Beiträge von achtpfoten

    Mal abgesehen davon, dass es keine "echten" Papiere für Mischlinge geben kann, frage ich mich, warum man als Mischlingsbesitzer unbedingt welche haben möchte. Und für was man sie braucht? Man entscheidet sich doch für einen Mix, weil man keinen Wert auf irgendeine besonderen Abstammungen legt, und weil man sie eben einfach toll findet wie sie sind.



    LG achtpfoten

    Curly, ich wünsche Euch na klar einen gesunden Welpen. Das wünscht sich ja doch jeder.


    Aber oft steckt man leider nicht drin. Man liest ja allein hier im Forum, an was Hunde so alles erkranken können. Auch ich hatte schon kranke Hunde.


    Aber ehrlich gesagt, hätte ich einen kranken Welpen/Hund, ich würde ihn trotzdem behalten wollen. Es gäbe ja gar keine Alternative: Krankheit annehmen und dem Hund versuchen, ein erträgliches und oft sogar ein schönes lebenswertes Leben zu ermöglichen. Und evtl. über den letzten Weg zu entscheiden.
    Sollte es sich aber um Krankheiten handeln, die der Züchter/Vermehrer auf alle Fälle hätte feststellen müssen, würde ich trotzdem versuchen, mich finanziell irgendwie zu einigen.


    Ich wünsche Dir gaaaanz viel Freude mit Deinem Welpen. Meine ist jetzt schon wieder fast 10 Monate und eine junge Dame geworden. Zeitraffer, sag ich da nur.....


    LG achtpfoten

    Das Gesetz unterscheidet unter sog. Hobbyzüchtern und gewerblichen Züchtern (Unternehmern)


    Beim "Hobbyzüchter" als Verkäufer können mit einem individuell aufgesetzten Kaufvertrag die Sachmängelhaftung (Tiere gelten als Sache)
    für das verkaufte Tier grundsätzlich ausgeschlossen werden.
    Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind die Fälle, in denen der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.


    Hier wird wieder unter Welpe und "gebrauchtem" Hund unterschieden.


    Dann gibt es noch eine Nacherfüllung, kann die nicht erbracht werden, hat der Käufer wahlweise ein Rücktrittsrecht, einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises und/od. einen Schadensersatzanspruch bzw. einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


    Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelhaftung beträgt 2 Jahre.


    Ich habe da ein ganzes Büchlein drüber (Kaufrecht für Hundezüchter), die Thematik ist sehr komplex und verwirrend - wenn es hart auf hart geht würde ich persönlich (sofern ich keine gütliche EInigung mit dem Züchter/Käufer) erzielen könnte, immer einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Die Untersuchung direkt vor der Abgabe ist meiner Meinung nach freiwillig, Züchter, die einem Verein unterstehen, lassen die Welpen vom zuständigen Zuchtwart vor Abgabe begutachten.
    Bei der Impfung mit 8 Wochen (die dann ja noch beim Züchter gemacht wird) werden die Welpen jedoch vom impfenden TA gründlich untersucht.
    - So sollte es jedenfalls sein!


    LG achtpfoten

    Meine Große gibt auch ganz eindeutige Zeichen.
    Egal ob sie Pipi, Haufen (außerhalb der "normalen" Zeiten) oder ob sie nur mal gepflegt kötzeln muss, sie schaut mich dann ganz grell und lange an und steht vor mir, wenn das noch nichts bringt, rennt sie zur Türe und wieder zu mir zurück - Steigerung: Lautes Wimmern.


    Auch nachts, wenn sie raus muss, steht sie dann vor meinem Bett und glotzt mich an - bei meinem leichten Schlaf merke ich das zum Glück.


    LG achtpfoten

    Das finde ich auch unmöglich.
    Aber noch unmöglicher finde ich das Tierheim. Habe ich das richtig verstanden, dass er den Cocker ins Tierheim gebracht hat und aus dem gleichen Tierheim den Pudel sich mitgenommen hat?


    Hier wohnt eine ältere Dame, die hat aufgrund ihres Alters (ca. 75) gar keinen Hund aus dem Tierheim bekommen.


    LG achtpfoten