Das Gesetz unterscheidet unter sog. Hobbyzüchtern und gewerblichen Züchtern (Unternehmern)
Beim "Hobbyzüchter" als Verkäufer können mit einem individuell aufgesetzten Kaufvertrag die Sachmängelhaftung (Tiere gelten als Sache)
für das verkaufte Tier grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind die Fälle, in denen der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.
Hier wird wieder unter Welpe und "gebrauchtem" Hund unterschieden.
Dann gibt es noch eine Nacherfüllung, kann die nicht erbracht werden, hat der Käufer wahlweise ein Rücktrittsrecht, einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises und/od. einen Schadensersatzanspruch bzw. einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelhaftung beträgt 2 Jahre.
Ich habe da ein ganzes Büchlein drüber (Kaufrecht für Hundezüchter), die Thematik ist sehr komplex und verwirrend - wenn es hart auf hart geht würde ich persönlich (sofern ich keine gütliche EInigung mit dem Züchter/Käufer) erzielen könnte, immer einen Anwalt zu Rate ziehen.
Die Untersuchung direkt vor der Abgabe ist meiner Meinung nach freiwillig, Züchter, die einem Verein unterstehen, lassen die Welpen vom zuständigen Zuchtwart vor Abgabe begutachten.
Bei der Impfung mit 8 Wochen (die dann ja noch beim Züchter gemacht wird) werden die Welpen jedoch vom impfenden TA gründlich untersucht.
- So sollte es jedenfalls sein!
LG achtpfoten