Ich konnte mein letztes Post leider nicht mehr bearbeiten.
Hier mal ein Foto von meinem Rüden.
Der sieht doch nicht zerbrechlich aus, oder ?
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Neues Benutzerkonto erstellenIch konnte mein letztes Post leider nicht mehr bearbeiten.
Hier mal ein Foto von meinem Rüden.
Der sieht doch nicht zerbrechlich aus, oder ?
Alles anzeigenWow, hast du schöne Collies. Nein, die wirken wirklich nicht zerbrechlich
Viel Auslauf wäre für mich alles, was über die obligatorischen 1,5-2 Stunden pro Tag hinausgehen würde.
Hmmm... alle 2 Wochen gründlich kämmen, klingt machbar. Ich hätte bei so langhaarigen geschätzt, dass man da täglich mit zugange ist.
Aber es gibt ja auch kurzhaarige Collies, oder?
Bekommt man Collies denn so auf dem freien Markt oder nur mit Zuchtpapieren, die die Abstammung bis ins dreihunderste Glied belegen?
Und nicht, dass es daran scheitern würde, aber ich finde im Netz zu Collies irgendwie keine Angaben, was ein Rasse-Collie überhaupt kosten würde...
Ich habe einen Kurzhaarcollie. Der ist alles andere als zerbrechlich, bellt nicht viel und haart auch außerhalb des Haarwechsels so gut wie gar nicht.
Der Haarwechsel findet ca 2 mal jährlich statt, da muss man den Hund hin und wieder bürsten, was aber nicht besonders zeitaufwändig ist.
Allerdings sollte man einen guten Staubsauger zur Hand haben, denn der Hund verliert seine Haare auch im Haus.
Jeder Hund trägt Dreck ins Haus, der Kurzhaarcollie auch aber sicher viel weniger als ein langhaariger Hund.
Wenn er nass und dreckig vom Spaziergang wiederkommt, reicht es in der Regel völlig aus ihn mit nem feuchten Lappen abzurubbeln - fertig.
Bewegungfreudig ist er schon, aber auch hier kein Vergleich zu z.b. border Collies oder huskies oder was weiß ich.
Der Collie nimmt es dir auch nicht übel, wenn du es mal ruhig angehen lässt.
Überhaupt kann ein Collie im Haus ein richtiger Couchpotatoe sein.
Und das beste er sabbert nicht
Kostenpunkt für einen gut gezogenen Welpen vom VDH Züchter: ab 1000,-€
Nichtverbandszüchter und Vermehrer nehmen manchmal etwas weniger.
Ich würde den Verbandszüchter empfehlen
Wenn du tatsächlich einen Kurzhaarcollie in Erwägung ziehst,
kannst du dich hier informieren wo es Züchter gibt und wer wann Welpen hat:
Die Finnen stellen ihre Hunde immer so gestreckt hin.
Alles anzeigenSeit mir nicht böse aber ich habe ja mal was mit §§ studiert und bei dem was hier als Recht empfunden wird, muss ich mich echt zurückhalten.
Hier werden Begriffe wie Besitz und Eigentum wild durch einander geworfen.
Also nochmal langsam:
Kaufverträge haben keine Bindung an eine Form. Sie können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Hinlegen von Geld an der Kasse) geschlossen werden.
Ist ein Kaufvertrag wirksam geschlossen (=beide geben eine übereinstimmende Willenserklärung ab) ist das sogenannte Verpflichtungsgeschäft erfolgt. Der Verkäufer hat dann aus dem wirksamen Kaufvertrag heraus die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der Ware (hier dem Hund) zu verschaffen und der Käufer hat die Pflicht den Preis zu bezahlen. Das muss zeitlich nicht zusammen fallen. Passiert dies ist das das sogenannte Erfüllungsgeschäft.
Also WENN ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde, hat der Verkäufer durchaus die Pflicht, das Eigentum zu übertragen, ob und wie viel Geld bis dahin schon bezahlt wurde ist nicht relevant und ein Rücktrittsrecht gibt es bei Geschäften dieser Art auch nicht, außer es wurde gesondert vereinbart. Der Verkäufer kann sich nur so lange entscheiden, wem er was verkauft, bis er einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hat, dann muss er seine Pflichten daraus auch erfüllen. Wann bezahlt wird ist dabei unerheblich.
