Beiträge von McFred

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    Könnte man, allerdings wird bei Listenhunden der Nachweis verlangt, wo der Hund hin verbracht wurde.


    Ja, um sowas kann man gerichtliches Brimborium veranstalten. Damit kauft man sich Zeit.


    Allerdings ist uns allen klar, dass die Zeit gegen die TE arbeitet. Im übrigen braucht man sich als Hundehalter nicht als Untertan behandeln lassen, nur weil man eine spezielle Hunderasse hält. Dazu gibt es allerdings intelligentere Wege als den eingeschlagenen.

    Der Hund ist nicht da. Ende. Hund zurück holen sollte kein Problem sein? Die Titanic sollte nicht sinken. Shit Happens.


    Anwalt für die Konsequenzen des von mir beschriebenen, aber nicht vorgeschlagenen Vorgehens.


    Das beste wäre natürlich, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Halte den TE für vollkommen verantwortungslos, solange er die ersten Verspätungen nicht nachvollziehbar erklären kann. Was er bisher nicht konnte.

    Man könnte den Hund erstmal bei Personen des Vertrauens unterbringen. Dann isser erstmal weg bis zur Prüfung. Nicht jeder plaudert in einer solchen Situation den Aufenthaltsort aus. Stichwort anderes Bundesland. Die Prüfung legst Du ab und, Tataa, Manko behoben. Sowas würde ich als gesetzestreuer Untertan natürlich nie raten. Im Gegenteil: schön blöd, es so weit kommen zu lassen.


    Du hast dann nur noch einen Sachbearbeiter mit Mega Hals auf Dich. Tja, da hast Du Lernpotenzial. Und such Dir nen Anwalt.

    Zitat

    Hallo zusammen,


    Was müssen wir rechtlich beachten, wenn wir einen Malteser kaufen, der in Rumänien geboren, zugelassen und gechipt ist. Wir wollen ihn bei einer Dame kaufen, die die Hunde direkt nach Deutschland geholt hat und mit Eu Pass verkauft.


    Muss er noch zusätzlich in Deutschland registriert oder angemeldet werden?
    LG
    matthias


    Wenn Du Dich ver@rschen lassen willst, mach das. Gefälschte Papiere wären noch das geringste Problem dabei. Geh ruhig davon aus, ein krankes Tier zu kaufen und spar schon mal für den Tierarzt.