Ich weiß auch nicht was Wortwörtlich im Originalvertrag zwischen Züchterin und Vorbesitzer stand, da dieser meiner Schwester nicht vorliegt/vorlag....lediglich aus dem Telefonat das die Züchterin nun an den Käufer geht dem der Rüde verkauft worden ist und er wohl einen Welpenpreis Konventionalstrafe zahlen muss...(das war vor 3 Monaten)
Beiträge von Lieve2014
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Wie kann denn der Tierarzt so eine Aussage treffen?
Wurde die Hündin gründlich untersucht? Blutbild etc ?
Das weiß ich leider nicht...ich kenne nur den Hund vorher und jetzt und sie sieht wirklich erbärmlich aus....untersucht wurde der Hund in den letzten Wochen öfters und auch von 2 Tierärzten um sich ne 2 Meinung zu holen...aber näheres weiß ich ja nicht, weil es sich ja da nicht um meine Hündin handelt :)
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unabhängig davon, dass ich als züchterin stinksauer wäre, dass mein hund von einer hand zur anderen weitergereicht wird, würde ich rechtliche schritte gegen deine schwester einleiten. daher würde ich mich an der stelle deiner schwester tatsächlich beim anwalt erkundigen.
wie kommt es denn, dass die frage plötzlich auftaucht? hat die züchterin wind davon bekommen? ist das überhaupt eine richtige züchterin?
Sie fragte mich das jetzt und ich meinte nur ich kann dir das nicht beantworten...ich finde das auch nicht gut, das sie ihn wieder weitergegeben hat......die Züchterin hat keinen "Wind" davon bekommen und ja es ist eine richtige Zuchtstätte...
wieso sollte gegen meine Schwester rechtlich vorgegangen werden? Mit welchem Erfolg? -
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ja, bei ihr, aber nicht bei jemand anderem. ich würde sagen, dass die züchterin weiterhin eigentümerin ist und der schwester den besitz geduldet hat. hat deine schwester die papiere bekommen? dann könnte man annehmen, dass die züchterin den eigentumsübergang nachträglich genehmigt hat. was schriftliches gibt es ja nicht, oder? schwierig zu sagen anhand der paar angaben, was der erklärte wille der züchterin war. mit sicherheit aber nicht, dass der hund ohne ihre zustimmung weiterverkauft wird
Meine Schwester hat die Papiere vom Hund und den Impfpass schon von der Hundeschule erhalten...sie hatte sich damals lediglich bei der Züchterin gemeldet, weil Sie Fragen zum ausfüllen der Registrierungspapiere hatte.
Die Züchterin meinte damals eben nur, das Sie den Hund meiner Schwester nicht abnehmen tut , weil er es ja so gut bei Ihr hat und gab noch Tipps usw.....aber was schriftliches gibt es nicht. -
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aber wenn der Erstbesitzer den Hund eigentlich an die Züchterin hätte zurückgeben müssen, kann er den Hund nicht wirksam an die Schwester übereignen. Ergo geht der Hund an die Züchterin zurück
Die Züchterin meinte aber zu meiner Schwester, das der Hund bei Ihr bleiben dürfe am Telefon.
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Soviel dazu....
meine Schwester hatte mit dem Vorbesitzer nie gesprochen oder gereddet, weil dieser wohl Depressionen hatte und meine Schwester hat den Hund von dessen Hundschule, die den Hund betreute, bekommen mit einer Art Schutzvertrag auch mit Klausel muss erst bei der Hundeschule nachgefragt werden".
Als meine Schwester nachfragte, ob es da im Veretrag nicht geregelt sei, das der Züchter informiert werden muss...erwiderte die Hundeschule "Nein steht nix im Vertrag".Als meine Schwester sich bei der Züchterin meldete, wegen der Papiere vom Hund...sagte diese dann zu ihr "Vorbesitzer...Vertrag...Konventionalstrafe"
Die Züchterin meinte nur bei Ihnen ist er ja gut aufgehoben und der Schutzvertrag mit der Hundeschule ist nichtig.Das sich nun 3 Monate später die Lage im Hause meiner Schwester mit Ihrer Hündin so ändert, war nicht abzusehen, weil sie sich ja vorher prima verstanden....sie war immer im vollen Haarkleid und gut beisammen...nun sieht ihr Fell echt schrecklich aus und sie ist dürr...der Tierarzt meinte nur...die steht voll unter stress...der Rüde tut ihr nicht gut!
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Ja Sie hat den Hund nicht selbst bei der Züchterin sondern beim Vorbesitzer gekauft, welcher diesen Kaufvertrag mit der Züchtern unterschrieben hat....also deine 2. Variante
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Hallöchen,
meine Schwester hat sich vor ein paar Monaten einen Rüden (Junghund) für Ihre kastrierte Hündin gekauft.Dieser Rüde (nfb) hätte laut Vertrag vom Züchter nicht ohne Genehmigung vom Züchter weiterverkauft werden, da wohl laut Züchterin sonst eine Konventionalstrafe fällig wäre vom Erstbesitzer.
Der Züchter hat den Rüden aber ohne mit meiner Schwester einen neuen Vertrag aufzusetzen bei Ihr belassen (haben nur einmal miteinander telefoniert und Adressen ausgetauscht), da er es ja bei ihr gut hatte um den Erstbesitzer wollte diese sich kümmern.
Nun verstanden sich der Rüde und die Hündin meiner Schwester nach ein paar Monaten überhaupt nicht mehr...es gab nur noch keilereien und Ihrer Hündin ging es sehr schlecht, somit Entschloss sich meine Schwester schwerenherzens den Rüden weiterzugeben ohne an die Züchterin zu denken.
Was kann meiner Schwester nun passieren?
Sie hat ja eigentlich keinen Vertrag bei der Züchterin unterschrieben.Liebe Grüße
Nadine