ABER es wäre zu beweisen, dass ein wirksamer Kaufvertrag bestand. Wenn dies nachgewiesen werden kann, kann die TS rein rechtlich durchaus die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verlangen und Erstattungen für Ihre unmittelbar aus dem Kaufvertrag entstandenen Unkosten verlangen. Hierbei wäre wieder streitbar, ob durch den Kaufvertrag Kosten entstanden sind. Anfahrtskosten, zumindest die vor dem Abschluss des Kaufvertrages, dürften nicht darunter fallen.Wenn sich jetzt z.B. schon in der Hundeschule angemeldet wurde und eine Gebühr bezahlt wurde dürfte dies schon darunter fallen. Auch wenn extra für den Einzug des Welpen Urlaub genommen wurde wären Ansprüche denkbar.
So jetzt Schluss mit Rechtsberatung. Aber es sträubt sich mir, wenn hier behauptet wird, RECHTLICH könne der Verkäufer jederzeit machen was er will, nur weil er Eigentümer ist. Ist er, ein Eigentümer, der sich rechtlich durch einen Vertrag verpflichtet hat (wenn er denn wirksam ist) das Eigentum bei Erhalt des Geldes zu übertragen. Beweisbarkeit ist nochmal eine ganz andere Sache.
Danke dass du dir die Mühe gemacht und das jetzt mal auch für die "Ungläubigen" hier klargestellt hast
Egal das Thema ist für mich insoweit abgehakt bis auf die Rückzahlung meiner Anzahlung darauf bestehe ich!
Auf die Rückzahlung der Anzahlung würde ich, egal um welche Summe es sich handelt, auch bestehen.
Drücke dir die Daumen, dass es zügig und ohne viel Nerverei über die Bühne geht.
Für die Auswahl einen neuen Welpen wünsche ich dir alles Gute.
Ich würde über die betreuenden Rasseverbände (VDH) suchen.
Die haben normalerweise alle eine Welpenvermittlung und können dir sagen wo Welpen sind bzw wo welche erwartet werden.
Und wenn du noch nicht ganz sicher bist welche Rasse es sein soll, können Züchterbesuche auch ganz informativ sein.
Meist informieren die Züchter sehr gerne über ihre Rasse
Evt. könntest du ja auch mal eine Hundeausstellung besuchen, dir alle infrage kommenden Rassen ansehen und mit Ausstellern und Züchtern ins Gespräch kommen
Ich bin ehrlich gesagt verwirrt.
Was hier grade auf den ersten Seiten schon geschrieben wurde von wegen ehrlich sein und alles... Klingt als wäre man dabei gewesen...
Sie haben "wohl" einen Vorvertrag abgeschlossen? Wo denn?Ein Schriftstück mit Adressen, Daten des Welpen und der Anzahlung ist doch kein Kaufvertrag. Eine Anzahlung verpflichtet ja zu nichts.
Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden.
Wenn ich richtig gelesen habe, war man sich einig.
Es ist über sämtliche Modalitäten gesprochen und damit ein Vorvertrag geschlossen worden.
Wo das stattgefunden hat, weiß ich auch nicht,
ist auch irrelevant aber wenn es dich brennend interessiert ,fragst du am besten die TS selbst
Alles anzeigenJa ein Vertrag ist in diesen Sinne zustande gekommen.Und damit die Pflicht diesen zu erfüllen von beiden Seiten!
Was die Vorgabe betrifft ob der Hund krank ist o.ä.wenns so wäre so habe ich das Recht dieses bei einen unabhängigen Tierarzt(dieses meine ich von beiden Seiten her)überprüfen zu lassen.
Damit hat der Verkäufer ein Problem wenn es nicht so ist!Und ich als Käufer habe damit den Nachweis ob gesund oder nicht damit hätte ich eher das Recht zurückzutreten wenn es nicht so wäre.
Desweiteren könnte ich hier schon auf Schadenersatz klagen.Das betrifft nicht nur die Herausgabe der Anzahlung sondern man müßte als Verkäufer auch die Anfahrtskosten des Käufers für die Besichtigung übernehmen und wenn man als Käufer darauf besteht auch die Summe die ein Käufer für einen nächsten Hund investieren müßte sprich wenn der Hund des Käufers Summe X kostet der andere Hund dann aber 300 Euro teurer ist so muß die Ausgleichssumme der Verkäufer tragen der den Vertrag hat platzen lassen.
