weiß ja, im Gegensatz zum rüdenbesitzer , daß das Tier läufig ist. somit gehört es sowieso an die leine und am besten auch nicht auf einen hundeauslauf.
die Hündin war ja offensichtlich auch nicht abrufbar. war aber wohl gar nicht gewollt.
ich würde mich sehr ärgern , wenn meine Hunde " irgendwas " auf der hundewiese decken.
aber wie schon geschrieben - keine rechte , keine pflichten. anders wäre es , wenn der rüde die Hündin an der leine vergewaltigt oder ins Grundstück eindringt.
aber - in dem alter ..... wird sie wohl gar nicht trächtig.