So ist es Gesetz.Sind aber nicht die einzigen rechtlichen Dinge und Rechte die man damit hat.
Ein wenig habe ich jetzt schon verraten diesbezüglich.
Nicht das Ihr mich falsch versteht es geht mir nicht ums Geld sondern einfach ums Prinzip.
Also ist schon Vorsicht geboten irgendwelche Verträge zu schließen die man dann nicht einhält!Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite es bestehen ja nicht nur Pflichten daraus sondern auch Rechte und das sollte man bedenken.
Rein interessehalber:
Klagst du nun oder nicht?
Wir bekommen bald Familienzuwachs und suchen noch schöne Hundenamen (Hündin)! Wie heißen eure so?
Ich habe keine Hündin
Bei der Namenvergabe waren mir folgende Dinge wichtig:
der Name sollte zum HUnd passen, gut zu rufen , also zweisilbig sein,
er sollte sich gut anhören (Geschmacksache )
und vor allem kein Hundemodename sein.
Modische Namen für Hündinnen sind derzeit:
Paula
Emma
Luna
Bella
Maja
Jule
Amy
Muffin
usw.
Was wird es denn bei dir für ein Hund werden?
Es ist egal vielleicht ist die Enttäuschung in den nächsten Tagen ja auch verflogen und das ganze verläuft im Sande.
Das Recht jedenfalls wäre auf meiner Seite ist nunmal unumstritten.
Wenn ich mich so präsentiert hätte so stur wie jetzt ich glaube da hätte ich sicher gleich auf Absatz kehrt machen können.Vielleicht ist es auch deshalb nur weil mir die ganze Sache anhängt.
Mal Vorstellungsweise es wäre umgedreht ein Käufer nimmt seinen Vertrag nicht wahr wäre da nicht auch eine Wut vom Verkäufer da?Manche Verkäufer so liest man viel bei Google bestehen und drängen auf Ausführung bzw.behalten die Anzahlung weil ja ein Rechtsvertrag entstanden ist nämlich auf Abnahme.Wäre das dann gerechtfertigt?Ich denke mal nicht!Weitere Kosten für eine neue Vermittlung hin und her auch wenn der Käufer dieses so unterschreibt und so mit seinen Wort auf Abnahme einsteht ich weiß nicht den Käufer dann so zu bestrafen weil er ja den Vertrag gebrochen hat....Umgedreht ist das für mich jetzt genauso ein Bruch und so wie der Verkäufer in dem Falle sein Recht will so ist das im Moment bei mir.Kann das wirklich keiner verstehen hier?Ich werde es mir trotzdem nochmal reichlich überlegen.
Natürlich hast du Recht der Verkäufer ist vertragsbrüchig geworden, denn ihr habt ja wohl einen Vorvertrag abgeschlossen.
Ich kann verstehen, dass du sehr wütend bist und denke auch, dass man solchen Leuten mal einen vor den Bug schießen müsste.
EIGENTLICH, denn uneigentlich kostet das am Ende nur deine Nerven, deine Zeit und dein Geld und ob etwas dabei rum kommt, ist fraglich auch wenn du im Recht bist.
Von daher schone deine Nerven und lass es dabei bewenden.
Mixwelpen gibt es doch an jeder Ecke oder noch besser aus dem Tierschutz.
Oder ein Rassehund aus seriöser VerbandsZucht. Da wird dir das vermutlich NICHT passieren. Jedenfalls ist mir sowas noch nie passiert und ich kenne auch niemanden.
Es gibt ganz ganz viele Zuchtvereine, denn es kann ja jeder einen Zuchtverein gründen.
Der einzige Zuchtverband in Deutschland der auch Mitglied der FCI ist, ist der VDH.
Im VDH werden fast alle Rassen gezüchtet.
Für die verschiedenen Rassen gibt es dann Zuchtverbände, die wiederum Mitglied im VDH sind (oder auch nicht)
Einige wenige Rassen gibt es, die (noch) nicht VDH bzw FCI anerkannt sind.